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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 209. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-02-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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Ehr zur Tagesordnung übergegangen wird, verlangt noch Abg. Eisen stuck das Wort, um der Kammer anzuzeigen, daß von der I . Kammer 3 Protocollextracte herüber gekommen seien, welche Gesetze betrafen, die bereits kn der 2. Kammer berathen worden waren. Der erste beträfe den Gesetzentwurf wegen der Verbindlichkeit der Gemeinden zur Verpflegung ihrer in die Landesversorgungs- u. Heilanstalten aufgrnommenm Indi viduen , welchen die 1. Kammer so angenommen habe, wie die 8. Kammer beschlossen, und es würde also nichts bedürfen, als die ständische Schrift auszufertigen. Der 2. beträfe das Gesetz wegen Zusammenlegung der Grundstücke, und ein 3. da- Ge setz wegen des Steuererlasses bei Wettcrschaden in den Wein bergen. In beiden Gesetzen habe die I. Kammer Abweichungen beschlossen, sie seien aber nicht zahlreich und nicht bedeutend, und er stelle daher den Antrag, daß über diese beiden Gesetzent würfe der Vortrag ohne vorherigen schriftlichen Bericht an die Kammer gelangen dürfe. Damit erklärt sich die Kammer einverstanden, und es erfolgt nun die Berathung des Berichtes der 2. Deputation über das höchste Decrct vöm 23. Juni 1833, die Gehaltsrückstände der auf die Flekschsteuerkasse gewiesenen Staatsdiener bctr. Abg. und Seer. Richter begiebt sich auf die Nednerbühne und eröffnet noch zuvörderst der Kammer, daß die Berathung des Decrets wegen der Dcrloosung der 3procentigen Steuercre- ditkassenscheine in der I. Kammer vollendet und der 2. Kammer vollständig beigetreten worden sei, demnach die ständische Schrift auszufertigen sein dürfte, womit die Kammer einver standen war. Hierauf geht er auf den gedachten Berathungsgegenstand über und theilt nach einer kurzen Erörterung über den bisherigen Stand der Sache, das Gutachten der Deputation im Auszüge mit und verliest das betreffende königl. Decret. Das Gutachten der Deputation, aus dem der wesentliche Inhalt des Decrets erhellt, lautet nun, wie folgt: Sowohl in der Präliminarschrift vom Lahre 1805 als durch besondere Schrift vom 10. April desselben Jahres haben die frü hem Stande über die durch die erhöhten Preise aller Lebensbedürf nisse herbeigeführte Unzulänglichkeit der Besoldungen derStaats- diener sich ausgesprochen, die daraus entspringenden Nachtheile vorstellig gemacht, auch damit das Gesuch verbunden, nament lich den Mitgliedern der nach der Landesverfassung mit ihren Besol dungen auf das Fleischsteuereknkommen gewiesenen alten Collegien und dem dazu gehörigen Canzleipersonal eine Erhöhung der Ge halte zu Theil werden zu lassen und dazu den gesammten Betrag des Fleischsteuereinkommens, also auch die bisher erlangten und künftig noch eintrctenden Ueberschüsse zu verwenden. Die zu Anfänge des Jahres 1806 versammelt gewesenen Ausschußstände haben diesen Gegenstand anderweit in Berathung gezogen und in der eingereichten Bewillkgungsschri'ft darauf angetragen, daß außer dem bei der Fleischsteuerkaffe verbleibenden Ueberschüsse von dem Fonds der damals geschehenen außerordentlichen Bewilli- L»ng auf jedes der sechs Jahre von 1806 bis 1811 die Summe von 30,000 Thlr. zu diesem Zwecke verwendet werden möge, sie haben zugleich die Erklärung beigefügt, daß bei nächster allge meiner Landesversammlung die Stände weitere Berathung hier über pflegen und einen andern Fonds auszumitteln sich bemühen würden. Als von Seiten der Regierung dieser Antrag unter den damaligen Umständen nicht zur Ausführung geeignet gefunden und den im Jahre 1811 versammelten Ständen zum Behuf der Ausmittelung eines hinreichenden Fonds zu den beantragten Be- solduntzsverbesserungen sowohl, als zur nöthigen Versorgung ausgedienter Staatsdiener, die Erhöhung der Fleisch steuer um einen Pfennig, sowohl vom Bank? als Hausschlachten, in Vov- schlag gebracht worden , haben dieselben zwar der Erhöhung der Fleischsteuersätze ihre Zustimmung versagt, jedoch unter den zu den neuen Staatsbedürfnissen erforderten Summen zur Vermeh rung der auf die Fleischsteuerkasse gewiesenen Besoldungen und Bildung eines Pensionsfonds für verdiente Staatsbeamte auf die sechs Jahre von 1812 bis mit 1817 300,000 Thlr. ausgesetzt, davon auf jedes Jahr 50,000 Thlr. repartirt und es sind hierbei auch die damaligen Nebenlande zurMitleidenheit gezogen worden. In dem Landtagsabschiede vom Jahre 1811 hat man diese Be willigung von Seiten der Negierung in der geschehenen Maßeac- ceptirt, die vorgeschlagene Vertheilung genehmigt und durch höch stes Rescript vom I5.Decembcr 1812 über die verwklligten Sum men so disponirt, daß davon 8,000 Thlr. jährlich zur Pensioni- rung der aus dem Fleischsteuereknkommen besoldeten Staatsdke- ner angewiesen, das Uebrige zu Gehaltszulagen bestimmt, letztere jedoch nur auf die Beamten, welche ihre Besoldungen aus der Fleischsteuerkaffe bezogen, beschränkt und bei der Vertheiluna selbst darauf Rücksicht genommen, daß die feit dem Jahre 1763 unverändert gebliebenen Gehalte um dre Hälfte erhöht, den seit dem verbesserten Stellen dagegen nur so viel zugelegt worden, als zur Erfüllung jener Hälfte erforderlich gewesen. Der Gesammt- betrag dieser Zulagen hat nun ursprünglich die Summe von 44,255 Thlr. 9 Gr, jährlich erreicht, vom 1. Januar 1812 an m vierteljährlichen Raten zur Auszahlung kommen sollen und es ist dem gedachten Rescripte vom Jahre 1812 die Erklärung bekge- fügt, daß man diese Gehaltserhöhungen unter der Voraussetzung und Erwartung ausgesetzt, es würden die dazu bewilligten und acceptirten Quanta unter den zu den neuen und außerordentli chen Staatsbedürfnissen erforderlichen Summen auch kn Zukunft vollständig aufgebracht und zur Fleischsteuerkasse eingeliefert wer den. Bei spätem Personalvcränderungen sind diese Erhöhungen in den Anstellungsdecreten jedesmal besonders aufgeführt und aus dem ständischen Zulagefonds bewilligt worden. — Durch die bald darauf ckngetretenen Krkegsereignisse ist aber der Fonds der neuen und erhöhten Staatsbedürfnisse in einen solchen Zustand gekommen, daß schon von dem Michaelistermine 1813 an eine Stockung in der Zahlung eingetreten und bis zum Schluffe deS Jahres 1817 auf die bewilligten Gehaltszulagen und von den da zu bestimmten Summen von den alten Erblanden 114,347 Thlr. 9 Gr. 9 Pf., von der Oberlausitz 2,875 Thlr. 7 Gr. kn Rest ver blieben. Bei dem Landtage 1817 haben jedoch die Stände die Berichtigung dieser Rückstände übernommen, unter den zu den erhöhten Staatsbedürfnissen bewilligten Summen die nöthigen Geldmittel dazu angewiesen und es sind daher fammtliche Ge haltszulagen vom Jahre 1812 bis mit 1817 nachträglich berich tigt worden. In Folge eingetretener Erledigung und unterlasse« ner Wiederbosttzung mehrerer Stellen hatte sich immittelst der jährliche Bedarf zu den Gehaltszulagen auf 32,771 Thlr. 22 Gr. 10 Pf. vermindert, und cs gelangte mittelst höchsten Decrets. vom 27. October 1817 wegen fernerer Gewährung dieser Summe! sowohl, als des zu dem Pensionsfonds erforderlichen Zuschusses an die damals versammelten Stände die nöthige Eröffnung. Irr der Hauptbewilligungsschrift vom 6. Juni 1818 ist jedoch zu dm beantragten Besoldungserhöhungen auf den Zeitraum von 1818. bis mit 1820 bloß die Summe von jährlich 16,OOOLHlr. von dm erbländischen Standen und 538 Thlr. 12 Gr. von den Ständen der Oberlausitz ausgesetzt und dadurch nur ohngefähr die Hälfte des Bedarfs gedeckt worden, man hat daher vom 1. Januar 1818 an auch nur die gedachten Gehaltszulagen zur Hälfte aus»' 2
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