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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,2
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028228Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028228Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028228Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 42. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-04-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll37. Sitzung 757
- Protokoll38. Sitzung 777
- Protokoll39. Sitzung 807
- Protokoll40. Sitzung 845
- Protokoll41. Sitzung 871
- Protokoll42. Sitzung 887
- Protokoll43. Sitzung 895
- Protokoll44. Sitzung 931
- Protokoll45. Sitzung 955
- Protokoll46. Sitzung 987
- Protokoll47. Sitzung 1009
- Protokoll48. Sitzung 1033
- Protokoll49. Sitzung 1061
- Protokoll50. Sitzung 1075
- Protokoll51. Sitzung 1103
- Protokoll52. Sitzung 1127
- Protokoll53. Sitzung 1139
- Protokoll54. Sitzung 1147
- Protokoll55. Sitzung 1171
- Protokoll56. Sitzung 1199
- Protokoll57. Sitzung 1225
- Protokoll58. Sitzung 1249
- Protokoll59. Sitzung 1281
- Protokoll60. Sitzung 1309
- Protokoll61. Sitzung 1329
- Protokoll62. Sitzung 1365
- Protokoll63. Sitzung 1391
- Protokoll64. Sitzung 1407
- Protokoll65. Sitzung 1421
- BandBand 1842/43,2 -
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Pos. 64v. - 65. - 66b. 666. - 67. Thlr. Gr. Pf- (ek. Bericht d.II.K. S. 64.) 21V 7 11 für die zu Ausübung der ka ¬ tholisch - geistlichen Gerichts barkeit in den Erblanden nie- dergesetzten,Behörden. Der jenseitige Bericht hat S. 65 die nähere Berechnung aus genommen, auch ist bei der Bewilligung pro 18Htz dieses Mehrerfotderniß berücksich- Pos- 68. tigt worden; 1,899 16 3 für die Universität Leipzig. Der jenseitige Bericht hat auch über diese Ueberschrei- tung S. 66 flg. die umständ lichste Nachweisung gegeben, ' welche erstere rechtfertigen dürste; , 66V — — für die Gelehrtenschulen; «5 Bericht der zweiten Deputa tion der zweiten Kammer S. 69, wo die nähere Berech nung ausgenommen ist; bei der Geneigtheit, diese Anstal ten zu unterstützen, dürfte gegen diese geringe Ueber- schreitung keine Erinnerung zu machen sein; 3,821 17 5 für dieVolksschulen; um das Volksschulgesetz in Wirksam keit treten lassen zu können, bedurfte es besonders in die ser Periode der Unterstützun gen an arme Gemeinden, ohne welche letztem nicht möglich war, den Erfordernissen zu genügen, hierdurch ist die Ue- berschreitung herbeigeführt und wohl auch gerechtfertigt; 5,649 3 1 für katholische Kirchen, Schm len u. wohlthätige Anstalten." Die Überschreitung dürste beim Hinblick auf die beim Landtag 1836 bis1837 über diesePosition stattgefundenen Verhandlungen und gefaßten Beschlüsse wohl geeignet er scheinen , dagegen sich zu er klären, allein erwägt man, daß jene Beschlüsse erst zu Ende des Jahres 1837 ver einbart wurden, daß die um fänglichen Vorarbeiten zu > Verziehung der Katholiken zu den Parochial- und Schul lasten ebenfalls eine längere Zeit erforderten, und daß es kaum thunlich war, vor dem Jahre 1839 dieseBeiziehung zur Ausführung zu bringen, - 71 so möchte die Überschreitung Lblr Gr. Pf. ' als gerechtfertigt sich Heraus stellen. Im jenseitigen Bericht S. 70 flg. sind feste Verhand lungen und Beschlüsse reca- pitulirt und ist die specielle Berechnung gegeben. Man nimmt daher allenthalben darauf Bezug. — für die Taubstummenanstal ten hat zwar,keine Ueberschrei- tung stattgefunden, doch ist eine der Bewilligung nicht völlig entsprechende Verwen dung eingetreten, und be merkt man hierzu Folgendes: bei Position 68 waren 1,155 Thlr. jährlich oder 3,465 Thlr. für die Finanzperiode für den Zweck des Taubstummenunterrichts und zwar für den Unterricht Taubstummer außerhalb der beiden Anstalten zu Dresden und Leipzig bewilligt, hier von sind nur zu diesem Zweck 185 Thlr. -, die übri gen .3,280 Thlr. qber zu dem Bau des Anstaltsge bäudes zu Leipzig — wozu 4,000 Thlr. auf die ' Cassenüberschüsse gewiesen waren — verwendet worden. Nach der erhaltenen Mit theilung hat sich dazumalnoch keine Gelegenheit dargeboten, für den Unterricht Taubstum mer in der angegebenen Weise zu sorgen, und erst in neuerer Zeit war solche zu erlangen. Dagegen waren obige 4000Thlr. nicht aus ¬ reichend, um ein besseres Lo cal in Leipzig zu bekommen. Die Deputation glaubt nun zwar, daß bei dieser Erklärung sich zu beruhigen sei, sie kann jedoch nicht den Wunsch unter drücken, daß künftig der be stimmte Zweck einerVerwilli- gung bei der Verwendung mehr verfolgt werden möge. Man bezieht sich ebenfalls auf den jenseitigen Bericht S. 72. 6 — —- für den evangelischen Hof gottesdienst. Diese sehr ge ringe Ueberschreitung hat da selbst S. 73 ihre Rechtferti gung gefunden. 383 19 3 zu außerordentlichen Aus gaben, herbeigeführt durch
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