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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,2
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028228Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028228Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028228Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 41. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-04-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll37. Sitzung 757
- Protokoll38. Sitzung 777
- Protokoll39. Sitzung 807
- Protokoll40. Sitzung 845
- Protokoll41. Sitzung 871
- Protokoll42. Sitzung 887
- Protokoll43. Sitzung 895
- Protokoll44. Sitzung 931
- Protokoll45. Sitzung 955
- Protokoll46. Sitzung 987
- Protokoll47. Sitzung 1009
- Protokoll48. Sitzung 1033
- Protokoll49. Sitzung 1061
- Protokoll50. Sitzung 1075
- Protokoll51. Sitzung 1103
- Protokoll52. Sitzung 1127
- Protokoll53. Sitzung 1139
- Protokoll54. Sitzung 1147
- Protokoll55. Sitzung 1171
- Protokoll56. Sitzung 1199
- Protokoll57. Sitzung 1225
- Protokoll58. Sitzung 1249
- Protokoll59. Sitzung 1281
- Protokoll60. Sitzung 1309
- Protokoll61. Sitzung 1329
- Protokoll62. Sitzung 1365
- Protokoll63. Sitzung 1391
- Protokoll64. Sitzung 1407
- Protokoll65. Sitzung 1421
- BandBand 1842/43,2 -
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ist, e'ltr solches Petitionsrecht nicht berücksichtigen. Ist es nun auch gewiß, daß man in, der neuern Zeit, selbst mit Zustimmung der Staatsktzgierung, 'insofern ein anderes Verfahren eingeschla gen hat, als man, freilich unter gewissen Beschränkungen, auch Petitionen von auswärts, d. h. außerhalb der Kammern, an-' nimmt und zuläßt., so dürfte doch fo viel gewiß sein, daß man den Petitionen nicht ein besseres Recht zugestehen kann, als den Beschwerden. Za ich bin sogar der Ansicht, daß man Be schwerden noch höher stellen müsse, als Petitionen. Dürfen nun, so folgere ich wenigstens, nach der Landtagsordnung anonyme Be schwerden nicht angenommenwerden, so können auch anonyme Petitionen nicht.angenommen werden. Ich glaube'-daher-, daß man nach Analogie der H. 118 der Landtagsordnung, wornach anonyme Beschwerden nicht angenommen, sondern zurückgege ben vdA vernichtet werden sollen, auch hier die Annahme hatte verweigern sollen. Ist diese Argumentation richtig, so würde freilich kaum etwas Weiteres übrig bleiben, als entweder diese Petition zu den Acten zu nehmen, oder sie an die zweite Kammer zurückzugeben, und dieser zu überlassen, ob sie sich derselben An sicht anschließen oder welchen Beschluß sie sonst fassen wolle, denn allerdings bleibt der zweiten Kammer eben so unbenommen, die Verfassungsurkunde und Landtagsordnung nach ihrer Überzeu gung auszulegen. Einen von diesen beiden Auswegen, würde ich mir erlauben, der geehrten Kammer anzuempfehlen ; keines wegs aber kann die Petition auf dem von der zweiten.Kam merbeantragten Wege an die Staatsregierung gelangen; denn dies würde offenbar in Widerspruch mit jener Bestimmung stehen, wornach dergleichen Eingaben zu vernichten oder zurückzugeben sind. , >, Bürgermeister W e hner: Wenn ich recht verstanden habe, so hat einen Lheil dieser Petition^ der Abg. Oberländer in der zweiten Kammer zu dem seinigen gemacht. Präsident v. Gersdorf: Den vierten Lheil besonders, welcher von dm mißlichen Verhältnissen der Schullehrer spricht. Bürgermeister Wehner: Es ist dieser Lheil der dritten Deputation der zweiten Kammer überwiesen worden; nun ist aber die ganze Petition herübergegeben worden, und die zweite Kammer hat zugleich beschlossen, die Petition an die hohe Staats regierung abzugebLn. Da bin ich allerdings mit dem Herrn Vicepräsidenten einverstanden, daß man darauf nicht eingehe; aber ich sollte meinen, daß man, da der vierte Punkt, welchen Ober länder zu den seinigen gemacht hat, vielleicht mit den übrigen Punkten im Zusammenhänge steht, so lange, bis diese Sache in der zweiten Kammer vorgetragen ist, hier asservirt, -damit die dritte Deputation unserer Kammer von der ganzen Schrift und den Verhandlungen der zweiten Kammer Einsicht nehmen und -der Kammer darüber Vortrag erstatten kann. Vicepräsident v. Carlowitz: Wenn der vierte Punkt wirk lich mit den anderen im engen Zusammenhänge stünde, so würde die zweite Kammer keine Veranlassung gehabt haben, diese An gelegenheit schon jetzt an uns zu bringen ; ich glaube daher, daß ein Zusammenhang nicht anzunehmen > ist. Uebrigens bemerke ich, daß ich gegen den Vorschlag des Herrn Bürgermeister Weh ner Nichts einzuwenden habe, insofern er wünscht, daß man die Sache so lange hinlege, bis fernere Mittheilung aus der zweiten Kammer herüberkommt; nur habe ich das Einzige noch zu er wähnen, daß, sollte dieser vierte Punkt, wenn er auch nicht im Zusammenhänge mit den übrigen steht, auch von einem Mit glieds der zweiten Kammer bevorwortet worden sein, dies von durchaus keinem Einfluß auf eine veränderte Beschlußfassung für uns sein kann; denn wäre er bevorwortet worden, so würde er zur Petition eines Mitglieds der zweiten Kammer, und müßte zuvörderst dort in Berathung kommen, dabekanntlich ein Stände mitglied nicht in der andern Kammer, der es nicht angehört, pe- tiren darf. Es würde daher die Eingabe immer nicht anzuneh men sein, obschon solchenfalls aus einem andern Grunde. Bürgermeister W.e h n e-r: Zch bin -ganz einverstanden da mit. Es ist auch in der zweiten Kammer dieser Punkt an die dritte Deputation deshalb verwiesen-worden, weil der Abg. Ober länder die Sache zu der seinigen, also zur ständischen Beschwerde gemacht hat.^ Bürgermeister Go ttschald: Da mir scheint, daß die ver ehrte Kammer diese Eingabe weder der Horm,-noch der Materie nach kennt, und da das hohe Präsidium selbst erklärt hat, daß es nicht Zeit.gehabt habe, die Petition eknzusehen- so geht mein Vor schlag dahin, sie zunächst an die vierte Deputation zur Prüfung des Inhalts und.danöthig zur Berichtserstattung über die Form und die Materie zu verweisen. ' Prinz Jo h ann: Ich muß mich ganz mit meinem geehrten Nachbar einverstanden erklären und zwar für feinen zweiten An trag, für die Rückgabe an /die zweite Kammer. Eine Prü fung des materiellen Inhalts kann ich nicht für sachgemäß halten, denn es handelt sich hier nur darum, ob eine anonyme Petition angenommen werden soll; da kann ich allerdings nicht damit einverstanden sein, und bin umsomehr dieser Ansicht, als ich ein Feind aller Anonymität bin. Was aber den Lheil der Petition betrifft, welcher von dem Abg. Oberländer bevorwortet worden ist, so ist dieser Lheil bereits von der zweiten Kammer an die dritte Deputation verwiesen worden, und wir werden also er warten müssen, was die zweite Kammer in dieser Hinsicht an uns bringt, und darauf wird unsere dritte Deputation ebenfalls ihr Gutachten stellen können. Ich glaube also, daß -die Rück gabe an die zweite Kammer der sachgemäßeste Weg ist. Bürgermeister Schill: Die Eingabe ist nicht allein Peti tion, sondern sie ist mehr das Werk eines, wie es scheint', sehr er fahrenen und sehr umsichtigen Mannes, der das Schulwesen in jeder Beziehung kennt, und er mag daher sehr richtige Ansichten über das sächsische Schulwesen ausgesprochen haben. Das ist auch der Grund gewesen, weshalb sie in der zweiten Kammer der Abg. Oberländer bevorwortet und den Wunsch ausgesprochen hat, daß diese Ansichten an die hohe Staatsregierung gelangen Möchten. Ist es nun in dieser Beziehung keine Petition /ist es mehr als eine Schrift zu betrachten, so bin ich der Meinung, daß ..es nichts schaden könnte, wenn ohne weiteres die hohe Staats regierung von diesem wichtigen Gegenstände in Kenntniß gesetzt würde; denn es muß ihr selbst interessant sein, eine Ansicht über
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