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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 197. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-01-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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lands. Emer -er ausgezeichnetsten Mechaniker Deutschlands, Rcpsvld, leitete dieselben und sand ln seinem Amte seinen Tod, und doch ist die Gefahr abzubrennen dort so groß, daß sogar viele Miethleute nicht wagen, ein ,neues Logis zu'beziehen und eine Nacht in demselben zu wohnen, ohne vorher'von Neuem ihre Möbeln versichert zu haben. Dahin ist es, Gottlob, in Sach sitt noch nicht gekommen! Diese Erscheinung erklart 'sich aber, wenn man bedenkt, daß die Jmmobiliar- und die Mobiliar- Brandversicherung dort sehr'weit getrieben wird. "Aber auch die speciellen Erfahrungen über Brandstiftungen in Sachsen be weisen die Folgen der zu weit getriebenen Brandversicherung. Es liegen Thatsachen vor, daß Eigenthümer, um große Sum men aus der Brandkasse zu beziehen, daß Gewerke, um der Vermehrung ihres Verdienstes Willen, Brandstiftungen unter nahmen, ja es ist sogar, der Verdacht entstanden, daß Holz händler, um ihr Baumaterial los zu werden, und Miethbe- wohne'r, welche ihr Mobiliar hoch versichert,hatten, um sich zu bereichern, Brände verursachten. Daß sie von einer solchen Lhat durch die Größe des Verbrechens nicht abgeschreckt werden, darf uns nicht so sehr wundern. Die Ansichten hierüber Haben sich sehr verändert. Da ein Feuer, welches sehr um sich greift, Vielen vortyeilhaft ist, und diejenigen, welchen es großen Schaden verursacht, selbst daran Schuld sind, weil sie ihr Haus und ihre Möbeln nicht hoch genug versichert haben, so macht das,Unglück dieser Letztem keinen so lebhaften Eindruck. Man fetze den Fall, daß es endlich dahin käme, daß in einem Orte alle Einwohner ihre Häuser und Mobilien so versichert Hatten, daß Niemand bei einem Feuer verlieren, Manche aber dabei ge winnen könnten, so würde des Feueranlegens kein Ende mehr sein, und die Lhat die Eigenschaft eines Verbrechens in den Augen des Volkes fast ganz verlieren. Schon ist es dahin ge kommen, daß in Gegenden, wo es oft brennt, Besitzer von Häusern, die zu den redlichen gehören, Versicherungssummen, die den Werth ihrer Häuser bei weitem übersteigen, nicht herab- fetzcn wollen, weil sie von Bränden, von denen sie glauben, daß sie nicht ausbleiben werden, eher Vortheil als Nachtheil zu haben wünschen. Ich erkläre mich zwar für das Fortbestehen der Brandver- sicherungsanstalt als Landesanstalt und gegen die Einführung der Classification, ich wünsche aber, daß diese Anstalt zur Hälfte aufgehoben werde. Ich meine hiermit, daß es vom Staate nur gestattet werden solle, bis auf oder höchstens bis auf A des wahren Werthes die Häuser und die Mobilien zu assecurircn, weil es sonst unmöglich ist, cs zu verhüten, daß über den Werth assecurirt werde. Man darf sich nicht darauf berufen, daß in andern Staaten bis auf A des Werths versi chert werde. Besondere Verhältnisse fordern besondere Einrich tungen. Es ist zu schwer, zu entdecken, daß ein mit 6000 Thlrn. versichertes Haus nur 5000 Lhlr. werth sei, auch ver ändert sich der Werth der Häuser durch die zerstörenden Wir kungen der Ueberschwtmmungen und der Stürme gar zu schnell. Ein Haus auf dem Lande, das gestern noch richtig zu dem Werthe von A versichert war, kann es heute weit über dem Werthe fein. Der austretende Fluß tritt in die Gebäude, ver dirbt die Wände und unterwäscht den Fußboden, der Sturm deckt die Dächer, ab und zerrüttet das Gebäude. Solche Er eignisse können Ursachen neuer Brände werden! Sogar das sich ändernde Bedürfn.iß verändert den Werth der Gebäude so sehr, daß die Versicherung zu A des Werths gefährlich wird. Die Districte, in welchen es so viel gebrannt hat, gehören zu denjenigen, wo der Boden am fruchtbarsten ist. Zu der Zeit, als das Getraide in hohem Preise stand,- .wurden die Landlcute durch ihre Wohlhabenheit zu einem Luxus im Ausfuhren von Gebäuden verleitet. Damals stand der Werth der erbaueten Gebäude im Verhältnisse zu den Einkünften, die der Grund und Boden gewährte. Jetzt, wo das Korn wohlfeil ist, ste hen sie oft außer allem Verhältnisse. Ein zu großes Gebäude ist aber wegen der Unterhaltungskosten ein fressendes Capital. Jetzt ließen sich die auf den Aufbau dieser Häuser verwendeten Summen besser benutzen.. Wir selbst sind damit beschäftigt, die Zusammenlegung der Grundstücke zu veranstalten. Sobald dieses geschehen ist, wird es jedem Grundbesitzer wünschens wert!) , sein Haus auf dem Lande stehen zu haben, das er.be- bauet. Die Häuser in den Dörfern verlieren ihren Werth und die hohe Versicherung derselben wird eine Ursache neuer Brande. Aber eine Versicherung der Hauser bis zu oder bis zu H ihres Werthes genügt auch dem Zwecke, Caducitäten zu verhü ten , vollkommen. In den beiden großen Städten hat faktisch eine solche Versicherung bestanden, ohne daß Caducitäten ent standen sind. Auch der Credit der Besitzer der so versicherten Häuser wird nicht erschüttert werden, denn selten borgt der Ca- pitalist -mehr als oder Z des Werthes auf verpfändete Ge bäude. Referent: Nur ein Paar Worte: Ich wollte nur die Bemerkung machen, daß diese Acußerungen sich lediglich auf das Specielle beziehen , nämlich auf tz. 4.; der Sprecher hat sich erklärt, daß er im Allgemeinen für die Beibehaltung der Anstalt und gegen die Classification sich aussprache, und das war es, was zur allgemeinen Diskussion gehörte. 0. Weberr Ich kann es nicht zugeben, daß dieser Ge genstand nicht hierher gehöre. Ich mache den geehrten Referen ten darauf aufmerksam, daß ich diese Betrachtung unter einen allgemeinem Gesichtspunkt gebracht habe. Ich habe gesagt, es möchte die Anstalt zur Hälfte aufgehoben werden. Dieses ist ein Gegenstand der allgemeinen Berathung. Es sind in den Motiven Bemerkungen vorgclesen worden,, die sich hierauf be ziehen. Es muß erlaubt sein, über alles das zu sprechen,, was vorgclesen wyrdcn ist. Zugleich muß ich bemerken, daß ich so gleich mit dem zu Ende sein werde, was ich der verehrten Kam mer vorzutragen mir vorgesetzt hatte. Die Last wird sehr ver mindert werden, welche die Brandversicherungsanstalt verur sacht, wenn man keine höhere Versicherung als bis zu oder H des Werthes.annimmt, nicht nur unmittelbar, weil die Bei trage, sich sogleich um A oder um A vermindern, sondern auch mittelbar, weil hie Zahl der Brandstiftungen abnehmen wird.
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