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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 10. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842-12-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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Präsident v. Gersdorf: Ich bitte, mir diesen Antrag schriftlich zu geben. — Nach dem Anträge des Herrn Bürger meister Bernhard! soll es also (siche oben Seite 188) nach dem Worte „Verlage" heißen: „loci, der Schreibelöhne." — Ich frage: ob die Kammer diesen Antrag unterstützt? — 17 Stimmen erheben sich bei Anwesenheit von 35 Mitgliedern zu dessen Unterstützung. Präsident v. Gersdorf: Da der Antrag im Verfolg der Discussion entstanden ist, so ist die Hälfte der Mitglieder noth- wendig, um den Antrag zu unterstützen, und er ist daher als nicht unterstützt zu betrachten. Freiherr v. Friesen: Es ist die Frage, ob hier die Hälfte der anwesenden Mitglieder zur Unterstützung eines Antrags nöthig ist, da mir dieser Antrag gleich zu Anfang der Berathung gestellt zu sein scheint. Präsident v. Gersdorf: Der Antrag ist in Verfolg der Discussion entstanden, und dann ist zu seiner Unterstützung die Hälfte nothwendig. Die Discussion über die §. ist noch im Gange. Prinz Johann: JnderRegelist ein Amendement nur dann als zu Anfänge gestellt zu betrachten, wenn cs gestellt ist, sobald der Referent gesprochen hat. Hier könnte man allerdings zwei feln, weil der Antragsteller eine Interpellation an den Herrn Staatsminister gerichtet hat. Vicepräsident v. Carlowitz: Ich trage darauf an, daß noch eine Frage über diese Unterstützungsfrage an die Kammer gerichtet werde. v- Po fern: Wir sind ja im Ganzen nur 35 Mitglieder gegenwärtig anwesend. Domherr v. Günther: Soviel scheint mir gewiß, daß es mindestens zweifelhaft sei, ob der Antrag für gehörig unterstützt zu achten oder nicht? Liegt aber ein solcher Zweifel vor, so muß doch wohl zu Gunsten des von einem Kammermitgliede gestellten Antrags interpretirt werden- Präsidentv. Gersdorf: So habe ich es auch allerdings bei nun vier Landtagen gehalten. Vicepräsident v. Carlowitz: Ich stelle den Antrag, daß der Herr Präsident fragen wolle, ob die Unterstützungsfrage wie derholt werden soll? Präsident v- Gersdorf: Das, glaube ich, darf nicht statt- sinden, denn sonst würde man ja nicht wissen, wie oft diese Frage wiederholt werden soll. Vicepräsident v. Carlowitz: Ich wüßte nicht, was mei nem Anträge entgegenstünde. Genehmigt ihn die Kammer nicht, so ist er verworfen, aber unzulässig ist er nimmermehr. Prinz Johann: Ich glaube doch, daß der Antrag des Herrn Bürgermeister Bernhardt als unterstützt zu betrachten ist. Allerdings hat er erst eine Interpellation an den Herrn Staats minister gerichtet, er konnte aber seinen Antrag nicht eher stellen, als bis er von demselben eine Antwort auf seine Interpellation erhalten hatte, und also glaube ich, daß dieser Antrag als ein-zu Anfang gestelltes Amendement zu betrachten ist. Staatsminister v. Wietersheim: Jchbemerke, daßmeine Erklärung auf die Interpellation des Herrn Bürgermeister Bern- hardi nicht als eine abfällige zu betrachten ist, da Schreibelöhne nach meiner Privatansicht unter den Verlagen allerdings begriffen sind. Präsident v. Gersdorf: Ich frage nun, hält die Kammer dafür, daß der Antrag des Herrn Bürgermeister Bernhard! un ter diesen Umständen als ein solcher zu betrachten sei, der zu An fang gestellt worden ist? — Einstimmig Ia. Präsident v. Gersdorf: Demnach wird nunmehr dieser Antrag als hinreichend unterstützt zu betrachten sein. Graf H o h e n t h a l (auf Königsbrück): Nicht um über den vorliegenden Antrag zu sprechen, sondern nur, um eine allgemeine Bemerkung zu machen, ergreife ich das Wort. Ich habe mich beider allgemeinen Debatte des Worts enthalten, weil ich an nehmen zu müssen glaubte, daß die bisherigen Consistorialrcchte einzelner Vasallen und Stadträthe nicht getroffen werden; da aber in derl. Z.dcs Gesetzes einigeWorte Vorkommen,die es viel leicht zweifelhaft machen können, so bitte ich den Herrn Staats minister, diese meine Ansicht mit einigen Worten zu bestätigen. Staatsminister v. Wietersheim: So lange die Frage nicht entschieden ist, ob dieser Gesetzentwurf den lausitzer Provin- zialständen vorzulegen sei, würde es nicht an der Zeit sein, über eine Pcovinzialangelcgenheit bei einem allgemeinen Landtage zu sprechen. GrafHohenthal(aufKönigsbrück): Ich babenichtvon den Rechten der lausitzer Provinzialstände gesprochen, sondern nur im Allgemeinen gesagt: verfassungsmäßig garantirte Con- sistorialrechte einzelner Vasallen und Städte. Dasselbe haben einzelne Herren während der Debatte gesprochen. Staatsminister v. Wi etersheim: Darauf habe ich zu be merken , daß nur in der Lausitz Consistorialrcchte einzelner Va sallen und Städte bestehen, in den Erblanden aber gar keine vor handen sind. Von dem Gcsammtconsistorio zu Glauchau, wel ches unbezweifelt vorgesetzte Consistorialbehörde ist, kann keine Rede sein, sonst aber gibt es keine Patrimonialbehörde mit Con- sistorialgerechtsamen in den Erblanden. Präsident v. Gersdorf: Die allgemeine Discussion dürste nach dieser beruhigenden Antwort des Herrn Staatsministers für geschlossen zu achten sein. Es würde dann über den Antrag der Deputation abgestimmt werden müssen, dann über den des Herrn Bürgermeister Bernhard! und endlich über die §. selbst. — Zuvörderst habe ich zu bemerken, daß die Deputation in ih rem Gutachten (s. S. 189) zwei Bemerkungen aufgestellt hat. Zufolge der ersten soll hinter den Worten: „In Folge des Auf sichtsrechts eintreten" der Satz eingeschaltet werden: „einschließ lich der Vocationen zu geistlichen und Schulstellen," und ich frage die Kammer: ob sie derDcputation beistimme? — Gegen eine Stimme bejah t. Staatsminister v. Wietersheim: Ebe zur zweiten Frage geschritten wird, will ich mir noch eine Bemerkung er lauben. Es ist im Einverständniß mit dem Regierungscommis- sar eine andere Fassung vorgeschlagen worden; da aber die Mo tive der Deputationsberichte häufig zur Auslegung der Gesttze
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