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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 181. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-01-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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2559 vorher abzufasscn, so soll dieses bei dem Bezirksgerichte bekannt gemacht werden. Es würden also den Partheien die Kosten erspart, und er glaube , daß gerade diese Bestimmung im Inter esse der Partheien liege. Abg. Haußner entgegnet, daß er die Sache nicht mißver standen habe, indem er glaube, daß das Oberappellationsgericht dasselbe Verfahren handhaben könne, wie cs bisher von dem Ap pellationsgericht geschehen, daß nämlich das Urtheil an den Un terrichter unmittelbar geschickt werde, um von demselben publici- ren zu lassen. Der königl. Commissar tritt jedoch der Ansicht des Referen ten bei, und nachdem er einige Erläuterungen über das Vcrhält- . niß gegeben, stellt sich der Abg. Haußner zufrieden, und der Z. wird einstimmig angenommen. Der Z. 25. wird sofort ohne Erinnerung angenommen. Bei §. 26. bemerkt Abg. und Seer. Richter, daß ihm scheinen wolle, daß das Oberappellationsgericht durch diesen tz. zu sehr gezwun gen werde, auf jede Leuterung einzugchen; auf diese Weise habe es nicht die Befugniß, wenn sich aus den Vorlagen sofort ergebe, daß diese Leuterung zurückzuweisen sei, sie sofort qbzuweisen, son dern müsse immer das Verfahren e'mleitcn. Der königl. Commissar v. Schumann entgegnet, daß nach dem Mandat von 1322 dieser Leuterungsproceß sehr kurz sei, und dieses Verfahren habe man nicht abschneidm wollen. Au dem würde die Bemerkung des Abgeordneten nur auf die Leutekung beim Oberappestationsgerkchte paffen, nicht aber auf die bei den übrigen Bezirksgerichten, da letztere in dcrKhat die Stelle der Appellation vertrete. Ein fernerer Grund sei noch der, daß diese Leuterung schon in der Oberlausitz bisher statt finde, und man diese nicht habe geringer setzen wollen, als sie es bisher gehabt, daher diese Bestimmung in dieses Gesetz übergetragcn worden sei. . Der Referent pflichtet dieser Ansicht bei, und erwähnt hierbei noch, daß ihn noch der Umstand dazu bestimmt habe, weil er die Zeit gekannt habe, wo es geschehen, daß bei Abfassung des Instanz in Plauen verhandelt, die Appellation eingelegt und komme nun an das Bezirksgericht nach Zwickau, und chei nochmaliger Appellation an das Oberappellationsgericht, wo die Sache definitiv entschieden werde., Die Zwickauer und Plauenfchen Acten würden nun an das Äppeüationsgericht nach Zwickau rcmittirt, und dieß würde nun nicht mehr Kosten ma chen, als wenn man beide Acten zusammen an das Unterge richt nach Plauen sende, wo dann das Untergericht die Appel lationsacten wieder an das Mittelgericht schicken müsse, oder wolle man an das Mittel- und Untergericht die Acten besonders schicken, so würden die Kosten nur mehr betragen. Auch sei es gut, wenn das Mittelgericht mit dem Ausgange der Sache be kannt gemacht werde. Dicepräsident ist auch der Ansicht, daß nur mehr Kosten verursacht würden, worauf Abg. Richter (aus Lengenfeld) fein Bedenken fallen läßt. Der Z. 29. wird demnach angenommen, wie auch der folgende tz. 30. Au tz. 31. führt die Deputation an: Der Gesetzentwurf hat auch bei Appellationen gegen das Verfahren drei Instanzen für nothwmdig anerkannt; die Deput. der 1. Kammer hat dagegen dieses bedenklich gefunden, und bean tragt, daß die Berufung an das Oberappellationsgericht dann nur stattsinden solle, wenn das BezirksappellationSgericht das ! Verfahren des Unterrichters nicht genehmigt hat. Die 1. Kam- j mer hat ihrer Deputation beigepflichtet unter einer gewissen Mo- dification und in Erwägung des bisherigen großen Mißbrauchs, welcher bei Appellationen gegen das Verfahren stattgefunden und Abhilfe dringend fordert, in fernerer Berücksichtigung, daß zwei Instanzen in gleichförmiger Entscheidung große Gewahr dafür leisten, daß widerrechtliches Verfahren von dem Unterrichter nicht verschuldet werden könne, und daß im äußersten Falle die Be- fchwerdeführung dem Verletzten immer noch bleibe, empfiehlt die i Deputation der Kammer, bei §.3l. des Gesetzentwurfs jener Fas- ' sung beizutretrn. Abg. Richter (aus Lengenfeld): Keine Handlung im Pro teste wird mehr gemißbrauchr als Appellation gegen das richter liche Verfahren. Hat der Kläger nach vielen Wegen und Bemü- Urthcils der Referent die Bemerkung beifügte, ob eine Leuterung Hungen, Zeit und Kostenaufwand, endlich ein rechtskräftiges anwendbar sei oder nicht. Das sei allerdings ein sehr gefährliches ? Urtel erlangt, und der Beklagte soll bezahlen, so appellirt.er, Mittel, und bedenklich, wenn der §. anders gefaßt werde, als er zum dem Gegner den Gegenstand der Befriedigung zu entrü- hier stehe. In Preußen sei es eben so. Er füge noch die Bemer- f cken und das Seine einstweilen in Sicherheit zu bringen. In kung bei, daß das Justizministerium das Wort: „zulässig" dem Bezug auf Exmission ist cs dahin gekommen, daß viele lieber ihre Worte: „ statthaft" vorgezogen habe, es komme zwar auf eines Häuser leer stehen lassen, statt zu vermiethen, weil es ihnen schwer hinaus, aber sachgemäßer sei das Wort: „ zulässig." »gemacht wird, die Miethleute wieder heraus zu bringen, Schon Damit erklärt sich die Kammer einverstanden, und es wird g im 17. Jahrhundert wurde über den Mißbrauch der Appellation sodann der Z. in der von der 1. Kammer beantragten Fassung z von den Ständen Beschwerde geführt. Darauf erschien das angenommen. Die 27. und 28. werben sofort ange- Dippoldiswaldische Mandat und befahl schleunige Werichtser- nommen. stattung, und bestimmte, daß bei der Verwerfung der Advoeat Zu Z. 29. bemerkt Abg. Richter (aus Lengenfeld), daß er und der Appellant jeder zur Hälfte bestraft werden sollte. Die in der That nicht einsehe, warum das Oberappellationsgericht die Erläuterte Proceßordnung wiederholte dieses, nur mit der Aen- Acken nicht unmittelbar an das Untergericht remittirm könne, da « derung, daß entweder der Advocat oder der Appellant in Strafe durch die vorliegende Bestimmung nur die Kosten für bas Porto, Z genommen werden solle. Soviel ich mich erinnere, war in dem Emballage u. dcrgl. vermehrt würden. Entwürfe einer Gerichtsordnung vomJahre 1803 den Appellatio- Referent entgegnest, daß dadurch nichts ersparst werde. nm in fs weitdie Suspensivkraft abgespwchen, daß der Richter Nehme man den Fall an, es werde eine Sache in der ersten f dem Beklagten inzwischen Mobilien nehmen und sie verwahren
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