Suche löschen...
Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 222. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-04-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
3613, Transport 49,018 Thlr. Der gegenwärtige Canzlci-Jnspector bekommt 200 Thlr. Über den normirten Gehalt, - - <l) Das Aufwarker.Personale besteht aus . 2 Fornsicren L 300 Thlr. . . . 600 Thlr, L Äüfwärtern L240Thlr, ' , 480 - 2 Stubenheizern k 150 Thlr. . , 300 - 2 Ztttentragem k 150 Thlr. , . 300 . - und 1 Hausmann ... . . 200 - Gehalt, zusammen 1,880 -- Der jetzige Mehrbedarf ist 243 Lhlr. o) Die Canzlei - Bedürfnisse bestehen nach dem Voranschläge in . dem Dispositionsfonds von . . 2000 Thlr, dem Feuerungsbedarf von . . . 2000 -- dem Canzleiaufwand für Schreib ¬ materialien, Beleuchtung rc. von 6600 - den Schreibelöhnen .... 6000 - den Reisekosten und Auslösungen von ........ 1500 - - ""18,100 - Normal - Etat 68,998 Thlr. DermaligerBedarf 77,108 Lhlr. 18 Gr. Aus Vergleichung mit dem frühem Etat des Geheimen Fi- nanzcollegii geht hervor, daß bereits mehrfache Ersparnisse einge treten sind, indem die Anzahl der Räthe von 9 auf8, bieder Secretarien von 19 auf 14, die der Canzlisten von 37 auf 32 ver mindert worden ist, und vorstehender Normaletat zeigt, daß eine fernere, aber freilich nur nach und nach eintretende Ersparniß von mehr als 8000 Lhlr. beabsichtigt wird, indem künftig noch 4 Registratoren und 12 Canzlisten Wegfällen sollen, — Wenn der Aufwand für dieses Ministerium allerdings bedeutend erscheint, so hat die Deputa tion nicht verkennen mögen, daß er nur mir Berücksichtigung des Umstandes gerecht zu beurtheilen sei, daß sich fast alle Verwal tungszweige unmittelbar von den Unterbehörden aus, mit Weg fall kostspieliger Zwischenbehörden und Directionen für einzelne weitläufttge Branchen, bei dem Finanzministerio vereinigen. Aus demselben Grunde rechtfertiget sich auch wohl die Verthei? lung der Geschäfte in zwei Abteilungen und die Leitung derselben durch zwei Directoren, besonders da bei der beabsichtigten Auf hebung des Obersteuercollegii dessen Geschäfte auf das Finanzmi nisterium übergehen. Gegen den jährlichen Dispositionsfonds von 2000 Lhlr., welcher auch dem Geheimen Finanzcollegio be williget gewesen, hat die Deputation nichts zu erinnern, da bei einem so bedeutenden Geschäftsumfange es nicht zu umgehen sein wird, daß einzelne außerordentliche Arbeiten zu belohnen und in besonders dringenden Fällen Unterstützungen zu gewahren sein werden, auch Ausgaben vorkommen können, die sich zum Vor aus nicht etatisiren lassen. Der Canzleiaufwand erschien der Deputation allerdings hoch, da die Schreiblöhne noch außerdem mit 6000 Lhlr, angesetzt sind; dem Vernehmen nach sind aber auch hierinnen bereits ansehnliche Ersparnisse durch vereinfachten Geschäftsgang theils schon gemacht, theils eingeleitet worden. Staatsminister v. Zeschau: Ich bitte um Erlaubniß, ein Paar Worte der Berathung vorauszuschicken. Vorerst muß ich bemerken, daß ich 'im Allgemeinen der von der geehrten De putation ausgesprochenen Ansicht vollständig beitret? - indem allerdings der Umfang der Verwaltung, welche diesem Ministe rium anvertraut, bedeutend ist. In dem Finanzministerium vereinigen sich die gesammten Zweige der Staatseinnahmen. Es war dieß früher nicht in dem Umfange der Fall, als es in Folge der neuen Organisation geschehen ist, da das Finanznüni- ! sterium vor Augen gehabt hat, es dürfe kein anderes Ministerium mit den Staatseinnahmen zu thun haben. In Folge dessen gehö ren nun zu dem Geschäftskreise des Finanzministeriums die Ver waltung der Forsten, Jagden und Domaincn; die daraus rcssor- tirendcn einen großen Zeitaufwand erfordernden Dienstablösun gen ; cs gehört dahin die Verwaltung der Rentamtsintraden, die Salz- und Postverwaltung; das directe und indlrecte Steuer wesen ; das gejammte Berg - und Hütten-, das Münz - und Bauwesen. Neben diesen hat das Finanzministerium noch 2 Gegeustande untcr sich, die Beaufsichtigung der auf landesherr liche Kosten zu erbauenden Straßen und Chausseen und die Uftrbaue. Es könnte vielleicht bemerkt werden, daß diese 2 Branchen zweckmäßiger unter das Ministerium des Innern zu stellen sein würden;. das Finanzministerium hat sie aber unter sich gestellt zu sehen gewünscht, und es ist auch von dem betref fenden Ministerium cingewilligt worden, weil, wenn ein ande res Ministerium sie hatte, eine große Geschaftsvermehrung hin sichtlich der Verwaltung eintreten würde. Es müßte nämlich dann das damit verbundene bedeutende Nechnungs - und Kas senwesen durch Behörden besorgt werden, welche dem Finanz ministerium untergeben sind, was manche Weitläuftigkeiten und Umstande herbeisühren würde. Außerdem muß ich bemer ken, daß das Finanzministerium feine Geschäfte auch dadurch enveitert hat, daß es zugleich der Kassenhalter für andere Mi nisterien, das der Justiz, des Innern und der auswärtigen Angelegenheiten ist. Es hat nämlich erwünscht, zweckmäßig und Kosten ersparend geschienen, den genannten Ministerien besondere Kassen nicht zu geben. Es findet das allerdings in andern Staaten statt, aber zweckmäßiger und minder kost spielig ist es- wenn die Kassenverwaltung sich möglichst ver einigt. Es werden alle Zahlungen der benannten Ministerien für Rechnung derselben aus den Finanzkassen geleistet; nur bei dem. Kriegsministerium ist eine Ausnahme gemacht worden. Dieses hat eine besondere Kasse, und auch bei dem Ministerium des Cultus hat es nicht zweckmäßig geschienen, die Zahlungen an das Finanzministerium zur speciellen Verausgabung zu ver weisen, weil dort eine speeielle Kasse schon seit längerer Zeit hesteht, von welcher neben den aus Staatsmitteln zu leistenden Zahlungen auch dis der Verwaltung des Cultusministerii anver trauten bedeutenden Fonds besorgt werden. Alle diese Einrich tungen haben nun dahin geführt, daß die für das Finanzmini sterium geforderte Bewilligung höher erscheint, als dieß außer dem der Fall sein würde, und mithin auch als bei den anderen Ministerien, Es ist bereits von der Deputation bemerkt wor den, daß der Aufwand sich auch deshalb höher herausstellt, weil dqs Finanzministerium so viel als möglich unmittelbar an der Verwaltung Theil nimmt, und diese ohne Zwischenbehörden ausüht; eine Einrichtung, welche den Verhältnissen eines L
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder