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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,2
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028228Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028228Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028228Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 40. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-04-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll37. Sitzung 757
- Protokoll38. Sitzung 777
- Protokoll39. Sitzung 807
- Protokoll40. Sitzung 845
- Protokoll41. Sitzung 871
- Protokoll42. Sitzung 887
- Protokoll43. Sitzung 895
- Protokoll44. Sitzung 931
- Protokoll45. Sitzung 955
- Protokoll46. Sitzung 987
- Protokoll47. Sitzung 1009
- Protokoll48. Sitzung 1033
- Protokoll49. Sitzung 1061
- Protokoll50. Sitzung 1075
- Protokoll51. Sitzung 1103
- Protokoll52. Sitzung 1127
- Protokoll53. Sitzung 1139
- Protokoll54. Sitzung 1147
- Protokoll55. Sitzung 1171
- Protokoll56. Sitzung 1199
- Protokoll57. Sitzung 1225
- Protokoll58. Sitzung 1249
- Protokoll59. Sitzung 1281
- Protokoll60. Sitzung 1309
- Protokoll61. Sitzung 1329
- Protokoll62. Sitzung 1365
- Protokoll63. Sitzung 1391
- Protokoll64. Sitzung 1407
- Protokoll65. Sitzung 1421
- BandBand 1842/43,2 -
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Daß übrigens die Vorschriften über dieBedingungen, unter denen künftig die Anlegung neuer Nahrungen auf dem Lande ge stattet sein soll, mit denen über das Dismembrationswesen ver bunden worden sind, wird kaum einer Rechtfertigung bedürfen, da, wenn es sich um Anlegung neuer Nahrungen handelt, meist auch Abtrennungen dabei in Frage kommen, und überhaupt beiderlei Bestimmungen, wenn auch auf verschiedenen Wegen, doch den selben Zweck verfolgen. Referent Prinz Johann: Es ist hier nur eine kleine Be merkung von der Deputau'pn gemacht zu §. 12: Das in Z. 11 unter 2 Erwähnte dürfte für ganze Gegenden -es Landes, wo der Boden gut und daher im hohen Preis ist, bei nahe einem Verbot der Anlegung neuer Nahrungen gleichkom men. Die Deputation schlaft daher vor, am Schluffe der §. beizufügen: „auch kann dieselbe für einzelne Theile des Landes ein gringeres als das §. 11 unter.2 bemerkte kleinste Maß festsetzen." Bürgermeist r Schill: Ich bin ganz einverstanden mit -em Anträge der Deputation, und ich habe nur dies zu bemer ken, daß diese Ausnahm: jedenfalls auch'.in Dörfern stattsinden möge , die man sogenannte Fabrikdörfer nennt. Ich habe ge glaubt, dies Einzige zu §. 11 bemerken zu müssen und dabei den Wunsch auszusprechen, daß hinsichtlich der Gestattung des An baues in der Nähe der Waldungen künftighin von der §. 12 vor behaltenen Ermächtigung recht wenig Gebrauch gemacht werden möge, da diese Nähe sich nicht zu Bauplätzen eignet. Es hat jetzt im Gebirge der Waldcultur sehr viel Schaden gethan, daß man die Vorschrift weniger beachtet, als zu wünschen ist, indem -ie Regierungsbehörden Ausnahmen davon gestattet haben. . SraatsministerNostitz und Jänckendorf: Jchmußmir -ie Bemerkung erlauben, daß, wenn solche Fälle auf dem Wege -es Recurses an das Ministerium gelangt sind,- wohl meist nicht im Interesse der Anbaucr entschieden, sondern im Interesse der allgemeinen jlandespolizeilichen Rücksichten entschieden worden sein möchte. Bürgermeister Schill: Ich muß bemerken, daß in meiner Gegend entgegengesetzte Falle in der neuern Zeit vorgekommen find. Staatsminister Nostitz und Jänckendorf: Nurnoch «ine Anfrage in Bezug auf den Zusatz, der am Schluffe der §. beantragt ist: „auch kann dieselbe für einzelne Lheile des Lan des ein geringeres als das §. 11 unter 2 bemerkte kleinste Maß festfttzm." Es geht doch wohl die Ansicht der Deputation da hin, daß das, was d'.e §. bestimmt, ein - für allemal geschehe, nicht blos in jedem einzelnen speciellen Falle? R.fcr.'nt Prinz Johann: Allerdings. Präsident v. Gersdorf: Zuvörderst würde ich wohl die Frage auf Annahme von tz. 11 zu richten haben. Wird sie von der Kammer angenommen?—Einstimmig Ja. Präsident v. Gersdorf: Dmn habe ich die Frage auf den Zufttz zu ß- 12, der auf S.5l)7 des Deputationsgutachtens enthalten ist, in den Worten: „auch kann dieselbe für einzelne Lheile d.s Landes ein g.ringeres als das §. 11 unter 2 bemerkte kleinste Maß festsetzen", zu richten : ob die Kammer diesen Zusatz annehmen wolle? —Einstimmig Ja. > ? Präsident v. Gersdorf: Und mit diesem ZusatzeA 12 selbst? — Einstimmig Ja. Referent Prinz Iohann: §. 13 lautet: §. 13. Unser Ministerium des Innern ist mitVollziehung dieses Gesetzes beauftragt. Urkundlich haben Wir dasselbe vollzogen und Unser könig liches Siegel Vordrucken lassen. Gegeben zu Dresden, den Präsident v. Gersdorf: Nimmt die Kammer §.13 an? — Einstimmig Ja. Präsident v. Gersdorf: Nun wird die Deputation noch die Güte haben, zu §. 4 und 6 Einiges zu prüfen und der Kam mer darüber noch Bericht zu erstatten, da man sich jetzt darüber nicht vereinigen konnte. Referent Prinz Johann: Ich muß mir hier noch eine Be merkung erlauben. Es ist chier eine Petition noch vorhanden, die aus der zweiten Kammer herübergekommen ist, und diese wird mit dem Protokolleplract wieder all die zweite Kammer ab- zugcben sein. Präsident v. Gersdorfr Namensaufruf kann natürlicher weise noch nicht stattsinden, da wir mit dem Gesetze noch nicht durch sind. , Wir werden daher überzügehett haben aufdie übri gen Gegenstände unserer heutigen Tagesordnung, und zwar zu nächst auf den Bericht der vierten Deputation, die Beschwerde der Gemeinde Zöblitz betreffend, welchen der Herr Bürgermeister Gottschald vorzutragen die Güte haben wird. > (Staatsminister Nostitz und Jänckendorf und künigl. Commissarv. Funke verlassen den'Saal.) Referent Bürgermeister Gottschald: Der Bericht der vierten Deputation über die vom Herrn Präsidenten bereits be zeichnete Beschwerde lautet folgendermaßen: Die an die vierte Deputation zur Prüfung und Begutach tung überwiesene Eingabe der Gemeinden Zöblitz, Sorgau, Wernsdorf und Forchheim stellt sich theils als Beschwerde, theils als Petition dar. - Das Sachverhaltniß in beiderlei Beziehung fällt zusammen und ist folgendes: Zwischen der Chaussee, welche theils von Böhmen, theils von Olbernhau her ar.-f Zöblitz und von da weiter Nach Marien berg und Chemnitz führt, und der von Freiberg nach Annaberg führenden Chaussee ward in den Jahren 1824—1829 eine Ver bindung in der Art hergrstellt, daß von Zöblitz ab bis aufdie letzt- gedachie freiberg-annaberger Chaussee der Zwischentract ebenfalls in chauffeemäßigen Stand gesetzt wurde. Die Entfernung von Zöblitz bis dahin, wo dieser Zwischenchausseetract in die freiberg- annaberger Chaussee cinmündet, beträgt nach Angabe der Be schwerdeführer eine geographische Meile.', Dieser Zwischentract ist, wie sie angeführt haben, innerhalb des Weichbildes jener Gemeinden und deren Gemarkung von diesen aus eigenen Mit teln und ohne alle Entschädigung für das dazu abgetretene Areal in chauffeemäßigen Stand gesetzt und nach der Vollendung dem Staarssiscus übergeben worden. Letzterer concurrirte bei dieser Herstellung nur insoweit, als nach der Mi.'theilung der Stgats- regürung Unterstützungen aus der vormal'g"N Slraßenhausurro- gatgeldercass'gewährt undForststräfllnge mitüngewendetwurden. Sobald ein S.ück nach dem andern chauffeemäpig ahgebam wor»
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