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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,1
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028063Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028063Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028063Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 31. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-12-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 17
- Protokoll3. Sitzung 47
- Protokoll4. Sitzung 73
- Protokoll5. Sitzung 101
- Protokoll6. Sitzung 133
- Protokoll7. Sitzung 159
- Protokoll8. Sitzung 193
- Protokoll9. Sitzung 209
- Protokoll10. Sitzung 227
- Protokoll11. Sitzung 243
- Protokoll12. Sitzung 267
- Protokoll13. Sitzung 287
- Protokoll14. Sitzung 303
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 341
- Protokoll17. Sitzung 365
- Protokoll18. Sitzung 377
- Protokoll19. Sitzung 393
- Protokoll20. Sitzung 419
- Protokoll21. Sitzung 451
- Protokoll22. Sitzung 475
- Protokoll23. Sitzung 501
- Protokoll24. Sitzung 533
- Protokoll25. Sitzung 567
- Protokoll26. Sitzung 581
- Protokoll27. Sitzung 601
- Protokoll28. Sitzung 627
- Protokoll29. Sitzung 651
- Protokoll30. Sitzung 673
- Protokoll31. Sitzung 685
- Protokoll32. Sitzung 713
- Protokoll33. Sitzung 727
- BandBand 1845/46,1 -
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-«rüber «»gestellt würben, damit nicht die Standeverfamm- lung dergleichen Mystifikationen ausgesetzt werde. Prinz Johann: Der Herr Bürgermeister v. Gross er wähnte, die Erörterung über das Benehmen der Leipziger Communalgarde sei noch nicht erledigt. Ich muß dem wider sprechen. Dergleichen Erörterungen find nicht mehr in Gang, es wäre auch nicht thunlich, indem die Vergehen nach dem Communalgardengesetze in acht Wochen verjähren. Dies ist auch die einzige Ursache, warum in der Sache nichts hat ge schehen können. Ich verkenne nicht, daß nach dem 12. August die Communalgarde den größten Eifer gezeigt hat, aber es ist auch nicht zu verkennen, daß am 12. August Manches gesche hen ist, was nicht angemessen war, und es hat sich darüber auch das Generalkommando in einer Ordre ausgesprochen. Es war dies das Einzige, was übrig blieb. Präsident v. Carlowitz: Was die Besorgniß anlangt, daß diese Eingabe vielleicht pseudonym sei, so habe ich zu be merken, daß es nicht in der Macht des Direktoriums liegt, darüber Erörterungen anzustellen, ob eine Petition, die mit einem so allgemeinen Namen wie Müller bezeichnet ist, pseudonym sei oder nicht. Ich glaube, es wird sich jetzt wei ter nichts thun lassen, als dieselbe an die zweite Kammer ab- zugeben. Es ist möglich, daß das Petitionsrecht auch auf diese Weise gemißbrarrcht wird, allein es läßt sich das nicht er mitteln, wenigstens gehen dem Direktorium alle Mittel dazu ab. Ich habe nun noch der Kammer anzuzeigen, daß die Petition von 25 Ortschaften der Oberlausitz, die Abänderung des Wahlgesetzes betreffend, die zunächst an die zweite Kam mer gelangte, da sie im Druck erschienen ist, bereits zur Wer theilung der ersten Kammer gebracht werden konnte. Seeretair v. Biedermann: Mit Genehmigung des Herrn Präsidenten will ich mir erlauben, eine Bitte an die geehrte Kammer zu richten. Es hat sich vor wenigen Lagen in meinem Wahlbezirke ein Unglück zugetragen, welches so be deutend ist, daß es die Pflicht der Behörde ist, im weitem Kreise Hülfe aufzusuchen. Es ist eine Flachsdarre oder Brech haus in Brand gerathen, während 35 Leute darin beschäftigt waren. Sie haben keinen andern Ausweg finden können, als durch den brennenden Flachs, Keiner ist ohne Beschädigung weggekommen, 21 wurden nur unbedeutend, 14 aber so schwer verletzt, daß Einer m wenigen Stunden starb und der Lod eines Andern erwartet wurde. Wenigstens sind die übrigen 12 so schwer verletzt, daß ihre Cur langwierig und kostspielig sein muß. Ein Einziger ist darunter, der die Kosten übertragen kann, und nur Awei sind ohne Familie. Die Kosten der Cur und die Unterstützung der Familien während der Cur werden so bedeutend sein, daß sie der Commun, die auch nicht wohl habend ist, nicht angesonnen werden können. Es ist daher be schlossen, einen öffentlichen Aufruf zu erlassen, und ich wollte daher um die Genehmigung Litten, einen Subscriptionsbogen auch hier auslegen zu dürfen, und es würde mich freuen, wenn sich die Kammermitglieder dabei betheiligten. Es ist dies Unglück inKönigswalda, eineStundevonAnnaberg, geschehen, in der rauhern und ärmern Gegend des Gebirges. Präsident v. Carlowitz: Der Subscriptionsbogen wird von morgen an ausgelegt fein. — Wir würden nun aufden Vor trag des Berichts der ersten Deputation übergehen können, über den durch das Allerhöchste Dekret unter Nr. 35 vom 29. Septem ber 1845 vorgelegten Gesetzentwurf, die bei dem Zusam mentreffen verschiedenartiger Freiheitsstrafen und bei der Strafverwandlung zu befolgenden Grundsätze betreffend. Bürgermeister Wehner: Ich habe als Vorstand der vierten Deputation eine kurze Anzeige zu machen. Es hat der frühere Cigarrenfabricant Lindemann eine Beschwerde einge reicht, die der vierten Deputation zugewiesen worden ist. Er beschwert sich hauptsächlich darüber, daß in einer Untersuchungs sache Acten nicht beigelegt worden wären, auf welche er sich zu seiner Berthe,idigung bezogen habe. Derselbe hat aber nicht beigebracht, daß er mit der Beschwerde bis an das betreffende Ministerium gegangen ist, und aus diesem Grunde ist er bereits von der Deputation mit der Beschwerde übgewiesen worden, dieselbe ist aber noch an die zweite Kammer abzugeben. Präsident v. Carlowitz: Ich bitte, nun den Vortrag zu beginnen. Referent v. Gross: Das Allerhöchste Dekret lautet: Se. Königliche Majestät haben in Folge der in dem Landtagsabschiede vom 21. August 1843 ertheilten Zusage einen Gesetzentwurf, die bei dem Zusammentreffen verschiedenartiger Freiheitsstrafen und bei der Strafverwandlung zu befolgenden Grundsätze betreffend, bearbeiten lassen, welcher den getreuen Ständen, zurErlangung ihrerverfassungsmäßigen Zustimmung, nebst den dazu gehörigen Motiven in den Beilagen sub und K. hiermit vorgelegt wird. Durch dessen Annahme werden zugleich einige Abänderun gen im Militairstrafgesetzbuche nothwendig werden, welche in der Beilage Mb 6. zusammengestellt sind. Se. Königliche Majestät sehen daher auch hierüber der Erklärung der getreuen Stände entgegen, indem Sie den selben mit Huld und Gnaden wohl beigethan bleiben. Dresden, am 29. September 1845. Friedrich August. (1,8) Julius Traugott Jakob von Koenneritz. Referent v. Gross: Es wird zweckmäßig sein, zuvörderst die Motive vorzulesen, und zwar im-Zusammenhänge, ha sie auf die einzelnen Paragraphen fpeciell nicht gerichtet sind, son dern die allgemeinen Grundsätze darlegen, aus denen die Be stimmungen, die in den einzelnen Paragraphen enthalten sind, hervorgehen. Es ist im Berichte der Deputation dasselbe Wer-
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