Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 125. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-09-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
schliche Gründe angegeben, auch in den Verordnungen sich dar auf bezogen worden sein, ob aber die in den Gesuchen angeführ ten gesetzlichen Dispensationsgründe auch immer faclisch begrün det gewesen, und ob den Verordnungen nicht bisweilen die exceptio sub- et obreptionis hätte entgegengestellt werden können, ist eine andere Frage. Mir ist selbst der Fall vorg kommen, daß auf diese Weise Wandererlasse von Handwerksgesellen erschlichen worden sind. Ich muß allerdings hinzusügen, daß wenigstens die Kreisdirection in Zwickau sich spater bestimmt von dieser Praxis losgesagt, und auf unmittelbare Gesuche keine Wander dispensationen ertheilt, vielmehr solche Gesuche, wenn sie un mittelbar eingekommen, st.-ts an die Obrigkeiten zurückgegeben hat. Die Obrigkeiten werden allerdings dann, wenn sie über solche Gesuche gutachtlichen Bericht zu erstatten haben, nach Be finden, namentlich wenn ihnen selbst die Verhältnisse der P.ten- ten nicht genau bekannt sind, die betreffenden Jnnungsvorstände hören. Also in dieser Beziehung ist das auch schon jetzt der Fall gewesen, was die Deputation wünscht, und es wird auch künf tig so gehalten werden. Ich glaube, so wie es die Deputation in ihrem Gutachten ausgedrückt hat, dürfte kein Bedenken sein, ihr beizustimmen. Unter allen Umstanden kann man nur wün schen, daß die Regierungsbehörden es mit den Wanderdispensa tionen bei der entschiedenen Wichtigkeit des Wanderns streng nehmen möchten. Referent stellv. Abg. Baumgarten: Wenn zunächst be merktworden ist, daß der unter 7 gestellte Antrag nach seiner Fassung mehr die Auslegung zulasse, als beziehe er sich lediglich auf das Wandern der emzel.ien Handwerksgesellen, und nehme auf die ganzen Innungen ertheilten Dispensationen keine Rück sicht, so bin ich weit entfernt, in Abrede zu stellen, daß zunächst das Wandern einzelner Handwerksgesellen ins Auge gefaßt wor den ist. Im Allgemeinen bitte ich aber zu bemerken, daß, wenn gesagt ist, daß die über das Wandern der Handwerksgesellen beste henden gesetzlichen Bestimmungen allenthalben streng und gleich mäßig beobachtet werden, davon in derLhat auch die Allgemein heit der Natur der Sache nach nicht ausgeschlossen sein kann. Hat dieDeputation sich darüber nicht verbreitet,so sollte ich mei nen, es wäre ihr bei dem jetzigen Stadio des Landtags nur Dank zu sagen. Daß der Bericht weitläufiger und ausführlicher hatte gemacht werden können, wird keiner großen Versicherung bedür fen. Übrigens hätte sie nicht den Antrag stellen mögen, daß derartige Dispensationen ohne Weiteres zurückgenommen wer den. Dies ginge in der Lhat weiter, als die Deputation gehen zu können glaubte. Es wird die Zurückziehung der Dispensa tion in den gegebenen Fallen noch immer mehrfache Erörterun gen voraussetzen. War sodann Seiten der hohen Staatsregie rung die Ansicht ausgesprochen worden, daß schon jetzt im All gemeinen die über das Wandern und über d e Dispensationen davon bestehenden gesetzt chen Bestimmungen streng beobachtet werden, so ist bereits von dem geehrten Abgeordneten vor mir eingchalten worden, daß dem doch nicht so sei, und dieM tglieder der Deputation haben auch die Erfahrung gemacht, daß dem nicht so ist. Aus di.sir Erfahrung ist der Antrag hervorgegangen, und ich meinerseits halte ihn für nützlich, zweckmäßig, ja für noth- wendig. Dabei will ich nicht gesagt haben — und hat das auch der Abgeordnete Oberländer nicht behauptet — daß die for melle Dispensation nicht in der Ordnung gewesen sei; aber es läßt sich nicht in Abrede stellen, daß trotz aller Formalitäten Leute zu Hause geblieben sind, die nach den Gesetzen hätten wandern sollen. Dabei ist zu bemerken, daß ein positives Gesetz über das Wandern noch nicht da ist, sondern daß nur solche Bestim mungen über das Wandern beiläufig vorkommen, so daß es z.B. heißt: „Es muß der, welcher sich zum Meisterwerden meldet, vorweisen, daß er gewandert hat." Es ist das der Deputation bekannt, und sie fühlt recht gut, daß, wenn selbst ihrem Anträge Folge gegeben wird, noch immer nicht eine völlige Gleichheit er langt wird. Sie weiß das recht gut, auch wäre sie gerne wei ter gegangen, kann aber unter den gegebenen Umständen jetzt ihren Antrag nicht Zweiter erstrecken. Ebenso wenig aber konnte sie sich auch geneigt fühlen, von ihrem Anträge gänzlich abzuge hen; es würde dies in den Fehler verfallen heißen, daß man daS minder Gute annehme, wenn man das Beste nicht erreichen kann. Wenn gegen den 8. Punkt eingehalten worden ist, daß ein Zweifel darüber entstehen könnte, wie das gemeint sei, ob die Innung in ihren einzelnen Mitgliedern oder in ihrem Vorstande zu befragen sei, so kann man unbedenklich versichern, daß die Jnnnung blos in ihren gesetzlichen Organen befragt werden soll.' Nun gebe ich zu, daß sie bisher mitunter befragt worden sind. Aber nur der Zweck, die Art und Weife der Befragung war anders. — Es wurden die Jnnungsvorstände nicht befragt, in wieweit es zulässig und mit den Nahrungsverhältnissen des Orts und der bereits vorhandenen Meister verträglich scheine, daß zwei, drei bis zehn junge Leute, die kaum mündig, für befugt erachtet werden sollen, das Meisterrecht zu gewinnen, sondern die Jn nungsvorstände wurden nur befragt: ob und was sie an dem Meisterstück auszusetzen hätten. In ersterer Beziehung will d'e Deputation den Innungen Gehör verschaffen, sie will einen Schutz für die bereits vorhandenen Meister und ihre Familien bezwecken, dagegen die jungen Leute veranlassen, sich in der Welt umzusehen und zu versuchen. Also sowohl in der Form als in, dem Zwecke dieser Befragung wird ein wesentlicher Unterschied zu erkennen sein. Das Uebrige ist von dem Abgeordneten Ober länder bereits erwähnt worden, und ich glaube, daß die Schwie rigkeiten, welche sich bei der Ausführung des 8. Antrags vorfin den werden, so groß nicht seien, als die Vortbeile, die daraus her vorgehen dürften, und daß von dem Anträge also nicht abzuse hen ist. König!. Commissar Kohlschütter: Ich habe hierauf zu bemerken, daß dem Ministers das bei den Dispensationen von den Wanderjahren statlfindende Verfahren zwar nicht aus eigener Erfahrung bekannt sein kann, da diese Sachen in der Regel bei den Kreisdirectionen erledigt werden; ich weiß aber nicht anders, als daß die Wandererlasse nicht anders als auf einen Bericht der betreffenden Unterbehörde ertheilt zu werden pflegen. Sollte hier und da etwas Anderes vorgekommen sein, so wäre das eine Ab weichung von der Regel, die sich nach dem Inhalte der General-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder