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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 183. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-01-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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wer zu vereinigen. Ware es nicht am angemessensten, diesen ganzen Gegenstand dahin zu verweisen und dort erörtern zu lassen, was in dieser Hinsicht geschehen könnte? Ich besorge sonst, es möchte eine Ansicht ausgesprochen werden, welche mit der früher ausgesprochenen in Widerspruch steht. Der Präsident hält diesen Vorschlag für den einzig zweckmäßigen Ausweg, und da auch Referent, die Abgg. Sachße und Runde als Deputatiönsmitglieder demselben beitreten, be schließt die Kammer, den Gegenstand an diese Deputation zu verweisen. Der dritte und letzte Gegenstand betraf das Verlesen des Berichts der 4. Deputation über das Gesuch der Lithographen zu Dresden. Referent Sachße verliest den Bericht und das hierzu ein gereichte Separatvotum des Abg. Weisel, nachstehenden Inhaltes: Fürstenau und Consorten gedenken zuvörderst, sie hatten schon früher das Finanzministerium gebeten, den geklagten Beein trächtigungen, wie sie cs nennen, abzuhclfen, indem dergleichen Concurrenzdes Staates mit Privaten für daZ Ganze nachcheilig fei. — Hierauf hätten sie die nicht beruhigende Zusicherung erhal ten , daß künftig lithographische Schreibereigegenstande von Pri vaten zurückgewiesen werden sollten. Dieß sei unbestimmt, man wisse nicht, wohin Zeichnungen, Musicalien, Rcchnungssche- mata u. dergl. zu zählen, und müsse nach der Erfahrung die eng sten Grenzen jener Beschränkung vvraussetzen, vermisse auch in der Resolution die Bemerkung, ob jenem Personal die Uebernah- me von Arbeiten gestattet oder untersagt gewesen, und Contra- vention geahndctworden. Daher baten sie die Kammer um ein strenges Verbot, daß die königl. lithographische Anstalt keinerlei Auftrage von Privaten übernehme, sondern nur für das hohe Fi nanzministerium und die ihm untergeordneten Behörden lithogra phische Arbeiten liefere. — Auf ihre Vorstellung bei dem hohen Fi- nanzministerio, wegen gänzlicher Aufhebung der Anstalt, hatten sie keine Antwort erhalten, müßten daher erwähnen, daß neben den Nachtheilen, welche die Gewerbtreibenden durch die Concur- renz mit den auf Kosten des Staats unterhaltenen Instituten tref fen müsse, zu erörtern sei, ob diese Kosten durch die dafür gelie ferten Arbeiten gedeckt werden ? Auch sie, Petenten, ständen, was die geheim zu haltenden Sachen betreffe, außer durch den Ünterthaneneid noch besonders in Pflicht. Zudem sei im Vater lande die Secretirsucht der Publicity mehr gewichen. Auf alles dieß gründen sie zwei Bitten um Verwendung der Kammer, 1) zu strengem Verbot, daß jene Anstalt keinerlei Auftrage von Pri vatpersonen annchme und aussühre, sondern nur für das Finanz ministerium und dessen untern Behörden arbeite, 2) zu gänzli cher Aufhebung dieses Instituts. — Das auf Antrag der Depu tation durch das verehrte Direktorium dicßfalls ersuchte hohe Ge- fammtministcrium hat über die Verhältnisse der hiesigen königl. lithographischen Anstalt folgende Auskunft gegeben: Diese An stalt sei in Folge allerhöchsten Specialrescripts vom I. Deccmber 1817 als die erste in Dresden eingerichtet, und wegen der guten Arbeiten^ welche sie liefert, zeither auch von Privatpersonen mit benutzt worden. Auf das Ansuchen der hiesigen Lithographen Fürstenau und Consortcn vom 1. Juni dieses Jahres sei ihr aber untersagt worden, lithographische Schreibereigegenstande von Privaten ferner anzunehmen, weil dieß ohne Nachtheil für die Anstalt geschehen könne, ohne jedoch dadurch den gedachten Pri vatanstalten deshalb ein Verbietungsrecht irgend einer Art gegen die königl. Anstalt zuzugestehen. Dieses Verbot auch auf Kunst gegenstande zu erstrecken habe jedoch, obschon die Privatarbeiten dieser Art, welche "zuweilen, in der königl. Anstalt mit besorgt werden, keknesweges von der Bedeutung seien, wie die Beschwer deführer vorgeben, bei der Unentbehrlichkeit der Anstalt für Staatszwecke deßhalb bedenklich geschienen, weil die Kunstpresse für dergleichen Zwecke nicht immer beschäftigt sei, tüchtige Druk- ker aber nur dann erlangt werden könnten, wenn sie fortwährend Beschäftigung hätten uttd verschiedenartig bearbeitete Platten zum Druck bekamen. Auch sei zeither dem bei der gedachten An stalt angestellten Personal die Ucbernahme von Arbeiten für Pri vaten nicht zu untersagen gewesen, wenn sie solche in ihren Ne benstunden fertigen, da die Lithographie als eine freie Kunst an zusehen. Uebrigens sei eine solche Anstalt zu Fertigung der Ar beiten für die Ministerien und die denselben untergeordneten Be hörden nöthig, da dergleichen Arbeiten, welche großentheils an -die Stelle des Schreibens und Zeichnens treten, mit besonderer Zuverlässigkeit gefertigt werden müßten, ost ohne Verzug zu lie fern, auch in manchen Fällen die Sachen geheim zu halten seien. Die Deputation findet nach dieserMittheilung keinen Grund, das Gesuch der Petenten bei der Kammer zu unterstützen. Wenn der Staat, um nur zu gewinnen, andere Gewerbe als diejenigen treibt, welche der Besitz des Staatsguts z. B. von Steinkohlen werken nothwendig macht, so verfehlt er allerdings seinen Zweck. Die Sache geht meist herzlich schlecht, daher er dergleichen besser den Privaten überläßt. Ein solches Gewerbeinstitut ist aber die hiesige königl. Privaranstalt rm't nichten. Sie wird für den Staat gebraucht und ist lediglich deshalb errichtet. Wenn aber der Staat nebenbei, sowohl um das Personale in Uebung und Tha- tigkeit zu erhalten, als zugleich einen Theil der Kosten zu decken, für Privatpersonen lithographiren laßt, so fallt jener Grund der Unrathlichkeit des Gewerbtreibens weg. Der Staat gewinnt vielmehr dabei doppelt, einmal an.Unterhaltungsbeitrag, und dann an Geschicklichkeit der Arbeiter. Daß er die Privatperso nen, für welche gearbeitet wird, nicht durch zu niedere Preise mit Benachtheiligung der Privatlithographen gewinnen lasse, wird von einer guten Verwaltung vorausgesetzt. Auch haben Peten ten dieß weder bestimmt behauptet, noch viel weniger nachgewie- sen, und da nicht abzusehen, warum der Staat nicht, wie er es in vielen Fallen selbst mit Vorzugs- und Verbietungsrecht, z.B. bei den Posten und der Porcellanfabrik thut, auch in der Litho graphie mit Privaten, zumal unter so rechtfertigenden Umstanden rn Concurrenz treten könne, so ist von dem Finanzministerio für Petenten mehr, als zu verlangen war, geschehen, indem dasselbe der Staatsanstalt untersagte, lithographische Schreibercigcgcn- stande von Privaten ferner anzunehmen. Dieses Verbot auf Li thographiren durch die Angestellten m den Ncbenstundcn für Pri vaten zu erstrecken, wäre eben so unbillig, als wenn z. B. den Kammermusikern oder Militairhautboisten zu Vermeidung der Concurrenz mit andern Musikern, das Musiciren für C'ntgeld außer dem Dienst untersagt würde. Ohne Zweifel aber sind die von den Petenten beigefügten lithographischen Schreibereien solche Arbeiten in den Nebenstunden. Das Separatvotum lautet, wie folgt: Wenn gleich ich nicht beabsichtige, die von den Petenten nachgesuchte Jntercession wegen gänzlicher Aufhebung des könig lichen lithographischen Instituts bei der Kammer beantragen zu wollen, so gehen mir dennoch einige Bedenken bei, mich dem Gutachten der Deputation unbedingt anzuschließen. Es wird gesagt: „ der Staat gewinne bei jenem Institut doppelt, einmal an Unterhaltungsbeitrag und dann an Geschicklichkeit der Arbei ter, Daß er die Privatpersonen, für welche gearbeitet wird, nicht durch zu niedrige Preise mit Benachtheiligung
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