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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 208. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-02-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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vor der der 2. Kammer den Vorzug zu verdienen schien, öder end lich auf einen dem röm'gl. Commissar niitgetheilten ermittelnden Vorschlag einzugehen, wo durch einen solchen die Vereinigung am leichtesten und zeitigsten zu erzielen schien. Uebergangen werden in dem Berichte diejenigen §§., bei denen eine Vereinigung bereits zu Stande gekommen ist. Zur Einleitung. Die Deputation hatte in ihrem frühem Berichte auf drei Gesichtspunkte aufmerksam gemacht, die bei Beurtheilung des gegenwärtigen Gesetzes hauptsächlich ins Auge zu fassen schienen. Sie waren, Sicherstellung der sorgenfreien Existenz der Staats diener, Vermeidung übermäßiger Belastung der Staatskasse und thunlichste Entfernung der Willkühr, Fügt nun die Deputation der 2. Kammer, anscheinend nnt deren Einverständnis, diesen Rücksichten vor Allen die Rücksicht auf das Staatswohl bei, so ist dagegen zwar kn der Hauptsache nichts einzuwenden, es ist nur dieser Gesichtspunkt zu allgemeiner Natur, als daß er der künftig abzufassenden Schrift mit besonderem Erfolge vorangestellt wer den könnte; denn nicht ein Gesetz, cs sei welcher Art es wolle, wird es geben, an das nicht bei feiner Prüfung dieser Maßstab angelegt werden könnte, ja angelegt werden müßte. Angemessener möchte es daher sein, der Rücksicht auf den Staatsdienst, die im vorliegenden Fall wohl nur gemeint sein dürfte, nebenher zu gedenken, und in so fern sich annehmen laßt, daß dieß der Ab sicht der Deputation der 2. Kammer und dieser selbst entspreche, mochte die verehrte 1. Kammer den Verfasser der Schrift hierzu ermächtigen. v. Deutlich: Er könne sich mit der Deputation nicht einverstchen, wenn sie bei ihrem Berichte davon ausgehe, daß unter den zu nehmenden Rücksichten der Rücksichten auf das Staatswohl, oder, in dem vorliegenden Falle, auf den Staatsdienst nur nebenher zu gedenken sei, denn er gehöre zu denjenigen, welche bei der früheren Discussion über dieses Gesetz von der Ansicht ausgegangen waren, daß gerade das Staatswohl, das Interesse des Staatsdienstes am meisten zu berücksichtigen sei. Der Staat sei nicht wegen seiner Diener, sondern die Diener des Staates wegen da, und die Rücksicht ' auf die Diener komme nur in so weit zur Sprache, als es noth- wendig sei, für den Staat gute Diener zu erlangen und selbige zu erhalten. Dahin gelange man aber, wenn die Staatsdiener so gestellt würden, daß man von ihnen Liebe und Eifer für den Staatsdienst erwarten und verlangen könne. Die 2. Kammer scheine mit dieser Ansicht einverstanden zu sein, cs gehe dieß aus dem Geiste ihrer Beratungen hervor, indem man der von ihr als der wichtigsten anerkannten Rücksicht ihr volles Recht habe widerfahren lassen. Er trage deshalb darauf an, daß sie auch in der Schrift oben an gestellt und nicht blos nebenbei er wähnt werde. Prinz Johann: Im Materiellen sei er mit dem geehrten Sprecher vollkommen einverstanden. Letzterer scheine nur die Deputation mißverstanden zu haben. Das Wörtchen „ neben her" solle keineswegs die Rücksicht auf den Staatsdienst als eine untergeordnete, sondern nur als eine neue, vierte Rücksicht bezeichnen. Referent; Auch er sei im Materiellen mit dem v. Deut lich einverstanden, und bemerken müsse er, daß der Ausdruck: „Rücksicht auf den Staatsdienst'' etwas zu allgemein gefaßt sek. Er hoffe aber, man könne bei Abfassung der Schrift den Wunsch des Stellvertreters mit berücksichtigen. Staatöminister v. Könneritz: Db und welche Gesichts punkte die geehrte Kammer als diejenigen Principien, die sie bei Prüfung des Entwurfes geleitet, angeben wolle? muß ich ihr lediglich überlassen. Wenn aber einmal hierüber discutirt wird, so erlaube ich mir, zu bemerken, daß die Worte: „Rück sicht auf den Staatsdienst ", ebenfalls wieder zu allgemein und unbestimmt erscheinen, da sie mit der außerdem zu erwähnenden Rücksicht auf die Staatsdiener verwechselt werden könnten, l Richtiger wäre vielleicht, zu sagen: „ Rücksicht auf eine unge störte und gute Staatsverwaltung." 0. Deutrich findet sich durch die seknemBedenken gemach ten Gegenerknnerungen beruhigt. Man geht nun zu den einzelnen tztz. über, wobei Refe rent bemerkt, daß er diejenigen tztz., bei denen keine Differenz statt findet, nicht vortragen werde. Er verliest daher zuerst den §.2.: Hierzu begutachtet die Deputation: Die 2. Kammer hat in dem Satze sub 2. nach den Worten „verbunden ist" die Worte: „so lange die Pachtung besteht" und in dem Satze sub 6. nach dem Worte „benutzt" die Worte: „und verpflichtet" einzuschalten beschlossen.— Die Deputation hält die von der jenseitigen Deputation angeführten Gründe für aus reichend, um auch ihrer verehrten Kammer die Annahme jener Vorschläge zu empfehlen. Der tz. sinder mit den von der 2. Kammer beschlossenen bei den Zusätzen einstimmige Genehmigung. Zu §. 4. lautet das Deputationsgutachten: ») Die 1. Kammer glaubte kn der Widerruflichkeit der An stellung, wie sie dieser Z. enthält, ekneHärte zu erkennen, die sie zu mildernden Bestimmungen bewog. Zu diesen gehörte der Be schluß, es solle die Entscheidung über den Widerruf der Anstel lungsbehörde, und wenn diese keine kollegiale sei, dem Gesammt- ministerio zustehen, und ferner derBeschluß, es sollten die Gründe des Widerrufs dem Betheiligten schriftlich und speciell mitgetheilt werden. Keinem dieser Beschlüsse ist die 2. Kammer beigetreten. Triftige Gründe hierzu finden sich in dem jenseitigen Deputations berichte. Dg nun ohnehin die Lage der Staatsdiener durch die von beiden Kammern beliebte Beschränkung der dreijährigen . Widerruflichkeit auf eine zweijährige, und durch die dem Abgehen den zu gewährende Hälfte des zuletzt genossenen jährlichen Ge halts sich verbessern wird, so dürfte sich nach der Meinung der Mehrheit der Deputation die 1. Kammer wohl veranlaßt fühlen, der 2. hierin beizuflichten. b) Hat endlich die 2. Kammer da, wo es sich von der Gewährung jener Unterstützung handelt, die Worte „ein für allemal" beizufügcn gewünscht, so entspricht dieß der Absicht auch der I. Kammer, undräthlich scheint es, schon der großem Bestimmtheit halber, der 2. Kammer auch hierin beizu stimmen. Mangenehmigt einstimmig diesentz.mit den beiden von der 2. Kammer gefaßten Beschlüssen. Bei tz. 5. hat die Deputation bemerkt: s) Dieselbe Rücksicht, die der Kammer bei §. 4. vorleuchtete, veranlaßte sie, bei Dienern, deren Dienstverrkchtungen eine höhere 2
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