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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,1
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028063Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028063Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028063Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 31. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-12-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 17
- Protokoll3. Sitzung 47
- Protokoll4. Sitzung 73
- Protokoll5. Sitzung 101
- Protokoll6. Sitzung 133
- Protokoll7. Sitzung 159
- Protokoll8. Sitzung 193
- Protokoll9. Sitzung 209
- Protokoll10. Sitzung 227
- Protokoll11. Sitzung 243
- Protokoll12. Sitzung 267
- Protokoll13. Sitzung 287
- Protokoll14. Sitzung 303
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 341
- Protokoll17. Sitzung 365
- Protokoll18. Sitzung 377
- Protokoll19. Sitzung 393
- Protokoll20. Sitzung 419
- Protokoll21. Sitzung 451
- Protokoll22. Sitzung 475
- Protokoll23. Sitzung 501
- Protokoll24. Sitzung 533
- Protokoll25. Sitzung 567
- Protokoll26. Sitzung 581
- Protokoll27. Sitzung 601
- Protokoll28. Sitzung 627
- Protokoll29. Sitzung 651
- Protokoll30. Sitzung 673
- Protokoll31. Sitzung 685
- Protokoll32. Sitzung 713
- Protokoll33. Sitzung 727
- BandBand 1845/46,1 -
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denklich, den Grundsatz der successiven Strafverbüßung, in so weit dieselbe nicht schon jetzt in einigen Fällen stattfindet, in Hin sicht auf Militairstrafen, welche dabei allein, ohne Berücksichti gung der gegenMilitairpersonen zu erkennenden gemeinen Stra fen, in Frage kommen, eintreten zu lassen, da eine kurze, wenn auch verschärfte Dauer dieser Strafen sowohl im Interesse der militairischen Dienstleistung als der Bestraften selbst liegt, wes halb es zweckmäßig sein dürste, besonders rückfichtlich concurriren- der Militairarbeitsstrafen verschiedener Grade zufolge der Be stimmung in Z. 24 den germgern Strafgrad in den schwerem nach der angenommenen Geltung zu verwandeln, wobei noch zu berücksichtigen ist, daß'auf diese Weise seltener, als bei der succes- siven Verbüßung bei zusammentreffenden Militairarbeitsstrafen verschiedener Grade das im §. 29 vorgeschriebene Maximum von WierJahren überschritten werben wird, in welchem Falle nach §. 51 aufZuchthausstrafe zweiten Grades überzugehen wäre. Anderer seits enthalten die Satze unter l V, und V. nur bereits bestehende Bestimmungen, deren Wiederholung es nicht zu bedürfenscheint. Die Deputation rath daher an: . die Sätze unter I., Hl., IV., V. und VI. abzulehnen. Endlich ist noch zu erwähnen, daß nach der Mittheilung der Königlichen Herren Cömmissarien die Staatsregierung beabsichtigt, die im Militairstrasgesetzbuche zu treffenden Abän derungen durch eine Verordnung festzustellen, und hierzu die Er mächtigung durch die Ständeversammlung beantragt, gegen deren Ertheilung der Deputation kein Bedenken beigeht. Präsident v. Carlo witz: Ich gedenke die Sätze, deren sieben sind, einzeln zur Berathung und Abstimmung zu brin gen. Was den ersten anlangt, so ist zu bemerken, daß die De putation denselben abzulehnen beantragt. Wenn nichts be merkt wird, so frage ich: ob die Kammer nach dem Anträge der Deputation -en ersten Satz abzulehnen beschließen wolle? — Wird einstimmig bejaht. Präsident v. Carlowitz: Zu dem zweiten bemerkt die Deputation, sie könne dazu ihre Zustimmung ertheilen. Ich frage also die Kammer: ob sie nach Anrathen der Deputation zu dem zweiten Satze ihre Zustimmung ertheile? — Wird einstimmigbejaht. Präsident v. Carlowitz: Der dritte Satz ist nach dem Gutachten der Deputation abzulehnen. Ich frage also die Kammer: ob sie den dritten Satz ablehnen wolle? — Wird einstimmig bejaht. Präsident v. Carlowitz: Dieselbe Frage stelle ich auf den Satz IV.— Wird ebenfalls einstimmig abgelehnt. Präsident v. Carlowitz: Weiter stelle ich die Frage auf dm Satz V. — Er wird gleichfalls einstimmig abge lehnt. Präsident v. Carlowitz: Und nun richte ich noch die Frage auf den Satz Vl.— Er wird ebenfalls einstimmig abgelehnt. Präsident v. Carlowitz: Was aber den siebenten Satz anlangt, so wünscht die Deputation die Annahme desselben in einer veränderten Fassung. Diese ist enthalten S. 605 des Berichts und lautet: Die in Z. 19, 21 und 23 unter 2 des Militairstrafgesetzbuchs gegebenen Vorschriften über die disci- plinelle Behandlung der mit Militairarbeitsstrafe ersten Gra des, mit strengem Arrest und mit mittler»: Arrest Belegten werden insoweit abgeändert, daßbeidenMilitairstrafarbeitern die Anlegung der eisernen Beinfeffel wegfällt, sie auch drei Lage nach einander warme Kost und erst den vierten Lag nur Wasser und Brod erhalten, die mit strengem und mittlerm Ar rest Bestraften aber einen Tag um den andern nur mit Wasser und Brod beköstigt werden." Ich frage: ob Sie den Satz VII. in der von der Deputation abgeänderten Fassung anneh men? — Er wird einstimmig angenommen. Präsident v. CZrlo witz: Nun ist noch von der Staats regierung beantragt worden: „ die Ständeversammlung möge die Ermächtigung aussprechen, -aß diese Abänderungen auf dem Berordnungswege in's Leben gerufen werden könnem Die Deputation ist hiermit einverstanden, und ich frage die Kammer: ob sie auch in dieser Beziehung' dem Deputations gutachten öeitrete?— Wird einstimmig angenommen. Präsident«. Carlowitz: Nun bleibt mir noch übrig, die zwei letzten Fragen zu stellen, und zwar mit Namens aufruf. (Die Staatsminister v. Könneritz, v. Nostitz-Wall- witz und derKönigl.Commissarv.Krug verlassen den Saal.) Präsident «.Carlowitz: Ich werde zuerst zu fragen ha ben, ob die Kammer den Gesetzentwurf, die bei dem Zusammen treffen verschiedenartiger Freiheitsstrafen und bei der Straf verwandlung zu befolgenden Grundsätze betreffend, in der Weise, wie es jetzt im Einzelnen beschlossen worden ist, also- unter den beliebten Modifikationen auch im Ganzen annehmen wolle? Sämmtliche anwesende Mitglieder antworten hierauf mit Ja, nämlich: «ffecretakr v. Biedermann, Secretair Bürgermeister Ritter- städt, Prinz Johann, v. Nostitz, Graf zur Lippe, v. Grie gern, Domherr v. Günther, v. v. Ammon, Decan Dkttrich, V.Großmann, Fürst v. Schönburg, v. Schönberg-Bibran, v. Minckwitz, v. MiruS, v. Welck, V.Crusius, v. Thielau (auf Lampertswalde), v. Aedtwitz, v- Schönfels, v. Polenz, V.Gross,v.Posern, Bürgermeister Hü bl er, Graf Hohenthal- Püchau,v.Heynitz,BürgermeisterWehner, Bürgermeister Gott schalk, Meinhold, v. Metzsch, v. Miltitz, Bürgermeister Starke,v.Schönberg-Purschenstein, v.Lüttichau,v.Pflugk, v. Hartitzsch, v. Watzdorf, v. Erdmannsdorf, Präsident v. Carlowitz. Präsident v. Carlowitz: Nun stelle ich die Frage: ob die Kammer der Abänderung des Militairstrafgesetzbuchs in der jetzt von ihr im Einzelnen beschlossenen Weise ihre Zustim mung ertheilen wolle? — Es antworten auch aufdieseFrage sämmtliche oben namentlich aufgeführte Mitglieder mit Ja. Nachdem die Staatsminister und der König!. Commissar wieder eingetreten find, Präsident ö. Carlowitz: Es sind beide Vorlagen ein- stimmigangenommen worden. Damit wäre der Gegen stand unserer heutigen Tagesordnung erledigt, ich hätte aber noch Folgendes zur Kenntniß der Kammer zu bringen. Es ist der Kammer bekannt, daß der Gesetzentwurf über die Ge-
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