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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,2
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028225Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028225Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028225Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 91. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll55. Sitzung 1153
- Protokoll56. Sitzung 1177
- Protokoll57. Sitzung 1207
- Protokoll58. Sitzung 1231
- Protokoll59. Sitzung 1255
- Protokoll60. Sitzung 1289
- Protokoll61. Sitzung 1313
- Protokoll62. Sitzung 1341
- Protokoll63. Sitzung 1367
- Protokoll64. Sitzung 1393
- Protokoll65. Sitzung 1421
- Protokoll66. Sitzung 1451
- Protokoll67. Sitzung 1483
- Protokoll68. Sitzung 1509
- Protokoll69. Sitzung 1519
- Protokoll70. Sitzung 1543
- Protokoll71. Sitzung 1567
- Protokoll72. Sitzung 1595
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1653
- Protokoll75. Sitzung 1685
- Protokoll76. Sitzung 1715
- Protokoll77. Sitzung 1739
- Protokoll78. Sitzung 1763
- Protokoll79. Sitzung 1779
- Protokoll80. Sitzung 1809
- Protokoll81. Sitzung 1835
- Protokoll82. Sitzung 1859
- Protokoll83. Sitzung 1873
- Protokoll84. Sitzung 1897
- Protokoll85. Sitzung 1921
- Protokoll86. Sitzung 1943
- Protokoll87. Sitzung 1969
- Protokoll88. Sitzung 1999
- Protokoll89. Sitzung 2023
- Protokoll90. Sitzung 2045
- Protokoll91. Sitzung 2077
- Protokoll92. Sitzung 2101
- Protokoll93. Sitzung 2125
- Protokoll94. Sitzung 2153
- BandBand 1842/43,2 -
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Mar um so weniger, da, wenn auch der Zusatz der Deputation bei §.32 angenommen wird, es immer wünschenswerth sein müßj daß diejenigen, die Beiträge zur Besoldung des Einnehmers ge leistet haben, auch Rechnung darüber abgelegt erhalten oder we nigstens Einsicht davon nehmen können. Das erste Amendement würde nachzunehmen sein, wenn über das Deputationsgutachten abgestimmt worden ist. Nachdem übrigens seit 3 Stunden über diesen Gegenstand nach allen Richtungen hin discutirt worden ist, so habe ich Nichts weiter hinzuzufügen. Ich habe nur dar-? auf nochmals aufmerksam zu machen, daß, wenn Gemeindecassen an Orten nicht existirrn, also das Fehlende zur Besoldung des Ein nehmers nicht daraus entnommen werden kqnn, am Ende gar nichts Anderes übrig bleibt, als zu dem angefochtenen Zuschläge zu den Steuereinheiten zu schreiten. Denn wie und auf welche Weise sollen denn die Einnehmcrgebühren anders gedeckt werden, wenn oder 3 Procent dazu nicht ausreichend Ein Maßstab der Beitragshöhe müßte dann immer ermittelt werden, und die ser ist die Größe des Grundbesitzes, oder die Zahl der Steuerein heiten, welche eben über die Größe der sicherste Messer bleibt. Stellv. Abg. v. Abendroth: Ich wollte mir eine Be merkung vor der Fragstellung erlauben. Es würde dann der Satz zu §. 32, im Falle v. Lhielau's Amendement zur 36.§., die Rechnungsvorlage an die Rittergüter betreffend, angenommen Mürbe, wenn die Deputation damit zufrieden ist, ganz Wegfällen können. Referent Abg. Klinger: Nein, der würde nicht Weg fällen. , Er wird aber künftig blos für den Fall Anwendung fin den, wenn die Procentabzüge zur Besoldung des Einnehmers nicht ausreichen. Die Möglichkeit muß immer gedacht werden, — und diese Möglichkeit hat der Abg. v. Thielau nicht in Ab rede gestellt — daß Falle vorkommen können, wo es nöthwen- dig ist, daß man außer den Procentabzügen noch Etwas hinzu gibt, um einen Einnehmer zu erhalten. Stellv. Abg. v. Abendroth: Eben für diesen Fall, wenn durch §. 36 ausgesprochen werden sollte, daß die Rittergüter guartaliler beizutragen hätten zu dem, was die Gemeinde, außer dem zugebilligten Steuerabzug, zur Deckung der Recepturkostcn in seltenen Fallen noch aufzubringen hat, dann würde das', was ich zu §. 32 beantragt habe, nicht mehr paffen. Präsident!). Haase: Wenn sich der Referent damit ver einigte, würde der erwähnte ganze Satz fallen. Referent Abg. Klinger: Ich muß allerdings dabei stehen bleiben, daß über das Amendement, welches ursprünglich von dem Abgeordneten ausgegangen ist, abgestimmt werde, denn es ist dasselbe Eigenthum der Deputation geworden. Abg. Sörnitz: Der Herr Abg. v. Thielau hat blos sein Amendement unter der Voraussetzung gestellt, wenn das Abend- roth'sche Amendement abgeworfen wird. Präsident 0. Haa se: Meine Herren! Um die Reihenfolge der Fragen festzustellen, erlaube ich mir, Ihnen mitzutheilen, wie ich gedenke diese Folge eintreten zu lassen. Zunächst würde, nach Meiner Ansicht, die Frage zu stellen sein auf die Fassung der De putation, jedoch daß dabei Vorbehalten bleibe, auf das Amende ment des Abg-'Todt zurückzukoMmen, und zwar dergestalt, daß zuvörderst der Satz zur Abstimmung gelange, welcher so lautet : ,,Den-Steuergemeinden auf dem platten Lande und in denjeNi- gen kleinen Städten, welche die Laüdgemcindeordnung ange nommen haben, wird gestattet, zu Bestreitung des Receptur- und Verwaltungsaufwandes Procent, in denjenigen Städten aber, welchen die Führung -erKataster und Flurbücher selbst ob liegt, 3 Procent von den zur Staatskasse cinzulieferndcn Grund- ; steuern in Abzug zu bringen." Würde dieser Satz unter" einem ^Vorbehalt angenommen, so würde dann der Todt'sche Antrag zur Abstimmung kommen. ! Referent Abg. Klinger: Ich würde bitten , daß die übri gen Mitglieder der Deputation gefragt würden, ob sie den - Lodt'schen Antrag nicht als den ihrigen adoptiren wollten; es wird dadurch eine doppelte Abstimmung vermieden, und Man cher der Verlegenheit überhoben, wie,er abstimmen solle. Abg. Sachße: Das wäre sehr erwünscht, denn ich würde jetzt gegen die Deputation stimmen, weil mir 3 Procent in eini- , gen Fällen zu hoch scheinen. Präsident 0. Haase: Da der Referent sich jetzt dafür er klärt hat, daß der Todt'sche Antrag sofort ins Dcputationsgut- ' achten ausgenommen werde, so frage ich die Deputationsmit glieder: ob sie das Todt'sche Amendement ebenfalls in die von ih nen gegebene Fassung aufnehmen und insoweit die letztere aban dern wollen? — Es erklären sich die Herren Vicepräsidcnt Ei senstuck, Abgg. Braun, v. v. Mayer und Secretair v. Schrö der dafür. ' Präsident 0. Haase: Die folgende Frage würde gestellt werden auf den zweiten Satz, den die Deputation vorgeschkagen hat. Abg. v. Thielau: Da würde ich mir erlauben, zu fra gen, ob der Herr Präsident nicht meinen Antrag als ein Sous amendement eher nehmen wollte, indem es sich dem Todt'schm ganz anschließt. > Präsident!). Haase: Das Deputativnsgutachten enthält gerade das Gegentheil dessen, was der erwähnte Antrag besagt. Nun hat aber die Deputation nach der Landtagsordnung das iRecht, zu verlangen, daß ihr Antrag zuerst zur Abstimmung l gelange, und ich würde daher jenen Antrag nur dann früher zur Abstimmung bringen , wenn die Deputation erklärt hat, ihm den Vortritt zu gewahren. Der zweite Satz des Deputations gutachtens lautet so: „Reichen diese Procentabzüge zur vollstän digen Bestreitung des Aufwandes für die Localsteuerverwaltung nicht aus, so sind die einzelnen Steuergemeinden verpflichtet, das Fehlende aus der Gemeiudecasse zuzuschießen, oder, dafern sie dies nicht wollen, oder nicht können, berechtigt, mit Ge nehmigung des Finanzministerii einen geeigneten Zuschlag zu den Steuereinheiten zu erheben (vergl. jedoch §. 32). Ueber diesen Zuschlag ist den Gemeindevertretern, so wie den Besitzern dernach §. 20 4 und 5 der Landgemeindeordnung zum Gemeindeverbande nicht gehörigen Güter*) *) Die gesperrten Worte bilden das zweite v. Lhielau'scheAmen dement.
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