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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,2
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028225Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028225Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028225Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 91. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll55. Sitzung 1153
- Protokoll56. Sitzung 1177
- Protokoll57. Sitzung 1207
- Protokoll58. Sitzung 1231
- Protokoll59. Sitzung 1255
- Protokoll60. Sitzung 1289
- Protokoll61. Sitzung 1313
- Protokoll62. Sitzung 1341
- Protokoll63. Sitzung 1367
- Protokoll64. Sitzung 1393
- Protokoll65. Sitzung 1421
- Protokoll66. Sitzung 1451
- Protokoll67. Sitzung 1483
- Protokoll68. Sitzung 1509
- Protokoll69. Sitzung 1519
- Protokoll70. Sitzung 1543
- Protokoll71. Sitzung 1567
- Protokoll72. Sitzung 1595
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1653
- Protokoll75. Sitzung 1685
- Protokoll76. Sitzung 1715
- Protokoll77. Sitzung 1739
- Protokoll78. Sitzung 1763
- Protokoll79. Sitzung 1779
- Protokoll80. Sitzung 1809
- Protokoll81. Sitzung 1835
- Protokoll82. Sitzung 1859
- Protokoll83. Sitzung 1873
- Protokoll84. Sitzung 1897
- Protokoll85. Sitzung 1921
- Protokoll86. Sitzung 1943
- Protokoll87. Sitzung 1969
- Protokoll88. Sitzung 1999
- Protokoll89. Sitzung 2023
- Protokoll90. Sitzung 2045
- Protokoll91. Sitzung 2077
- Protokoll92. Sitzung 2101
- Protokoll93. Sitzung 2125
- Protokoll94. Sitzung 2153
- BandBand 1842/43,2 -
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gnosciren, und daher ist es nothwendig, daß auch an die Besitzer > der betreffenden Güter, nichtblos an die Gemeindevertreter Rech nung abgelegt werde. Mir scheint es daher sehr wünschens- werth, daß keine Steuerzuschlage gemacht werden. Ich will nicht fragen, ob es nicht für den Staat selbst von Interesse sein könne, die ganze Receptur der Grundsteuern auf sich zu überneh men. Indessen glaube ich, daß der Aufwand der Staatscasse das alterum tsotuua, vielleicht das Vierfache von dem betragen würde, was erforderlich ist, wenn die Gemeinden selbst dafür sor gen, und diesen Mehrbetrag müßten alle Steuerpflichtigen tra gen. Denn es ist nicht zu vergessen, daß die Steuereinnehmer in den Communen in der Regel nicht blos für den Zweck allein vorhanden sind, die Grundsteuer einzuheben, und wenn der Abge ordnete aus Leipzig ausgesagt-hat, daß man dort I Buchhalter, 4 Einnehmer und 2 Boten brauche für die Grundsteuererhebung, so muß ich fragen, was diese Leute zu thun haben sollen? Denn bei einer Steuer, die nur 4 mal des Jahres abgeführt-wird, und ' nicht mehr beträgt, als 88,000 Thlr. bei einer Steuer, die größ- tentheils unveränderlich ist, ausgenommen, wenn ein Haus ab- brennt oder etwas Neues aufgesührt wird, muß ich die An sicht aussprechen, daß diese Leute sehr wenig zu arbeiten verstehen müssen, wenn sie sich nicht noch nebenher mit einer Masse von andern Dingen für die Stadt Leipzig beschäftigen könnten. Das Local, was dazu gemiethet werden soll, scheint mir auch zugleich für jede andere Steuerverwaltung zweckmäßig angewcndet werden zu können. Dann glaube ich auch, die Stadt Leipzig wird kein Local zu miethen haben, sondern sie wird jetzt schon ein solches besitzen, und so möchte es in allen andern Orten mehr oder weni ger der Fall sein. Auch in Dorfgemeinden ist der Aufwand für den Steuereinnehmer nicht blos für die Grundsteuer, sondern auch für alle andern Gemeindeabgaben zu bestreiten. Wenn man sich daher fragt, ob es gerechtfertigt werden könnte, daß man ei nem 2 und 4fachen Aufwand auf die Staatscasse wälze, wo mit geringem Verluste die einzelnen Communen die Sache abmachen können, so muß man sich gegen die Ansicht entscheiden, diesen Aufwand der Staatscasse zuzumuthen. Außerdem bin ich der Ansicht, daß wenn man den Vorschlag des Finanzministerii an nehme, 1^ Procent bei den Landgemeinden und den kleineren Städten zu bewilligen, der Aufwand größtentheils gedeckt wird. Nun würde im Fall des Bedarfs das Fehlende aus der Commun- casse zu decken sein, man führt aber dagegen an, daß die Com- muncasse auch durch die Abgaben der Unangeseffenen gebildet werde. Gegen diesen Einwand muß ich bemerken, daß ich kaum glaube, daß in irgend einer Stadt oder einem Dorfe die Ver wendung der Communcasse so genau getrennt werde, daß das, wqs der Angesessene gibt, nur für den Angesessenen, und umge kehrt das, was der Unangesessene gibt, nur wieder für den Unan- gefessenen verwendet werde. Daran möchte ich zweifeln. Was die Forenser anbetrifft, sogeben diese Beitrag genug dadurch, was sie von ihren Besitzungen durch die Procentabzüge geben. Sie haben von den übrigen Communaleinrichtungen keinen Gewinn, sie geben also genug durch den Procentabzug, und man kann von ihnen nicht mehr verlangen, als diesen. So muß ich mich auch einverstanden erklären mit dem, was der Abg. Todt vorgeschlagen hat, für die mittleren und größeren Städte 2 bis 3 Procent Ra batt zu bestimmen und dem Finanzministerio die Vermittelung zu überlassen, in welchen Städten der Bedarf 2 oder 3 Procent beträgt. Sollte auch durch diese Erhöhung des früher von dem Ministers angenommenen Satzes der Bedarf der Staatscasse> sich etwas erhöhen, so kann diese Erhöhung in der That nicht in Betracht kommen, weil sie nicht ein so bedeutendes Object ist. Wenn man annimmt, daß das Land und die kleinen Städte I Million, die größeren Städte, was ich jedoch sehr bezweifle, 449,000 Thlr. Grundsteuer geben sollten, so würden 1^-Procent von.I Million 15,000 Thlr. betragen, 3 Procent bei den größer» 13,470 Thlr., welches 28,470 Thlr. austrägt. Bei dem frü heren Vorschläge sind 16,000 Thlr. erforderlich, es würde also die ganze Differenz in circa 12,000 Thlr. bestehen. Nimmt man an, daß bei mehren Städten nicht einmal 3 Procent noth wendig sind, so könnte man annehmen, daß der Mehraufwand circa 8,000 Thlr. beträgt. Darauf könnte es nicht ankommcn, um dem allgemein geäußerten Wunsch nach einem höheren Pro centsatze zu willfahren, und ich würde wünschen, daß die geehrte Deputation sich mit dem Vorschläge des Abg. Todt und zugleich mit den Ansichten des Finanzministerii, daß dagegen alle Zu schläge in Wegfall kommen, einverstanden erklärte, damit wir ein festes Gutachten haben, worüber wir abstimmen sollen. Denn in der That, wenn wir jetzt übet das Deputationsgutachten ab stimmen sollen, so muß der, welcher für den Antrag des Abg. Todt stimmen will, sich gegen das Deputationsgutachten erklären; ebenso muß auch der, welcher für die Ansicht des Herrn Finanz ministers ist, sich dagegen erklären, dann sind aber keine Anträge mehr vorhanden; denn wenn das Depütationsgutachten abge worfen wich, kann das Amendement des Abg. Todt auch nicht mehr einzeln vorkommen. Wenn die geehrte Deputation sich mit mir vereinigte, so würden alle Amendements mit einemmale in Wegfall kommen. Ich erlaube mir zu diesem Ende, das mit der geehrten Deputation größtentheils zusammenfallende Amende ment in Vorschlag zu bringen, nämlich: „Den St euer ge meinden wird nachgelassen, als Beihülfe zu Be streitung des Recepturaufwandes in denLandge- meinden und solchen Städten, welche die Landge- meindeordnung angenommen haben, 1H Procent, in den größeren und mittleren Städten hingegen, welch en die Führung der Kataster obliegt, zwei bis drei Procent nach Entscheidung des Finanzministe rii von dem Betrage der an die Staatscasse abzu führenden Grundsteuerzu Deckung dieses Aufwan des zu ihrerGemeindecasseinnezubehalten;dagc- genkönnen aber in keinem Falle zu diesem Behufs Zuschläge zu den Grundsteuereinheiten gemacht werde n". Ich abstrahire davon, ob die Fassung, wie ich sie redigirt habe, gerade die ist, welche wünschenswerth sei, ich glaube jedoch, das könne späterhin berücksichtigt werden. Aber ich halte dafür, daß sich die Meinung der meisten Abgeordneten der Kam mer damit vereinigen werde, daß, wenn ein solcher Antrag ange-
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