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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 187. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-01-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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Sollten diese Regiekosten aus Staatskassen mit übertragen wer den , so werde dieser Mehraufwand zuletzt immer wieder auf die Steuerpflichtigen zurückfallen. Abg. Clauß: Der gestellte Antrag ist zwar scheinbar im Interesse der Communen, aber die Communen bilden wiederum den Staat, und würden jene von un entLehrlichen Leistun gen für die Staatsverwaltung entlastet, so müßte der Staat, also rückwirkend die Gefammtheit der Communen doch jedenfalls das Unentbehrliche aufbringen. Ich glaube hier an eine bei früherem Anlässe von der Kammer festgehaltene Maxime erin nern zu dürfen, nämlich die, daß man nicht jeden Aufwand auf das Budget werfen möge, wohl aber erscheint es mir von Wich tigkeit, daß die von den Communen unabwendbaren Lasten — und hierzu habe ich die in Frage stehende zu rechnen — gleichmäßig von allen Communen getragen werden» Dicß möge von Seiten der Regierung aufmerksame Berücksichtigung finden. Die Vertretung anlangend, die den Communen in Betreff der von ihren Localeinnehmern zu Migirenden Steuern obliegen wird, so kann sich die Commun durch Cautionsbestel- lung sichern; der Besoldung aber wird man wohl die Commu- mn nicht überheben können. Es ist mir vorher sehr erfreulich gewesen, die Geneigtheit der Negierung zu vernehmen, zu Er reichung der angedeuteten Erleichterungen, die über die Einthei- lung der Bezirke vorgelegten Tabellen einer Revision zu unter werfen. Zn letzter Beziehung gestatte ich mir die Erwartung auszusprechen, daß man auch besonders darauf Rücksicht neh men werde, die Steuer-Necepturbezirke mit denen der admini strativen Mittelbchörden in Übereinstimmung zu bringen, was die Kammer mit mir ohne Zweifel für nothwendig erachtet, und worauf hinzuweisen ich mir erlaube, da der ursprüngliche Plan, der für die Kreisdirectionen vorlag, nicht unwichtige Localaban- derungm erfahren hat. Abg. v. Petri ko wsky: Ich stimme den Abg. Clauß um so mehr vollkommen bei, als ich überzeugt bin, daß die Verwaltung der Einnahmen durch die Communen um vieles billiger als durch den Staat sich ermöglichen laßt. Der Antrag des Abg. ALenstadt wird hierauf zur Unterstü tzung gebracht, und nachdem er hinlänglich unterstützt worden war, äußert Abg. Haußner: Ich glaube, dem Anträge stehen gesetz liche Bestimmungen entgegen; denn bis jetzt bestehen Gesetze, wornach nicht die Stadteommune die Einnehmer zu vertreten hat, sondern der, welcher sie wählt, also der Stadtrath, Haben die Einnehmer in den Städten sich etwas zu Schulden kommen lassen/ so hat der Stadtrath sie zu yertreten. Vas die Excur- renzkasse betrifft, so konnten daraus die Städte ihre Ausgaben bestreiten, die Schocke wurden von den Einnehmern vertreten; die Reste aber, bei welchen der Steuereinnehmer seine Pflicht er füllt hatte, wurden als inexigibel in Wegfall gebracht. Bei den Landgemeinden muß man zwei Branchen annehmen, diePatri- monialgerichtsunterthanen und die Amtsunterthanen. Erstere sind gleichfalls von der Vertretung ihrer Einnehmer nicht befreit, sondern, wer dasgus suboolleotauüi hat, muß gleichfalls seine Einnehmer vertreten. Was die Amtsunterthanen betrifft, so sind in der Regel aus ihrer Mitte die Einnehmer gewählt worden, und sie hatten ihn zu vertreten. Dem Anträge stehen also die be stehenden Gesetze entgegen. Abg. v. Kiesenwetter: Der Antragsteller begründet sei nen Antrag darauf, daß er sagt, die Einnehmer würden mehr Ansehen, mehr Autorität haben, wenn sie von der Regierung bestellt würden. Ich weiß nicht, ob man diesen Grundsatz an nehmen dürfe; denn würde er angenommen, so würden noch eine Menge Beamten, deren Stellen bisher von den Communen be setzt worden, diese Staatsautoritat verlangen. Ich sehe auch keinen Nutzen darin, wenn der Staat die Einnehmer an jedem Orte anstellen und bezahlen will. Man würde nur Weitläuftig- keiten in dem Geschäfte herbeiführen, und ich bin überzeugt, daß vie Communen ihre Einnehmer weit wohlfeiler anstellen können, als wenn der Staat sie an stellt. Aus diesen Gründen würde ich dem Anträge nicht beitreten. Der Präsident stimmt dieser Ansicht bei, und es be merkt Abg. Richter (aus Lengenfeld): Ich muß dem Abg. Aten- stadt beistimmen. Wenn die Nahrungsguatember der Unange sessenen in Städten wegfallen, so wird die Besoldung der Steuer einnehmer ganz eine Belästigung der Angesessenen. Die Städte werden dadurch gegen das Land prägravirt; denn hier wird der Steuereinnehmer aus der Excurrenzkasse bezahlt, wozu auch an dere, als Communmitglieder beitragen, die Nittergutshäusler. (Beschluß folgt.) Nach trag zu den in Nr. 272. d. Bl. S. 2557. Splt. 1. enthaltenen Aeußerungen des Abg. Sachße: Es werde zu Ablösung der Cavillercige- rechtsame die Staatskasse mit einer bedeutenden Summe in Anspruch genom men, diese Summe aber für um so zweckmäßiger verwendet angesehen wer den, wenn das dafür erlangte nicht mit Makel behaftet sei. Sollte das, was die Abdecker jetzt thun, künftig eine Verrichtung sein, die Niemanden an sei nem Ruf schade, so müßten die Abdecker, dieser letzte Ueberrest der Paria's in Sachsen, noch vyr der Fxekgebpng von der Anrüchigkeit entbunden werden. Druck und Papier von B, G. Heubnex in Dresden, Verantwortliche Redaktion: v. Grelschel.
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