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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 210. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-03-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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N eferent bemerkt,' daß nach der Erklärung, weiche ab gegeben worden, die Ansicht der Kammer eine andere, als die der Deputation sek, nämlich,, daß diese Summe als nicht-be- Willigt betrachtet werden könne, und also werter darauf einzu? gehen sein dürfte. Es werden jedoch keine Erinnerungen mehr-beliebt, und die Frage des Vice Präsidenten: Bewilligt die Kammer diese Position? wird einstimmig be.jaht. , - " - ' Hierauf verlangt der Abg. Gruner noch zu, sprechen und äußert sich dahin: Ich habe über die Position selbst nichts bei zufügen, möchte aber noch eine andere Erinnerung anknüpsen. Ich gehe nämlich von der Ansicht aus, - daß m jeder Hinsicht die Verwaltungsbehörde mit. der Justizbehörde möglichst gleich ge stellt werden soll. Man wird mir zwar in der Kammer in Betreff dessen, worauf ich aufmerksam machen will, sagen, daß darauf wenig oder nichts ankommt. Es kommt aber darauf in so fern an, als Rücksicht zu nehmen ist, wie die Verwaltungsbehörde von dem größeren Theile des Publicums angesehen wird, und nun finde ich, daß die Mittelgerichte Präsidenten bekommen sollen, während die Kreisregierungett nur Directoren erhalten. Den Herren selbst wird wenig därauf anköniMen , wie sie be titelt werden, davon bin ich überzeügt, aber das Publicum wird sagen: ja, der Kreisdirector steht weit unter einem Präsi denten eines Mittelgerichtes. Das würde nicht gut sein, denn ich glaube, daß man die Meinung des Publicums dahin len ken müsse, daß die Administrativbehörde eben so hoch stehe, wie die Justizbehörde und deswegen trage ich darauf an , daß statt: Kreisdirector, gesetzt werde: Regierungspräsident. - Vicepräsident -bemerkt; daß dkeß ein Antrag in die Schrift sei, und nachdem der Antrag ausreichend unterstützt wurde, äußert Abg. Roux: Ein solcher Antrag gehört gar nicht hieher; vielleicht würde sich Gelegenheit dazu finden, wenn die Kreis- dircctionen wieder zur Sprache kommen. Abg. Gruner: Ich sehe nicht ein, warum der Antrag nicht hieher gehört; denn wir sprechen ja von Kreisdirectionen. Abg.v. Kiesen weiter: Ich wollte nur bemerken, daß der Antrag deshalb nicht passend ist, weil der beantragte Titel viel länger ist, und wir in Deutschland ohnchieß an dem Nebel leiden, daß wir zu viele und zu große Titel haben l Abg. Gruner: Es kommt hier auf den großem oder klei nern Titel nicht an, denn sobald bei den Mittelgerichten eben falls Directoren eingesetzt werden, so wird es Niemand einfal len, zu verlangen, daß die Herren bei der Kreisregierung an dere Titel bekommen. Ich wünsche nur, daß die Verwaltungs behörde in der öffentlichen Meinung eben so hoch gestellt werde, wie die Justizbehörde. Referent: Um den Einwand zu beseitigen, daß der An trag nicht hieher gehöre, dürfte vielleicht eine Erklärung von der Staatsregierung genügen, daß sich diese Behörden gleichste ¬ hen , da sie dem Dienstrange nach.gleichgestellt sind, und auch gleichen Gehalt erhalten.'' ' - , Vieepra,siden.t:, Ich halte dafür, -daß-M -besten sei, wenn man dieses der Regierung überläßt. Abg. Gruner wünscht seinen Antrag zur Abstimmung ge bracht zu wissen. ' Vicepräsident stellt die Frage: Soll eine Gleichstellung der Kreisdircctoren mit, den Vorständen der Mittelgerichte statt finden? Abg. v. Friesen: Die Directoren können gleich gestellt werden mit -en Präsidenten der Mittelgerichte; sie brauchen aber deswegen nicht Präsidenten genannt zu werden/ Ich ge stehe aufrichtig, daß der'Litel Director bei den Kreisdirectionen weit passender stst, als der Titel Präsident; denn die Function eines Präsidenten bei einem Justizcollcgium ist eine ganz andere, als die eines Dkrectors ber einer administrativen Behörde. Abg. Sach'ße: Ich glaube, mit den Tci e.l n ist es gerade wie mit den Münzen, und ich würde es nicht für unzweckmäßig halten, wenn der Präsident eines Mittelgerichtes Direktor hieße, Und die Kreisdirectoren diesen Namen ebenfalls behielten. Der Titel Direktor spricht auch schr an, er enthält Kraft und Würde, und scheint mir für uns Deutsche sehr passend. Der Geringste im Äölke weiß, was dir i g i-k e n heißt, uud wenn Erweist, daß einer "einen Kreis zu dirigierst hat, so wird das diesem gewiß' keinen Eintrag thun. Abg. Roux: Ich muß mich gegen die Fragstellung erklä ren. Der Abg. Grüner hat durch die Bemerkung, daß man die. Verwaltung und Justiz gleich stellen soll, seinen Antrag modi- sicirt; der Antrag selbst ist mir dahin gestellt, die Kreksdirecwren Präsidenten zu nennen. Ich halte den Titel Kreisdircctor eben so ansprechend wie den Kreis-Regierungspräsident, und er steht auch dem Präsidenten des Mittelgerichts gleich. Vicepräsident: Ich wollt? nur bemerken, daß der Abg. Gruner auch von der Glfichstcllupg beider Behörden sprach. > Abg. Gruner: Ich chin zwar mit dem Abg. Roux einver standen, aber man versteht doch unter einem Präsidenten ganz etwas Anderes, als unter einem Director. Ich beabsichtige nur dabei, Alles zu vermeiden, wodurch die Verwaltungsbehörde in der Meinung des Volks leiden-könnte. Abg. Haußner: Die Sache gehört nicht kn das Budjet; wir haben jetzt über pecuniäre Gegenstände zu verhandeln; wir haben aber nicht über Titel zu berathen, höchstens könnte bei der Personensteuer davon die Rede sein. Ich glaube doch nicht, daß wir Bevollmächtigte von Beamten sind, welche angestellt werden sollen; wir debattiren bereits bald eine halbe Stunde über eine Sache, die sich .gar nicht zur Discussion eignet, und verlie ren damit nur die Zeit. Abg. v. May er trägt auf Abstimmung an. Vicepräsident stellt die Frage: Tritt die Kammer dem Anträge des Abg. Gruner bei? Sie wird gegen eine Stimme verneint. Gleiche Bewandniß hat es XXVll. mit den Ämtshauptmannschaften,
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