Suche löschen...
Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 222. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-04-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
nicht unter der Commune stehen. Das stnd murre Gründe, welche ich für die Bewilligung des Postulats anzuführen habe. Abg. v. Kiesenwetter: Es sind hier zwei Fragen auf geworfen worden: 1) über die Nothwendigkeit der Communal- garde selbst, und 2) über die Nothwendigkeit der Bewilligung der ihr ausgesetzten Position. Was die Nothwendigkeit der Cvmmunalgarde selbst anlangt, so kann darüber kein Zweifel mehr obwalten; man hat in allen Landern Europas gefunden, daß die Bewaffnung der Bürger außer der Rccruurung für das Militair noch nöthig sei; man nennt das Institut in dem einen Staate Landwehr, in einem andern Miliz, in einem dritten Nationalgarde; nun, auch die Cvmmunalgarde gehört dahin. Kern Staat ist im Stande, Militair in der Maße zu hatten, daß es zureichend wäre, und ich glaube demnach, daß von der Nothwendigkeit der Communalgarden wohl keine Rede sein könne. Ich gehe also zur zweiten Frage über, ob nämlich die Bewilligung für das Communalgardeninstitut so, wie sie hier vorgeschlagen, zu empfehlen sei. Ich glaube, dabei wird cs nöthig sein, die einzelnen Satze zu prüfen. Der erste Satz betrifft einen solchen allgemeinen Aufwand, welcher eirer ein zelnen Commune nicht zuzumuthen ist. Es ist jedenfalls noth- wendkg, wenn auch das Gesetz bestimmt, daß die einzelnen Städte die Kosten für die Communalgarden aufbringen sollen, daß ein Zusammenhang bei denselben statt findet, und Jeder mann wird überzeugt sein, daß, wo dieser nicht vorhanden, weder Gleichmäßigkeit, noch sonst etwas Vollkomme ne s zu Wege gebracht werden kann. Wie kann aber einzelnen Kommunen dec Aufwand zu einem allgemeinen Zwecke an- Zesonnen werden? Was die 1500 Thlr. Zuschuß für den einen oder den anderen Ortskommandanten anlangt, so dürste die Summe Wohl alsDispositiönsquantum anzusehen sein. Es lassen sich wohl Fälle denken, wo es schwierig ist, gerade einen Mann, der sich zu einem Commandanten eignet, zu fin den, und in diesem Betracht dürfte diese Summe wohl zu be willigen sein, und was die 60 Lhlr. 'Postgelder betrifft, so dürsten sich diese wohl von selbst rechtfertigen. Äbg. Zschische: Wenn ich schon zunächst dem platten Lande angehöre, so bin ich doch von der Nützlichkeit des Insti tuts überzeugt, und möchte keinesweges den Wegfall der Posi tron beantragen. Was aber die 1500 Lhlr. für einen oder den andern Ortskommandanten anlangt, so kann ich mich mit die sen nicht einverstehen. Ware es eine Uebertragung auf einzelne ärmere Gardisten, so würde ich mit großer Freude beistimmen; ich bin aber der Meinung, daß, wenn einer die Ehre hat, Commandant zu sein, so werden sich auch an jedem Orte Leute finden, welche die damit verbundenen Geldausgaben aus ihren Mitteln bestreiten. Abg. Axt: Es ist von dem Abg. zu meiner Rechten geäm ßert worden, es sei traurig, daß noch immer ein Unterschied von Stadt und Land hervortrete. Ich bin gewiß derjenige, welcher das am meisten bedauert; allein ich bedauere eben so, wenn von Seiten des Staates etwas vorgenommen wird, wo durch dieser Unterschied wieder hervorgeht, und das finde ich hier; denn etwas anderes ist es, wenn eine Anstalt eingeführt wird, Welche nur einem Theile Nutzen bringt, wie die Landbe- schalanstalt. Diese kann in Städten nicht emgeführt werden, wohl aber kann das Communalgardeninstitut auch auf dem Lande e'ngeführt werden. Auf ein Institut, das aufdas ganze'Land ausgedehnt werden kann, hat jeder auch einen Anspruch und wenn das Institut über das ganze Land verbreitet wäre, so würde sich dann ergeben, was der Abg. v. Kiesenwetter und andere geäußert haben, daß cs ein Staatsmstitut wäre; und es würde sich dann kein Staatsbürger mehr weigern, hierzu beizutragen; aber so lange der Nutzen für das ganze Land keineswegs nachgewiescn werden kann, (denn es soll mir jemand sagen, ob die Communal- garde von Dresden oder Leipzig 4 bis 5 Stunden weit ausrl ckm würde, um die auf einem Dorfe unterbrochene Ruhe und Ord nung wieder herzustellen), so lange kann ich auch nicht dem Po stulats meine Zustimmung geben. Der Abg. v. Frresen: Auf diese letztere Aeußerung be merke ich, daß der Communalgarde gewiß zugetrauet werden könne, sie werde sich auch in den vom Abg. Axt angedeuteten Fallen verwenden lassen, wenn eine Nothwendigkeit vorliegt. Abg. Eisenstuck: Die Discussion betrifft den Ansatz von 2830 Thlrn. für das Communalgardeninstitut. Das Institut ist ein neues, ein li berales, ein dem Geiste der Zeit ganz angemessenes; es haben sich Stimmen dafür und dage gen erhoben, doch waren nur wenige Stimmen dagegen. Man hat nur gemeint, die einzelne Position auf verschiedene Weise angreifen zu können. Ich muß bemerken, daß die Com- munalgarde nicht ein Institut ist, womit wir, wie wir über haupt nicht zu thun pflegen, mit gutem Beispiele vor an ge gangen sind; nein, sondern sie ist ein Institut, das in dem großen Lheile des constitutiomllcn Deutschlands schon früher eingesührt worden ist. Derjenige aber, welcher Belieben 'fin det an inconstitutionellen, an rein monarchischen Staaten, der wird auch in Rom und Neapel Communalgarden finden. Also scheint es doch, daß Regierungen verschiedener Art den Nutzen des Institutes aufgefaßt haben. Daß eine solche Posi tion im Budjet vorkomint, darüber kann man sich auch nicht wundern; selbst der Papst, der heilige Vater, hat sich bewo gen gesehen, 4000 Lhlr. im verflossenen Jahre dafür auf das Budjet zu bringen; also muß es doch nicht so etwas Wun de r b a r e s sein. Wenn nun wunderbarer Weise von Stadt und Land die Rede ist, so gebe ich nur zu erwägen, daß wir nur die folgende Seite des Deputationsgutachtens ansehen dür fen ; da finden wir 38,800 Lhlr. für das Gendarmerie-Institut in Ansatz gebracht, und es ist bekannt, daß der bei'wektem grö ßere Theil dieses Aufwands für dasplatteLandgeschieht; denn in großen Städten kann es keinen Nutzen haben. Ferner findet man 7040 Lhlr. dem Ministerium anheim gegeben für die Ab« lösungscommission, und wenn man nun bei dem Ministerium des Krieges eine Disposition über 5800 Thlr. für den General- flügeladjutanten und 15,475 Thlr. für den Brigadestab findet, so muß ich doch gestehen, ist die Cvmmunalgarde ein sehr be scheidenes Institut, das die Kräfte des'Staates nur'sehr
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder