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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 183. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-01-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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der Privat-Lithographen gewinnen lasse, wird von einer gu ten Verwaltung vorausgesetzt. Auch haben Petenten dieß weder bestimmt behauptet, noch viel weniger nachge wiesen." Mir scheint, als hatten die Petenten durch ihre Definition über den Wohlstand des Staates gerechte Zweifel darüber erregt, ob jenes Institut im Allgemeinen gewinnrekch sei; dann fragt es sich aber auch, ob die auf die Anstalt verwendeten Ko sten ihrem Zwecke überhaupt angemessen sind, und wenn dieß der Fall nicht sein sollte, so müßte dem Staate anstatt des ge schilderten zwiefachen Gewinnes ein doppelter Nachtheil erwach sen, einmal, weil die Anstalt einen unverhältnißmäßkg hohen Aufwand erfordern würde, dann aber auch, weil den Privat- Lilhographen, welche als Staatsbürger zu den Staatslasten und folglich auch zu den Unterhaltungskosten jenes Instituts beizutragen haben, durch Schmälerungen ihres Erwerbes die Mittel entzogen würden, ihren Obliegenheiten gehörig Nachkom men zu können. Behauptet haben allerdings die Bittsteller, daß sie durch zu niedrige Preise des königl. Instituts beeinträchtigt würden, indem sie sich hierüber, in Details eingehend, auf zwei vollen Seiten aüssprachen. Nur die Nachweisung scheint noch zu fehlen, welche nachzubringen ihnen unbenommen bleiben würde, im Falle dieser formelle Mangel als Grund der Abweisung be trachtet würde. Der Bezug auf Vorzugs - und Verbietungsrechte des Staates dürfte bei dieser Gelegenheit des in Frage stehenden Gewinnes des königl. lithographischen Instituts um so weniger Anwendung leiden, als namentlich die erwähnte Porzellanfa brik keincsweges als Beweis dienen dürfte, wie gewerbliche An stalten in der Hand des Staates gedeihen und Gewinn bringend für ihn sind. — Eben so wenig paßt hierher das Beispiel eines Verbotes für die Kammermusiei oder Mittair-Hautboisten ein mal, weil erstere eine ganz andere Stellung einnehmen, für letztere aber an sehr vielen Orten ein dergleichen Verbot, wegen der den sogenannten Stadtmusici zustehenden Rechte, besteht. Endlich aber könnte dem Staate allerdings noch ein Nach theil erwachsen, wenn vorgekommenen Ungebührnissen nicht ge steuert würde, dadurch, daß von den Arbeitern der königlichen Lithographie Arbeiten ausgeführt werden, welche einem gesetzli chen Verbote unterliegen. Die Bittsteller bringen dergleichen zur Kenntmß der Kam mer, indem sie in den abschriftlichen Beilagen eines Falles er wähnen, wo in der königlichen Anstalt etwas besorgt wurde, was die Privatlithographen wegen Verweigerung des Censors nicht übernehmen dursten. Es würde eine große Ungerechtig keit darin liegen, wenn eine gesetzwidrige Handlung deshalb ungerügt und ungeahndet bleiben sollte, weil sie von Jemand begangen worden, der ein Gewerbe nicht selbstständig, sondern nur als Nebenverdienst, und zwar in einer Staatsanstqft unter Connivenz seiner Vorgesetzten betreibt, Mag nun auch nicht in Abrede gestellt werden, baß das Fortbestehen des ftaglrchett lithographischen Instituts M Errei chung seines Ursprünglichen Zweckes wünschenswerth sein dürfte, in so fern es nicht etwa aus den vorangedeuteten Gründen als unvortheilhasi sich zeigen sollte, so kann ich mich dennoch nicht von der Ueberzeugung trennen, wie zweckmäßig und nothwen- dig es sei, daß die Kammer.sich bei näheren Nachweisungen wegen des dießfallsigen Kostenaufwandes erbitte , sodann aber auch im Einverständniß mit der 1. Kammer bei dem hohen Mk- nisterio der Finanzen sich dahin verwende: „daß die Annahme von Arbeiten für Privaten den bei der Anstalt eingestellten Arbeitern nicht gestattet, vielmehr von den Beamten für Rechnung des Instituts besorgt werde, da hierdurch mehrfache Nachlheile vermieden, der Zweck aber, jene Arbeiter, Behufs, ihrer Vervollkommnung, nicht ganz unbeschäftigt zu lassen, vollständig erreicht werden würde." Es könnte nämlich nicht wieder vorkommen, daß Ar beiten den gesetzlichen Verboten zuwider gefertigt, oder zu so niedrigen Preisen geliefert würden, daß die Privatlithographen eine solche Concurrenz auszuhalten nicht vermöchten; eben so wenig würde das aufgestellte Princip, daß die Lithographie als eine freie Kunst anzusehen sei, alterirt, nur dürfte durch Festhaltung desselben dem §. 26. der Verfassungsurkunde nicht Eintrag geschehen. Die Privatlithographen müssen, um ihr Gewerbe betrei ben zu können, Abgaben entrichten, ihre Pressen und sonsti gen Geräthfchasten anschaffen, und unterhalten, das nöthige Local bezahlen, kurz alle erforderlichen Kosten aus eigenen Mit teln tragen. Ganz anders verhalt es sich mit den Arbeitern in der könig lichen Anstalt, da sie bei Besorgung der von ihnen selbst über« nommencn Arbeiten für Privaten, das Staatseigenthum unent- geldlich benutzen, folglich weit niedrigere Preise stellen können, als jene. Der Staat aber beeinträchtigt die Rechte Vieler, wenn er die auf öffentliche Kosten unterhaltene Anstalt zugleich zum Vortheil Einzelner und zum Nachtheil sowohl seiner Con currenten , als auch aller Staatsangehörigen, benutzen läßt. Die Kammer beschließt, die Berathung hierüber sogleich zu eröffnen, und es äußert Referent in Bezug auf das Separatvotum und die darin enthaltene Rüge, daß, wenn ein Gegenstand, welcher die Cen- sur nicht bestanden, von den königl. Lithographen besorgt wor den sei, dieses anzuzeigen und zu bestrafen sein wÜrdez allein Mißbrauch hebe den Gebrauch nicht auf. Anlangend den Ver mittelungsvorschlag des Abg. Meisel, daß die Annahme von Arbeiten von den Beamten für die Rechnung des Instituts über nommen werde, so bemerke er, daß dieß eine andere Anstellung dieser Personen voraussetze, 'als wenn ihnen erlaubt sei, in Nebenstunden zu lithographiren. Es komme dann darauf an, daß der Hr. Staatsminister erkläre, eS sei dieses thunlich. Allerdings habe das Direktorium auch finanzielle Auskunft erbeten, allein diese sei nicht erfolgt, und nur aus dem Budget habe er ersehen, daß ungefähr 4000 Lhalrr diese Anstalt koste, und durch die Prkvatarbetten ungefähr 1500 Thlr. eingingen, so daß circa 2500 Lhlr. die eigentlichen Kosten die-
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