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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 226. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-04-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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Ml-S Posten sind gewiß Bewilligungsposten gewesen. Die Deputa tion hat angegeben: „Sämmtliche übrigen Posten sind usuelle Verabreichungen, deren Bewilligung einer früher« Zeitangc- hört." Was daS heißt: „einer frühem Zeit" kann ich nicht ent scheiden; denn ich glaube, unter früherer Zeit haben wir keine an dere zu verstehen, als das, was vor dem 4. Septbr. 1831 be standen hat. Wir stehen jetzt auf dem Standpunkte, wo unsere Zeitrechnung von diesem 4. Septbr. angeht, und ob die Nescripte, welche aus früherer Zeit herrühren, für uns Verbindlichkeit ha ben, habe ich bereits gestern bezweifelt und muß cs noch heute be zweifeln. So wie die Posten von 6 bis 21 aus früherer Zeit her stammen sollen, und nicht mehr gebilligt werden können, so glaube ich auch, daß die, welche vielleicht erst vor 10 Jahren herrühren, nicht mehr zu bewilligen sind, und ich kann nicht finden, worin der Grund noch für die jetzige Bewilligung zu suchen sei. Der königl. Commissar v. Wietersheim: Es thut mir leid, daß ich mich mit den juristischen Ansichten des ehrenwerthen Abg. nicht einverstehen kann, sondern ihn aufmerksam machen muß, daß ein allgemeiner Nechtsgrundsatz ihnen entgegensteht. Es ist bekannt, daß Schenkungen, wenn sie acceptirt worden, den Character eines zweiseitigen Vertrags annehmen und nicht zurückgenommen werden können. Es fragt sich also, ob diese Posten Schenkungen sind und angenommen wurden; ist das der Fall, so sind sie nicht zurückzunehmen. Daß dieses nicht so klar vorliegt, gebe ich zu; dann» kommt aber noch ein zweiter Um stand dazu, daß sie seit uralter Zeit gegeben wurden, und das ist ein so wichtiger Grund, daß, so wenig der Privatmann, ebenso wenig der Staat sich autorisirt halten kann, ein solches Zuge- standniß zurückzuzkehen. Abg. Atenstädt: Gegen die Bemerkung der Deputation muß ich anführen, daß die Kammer nicht unbedingt erklärt hat, den Schützengesellschaften die Freibiere zu lassen, vielmehr ist da bei der Antrag gestellt worden, die Regierung zu ersuchen, wie dieser Genehmigung eine zeitgemäße Bestimmung gegeben werde. Uebrigens ist auch anerkannt, daß die Staatsregicrung sich ver anlaßt gefunden hat, durch das Gesetz, welches die Communal- garden ins Leben rief, dieser Verwilligung eine andere Bestim mung zu geben, und erst in einem spatern Mandate war die Be willigung zu dem ursprünglichen Zwecke wieder hergestellt worden. WaS die vorliegenden Posten betrifft, so würde ich der Deputa tion ganz beistl'mmen, wenn sie den etwas beschranktem Antrag, der sich nur auf die 18te bis 21ste Post bezieht, erweitern wollte, sodaß auch überdiePosten von 6ten bis 18ten eine nähere Erörte- rung angestellt würde. Ich glaube, wir verlieren dabei nichts, gewinnen aber in sofern, daß, wenn es sich findet, daß'eine solche Bewilligung nach den jetzigen Verhältnissen nicht mehr bestehen kann, der Kammer das Recht bleibt, sich künftig darüber anders auszusprechen. Ueberhaupt, wenn ich in die damalige Zeit zu rückkehre, so war das eine Zeit, wo unmittelbar die hohen Herr schaften an diesen Vergnügungen Theil nahmen, und es ist mög lich, daß sich die Bewilligung daher schreibt. Referent: Die Ansicht der Deputation war allerdings auch diese, und sie hat jene Posten unter ihrem Schlußantrag nur deßhalb nicht ausgenommen, weil es verlautete, di« 1. Kam ¬ mer fei nicht geneigt, dem beizutreten, was die 2. Kammer dießfalls beschlossen, und man glaubte, es würde dieser Gegen stand unterdessen wieder an die 2. Kammer gelangen, und man könne sich noch darüber entschließen. Würde man jene Posten bewilligen, so könnten auch die hier aufgeführten Posten bewil ligt werden, und das war der Grund, warum man hiex keine Aenderung vornahm. Indessen kann die Deputation erklären, daß sie ihren Amrag in so weit verändert und erweitert, als die Regierung dann überhaupt zu ersuchen wäre, über diese sammt- lichen Posten nähere Erörterungen anzustellen. Uebrigens muß ich noch bemerken, daß ich mich mit dem Abg. Haußner weder den Grundsätzen des Rechtes noch der Billigkeit nach ein verstehen kann, und ich bin der Meinung, so lange es zweifel haft ist, ob die Posten als begründet anzusehen seien oder nicht, müßten sie immer noch transitorisch betrachtet werden, und dahin gehören offenbar die Posten von 7. bis 17. Staatsminister v. Zeschau: Die Regierung ist vollstän dig mit dem Anträge einverstanden, daß die Erörterung nicht bloß auf einzelne, sondern auf sämmtliche Posten zu erstrecken sei; denn es kann der Regierung nur lieb sein, bei jeder Zah lung, welche sie zu leisten hat, Veranlassung und den Ursprung zu wissen. Es war aber in der Lhat nicht möglich, schon jetzt die Erörterung auf jede einzelne Post zu erstrecken, weil auf die ältesten archivalischen Nachrichten zurückgegangen werden muß. Äbg. Axt: Aus der bisherigen Diskussion scheint sich doch zu ergeben, daß der Rechtsanspruch der Schützengesellschaften auf Unterstützung zu ihrem Vergnügen sehr zweifelhaft ist. Nun haben wir im Laufe unserer Debatte schon die Falle gehabt, daß der Rechtsanspruch unzweifelhaft war, und wir doch nicht bewilligen wollten; ich erinnere nur an die Beschwerde der Amtslandschaft Dippoldiswalde. Wenn solche Forderungen die armen Communen betreffen, wo es gewiß ist, daß sie bedürf tig sind, wegen obwaltender Umstande aber zurückgcwiesen wurden, so glaube ich, hatten wir auch die Bewilligung dieser Posten abzulehnen, ohne den weitern Weg der Untersuchung erst einzuschlagen; denn es ist bekannt, daß nicht alle Schützenge sellschaften freien Wein, Wild und Bier aus der Staatskasse erhieltcnt Ich glaube, wir würden uns eines gerechten Tadels des Landes und unserer Committenten aussetzen, wenn wir bei dem ersten konstitutionellen Landtage solche Vorzüge einzelnen Gesellschaften zugcstehen wollten. Haben sie einen Rechtsan spruch, so eröffne man ihnen den Rechtsweg. Ich bin auch von dem konstitutionellen Bürgersinn dieser Schützengesellfchaften überzeugt, daß sie nicht übelnchmen werden, wenn die konstitu tionelle Ständeversammlung ihnen dieß nicht bewilligt; sie wer den einsehen, daß das nicht bewilligt werden kann, was nur zum Vergnügen bestimmt ist. Staatsminister v. Ze sch au: Ich muß mir eine Bemer kung erlauben, welche sich an die Aeußerung des Abg. Axt an schließt. Es scheint mir, als ob bei Beurtheilung über die ver schiedenen Positionen die Ansicht vorwalte: Wer glaubt, daß er ein Recht habe, wenn er eine Post gestrichen wird, Möge ge gen den Staat verfahren. Ich muß dabei auf das zurückkom-
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