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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 50. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-05-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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900 Thlrl abzulehnen. ES wurden daher zwei Fragen gestellt: ob man jenen positiven Vorschlag annehmen, und diesem zweiten beistimmen wolle. Hier ist derselbe Fall. Die Majo rität beantragt 500 Thlr. positiv anzunehmen, dagegen den Antrag der zweiten Kammer negativ abzulehnen. Wenn die Kammer konsequent verfahren will, muß sie hier eben so ver fahren wie dort. Vicepräsident v. Carlowitz: Es scheint keine Meinungs verschiedenheit vorhanden zu sein. Ich habe zwar anfänglich dagegen gesprochen, aber spater hinzugefügt, daß ich mich , jeder Fragstellung fügen würde. Präsident v. Gersdorf: Ich würde glauben, die Frage dahin stellen zu können: ist die Kammer gemeint, dem Mi- > noritätsgutachten bcizustimmen, welches die vorhin geschehene Bewilligüng von 500 Thlr. im Sinne der zweiten Kammer um 350 Thlr., also auf 850 Thlr. erhöhen will? Ich bitte, sich Mit Ja und Nein auszusprechen. — Das Gutachten der Minorität wird mit 26 gegen 21 Stimmen angenom men.— " ' Position. 25. (Vergl. No. 79 der Verhandl. der zweiten Kammer S. 2520.) 5,720Thlr. 20Gr.— Beiträge an Privatanstallen für allgemeine Landes'zwecke; der specielle Etat ist im jenseitigenDerichtaufgenommenund es übersteigt das gegenwär tige Postulat die vorige Bewilligung an 3,500 Thlr. um 2,220 Thlr. 20 Gr. und zwar mit 20Lhlr. 20Gr. Agio, 900 Thlr. erhöheter Ansatz für den statistischen Verein, früher 1,700 Thlr. > jetzt 2,600 Thlr.— 500 Thlr. für die obererzgebirgifchen Frauenvereine, 800 Thlr. — — für die Alterthumsvereine. So bedeutend auch das Mehrpostulat für den statistischen Verein ist, so glaubt doch die-Deputation, daß sie deren Bewilligung nicht entgegentreten darf, da ohne diesen Verein die Staatsregierung ein, einen gleichen, wenn nicht noch hö her» Kostenaufwand erforderndes statistisches Bureau nicht würde entbehren können; die zweite Kammer hat gegen diese Position ebenfalls nichts erinnert, dagegen hat sie die zwei letzt gedachten neuen Postulats abgeworfen, und zwar 500 Thlr. — — für die Frauenvereine mit 33 gegen 26 , 800 Thlr. für die Alterthumsvereine mit 56 gegen 3 Stimmen. Was die letztere Post anlangt, so ist die Deputation wieder in dem Falle, daß, ob sie gleich die Verdienstlichkeit der Bestrebungen und des Wirkens der Alterthumsvereine aner kennt, sie doch eine Bewilligung für selbige zu bevorworten nicht vermag; sie bezieht sich auf die' im jenseitigen Bericht enthaltenen Gründe für Ablehnung des Postulats und will diesen nur noch beifügen, daß, wennUnterstützungen von be stehenden Privatvereinen in Fraqe sind, die finanziellen Rück sichten nicht völlig aus den Augen verloren werden dürfen und daß überhaupt Beihülfen an Privat-vereine aus Staatskassen nur aus besonderen Rücksichten gerechtfertigt erscheinen dürf ten. WenndagegendieDeputation sich für Bewilligung von 500Thlr. fürdieFrauenvereine imErzgebirge ausspricht, so befürchtet sie nicht mit den eben aufgestellten Grundsätzen in Widerspruch zu gerathcn, da diese Vereine Zwecke der Mild- li 50. , thätigkeit verfolgen, die zu unterstützen der Staat sich nicht völlig entbrechen kann. Man hat in der Bewilligung eine Verletzung des bei derArmenpflege angenommenen Communal- princips finden wollen, und die Deputation vermag auch nicht diesen Einwand völlig zu beseitigen, da, wenn schon diese erzgebirgischen Centralvereine ihre Wirksamkeit nicht auf den Ort ihres Sitzes beschranken, sondern über einen größer« Um kreis erstrecken, doch die Localarmenversorgung durch selbige mit unterstützt wird; allein es dürfte diesen Bedenken mit Grund ungehalten werden, daß der Staat dieses Communalprincip nicht so streng.durchführt und durchführen kann, um gar keine Abweichung davon zuzulassen; so erkennt die erst kürzlich be- rathene Armenordnung die subsidiarische Verpflichtung des Staats an, so wird durch die in dieser und der vorigen Position enthaltenen Unterstützungen einzelner Anstalten und Corpora- tionen, durch Beihülfen an Armenärzte das gedachte Princip mehr oder weniger berührt, dä der Htaat das übernimmt, was einzelne Orte tragen sollten; und dieselben Gründe, welche für Unterstützung anderer wohlthätiger Anstalten sprechen, dürften gleich stark das vorliegende Postulat bevorworten. Die Deputation erlaubt sich über die Wirksamkeit die ser Central-Frauenvereine — die mit den Lvcal-Frauenvereinen nicht zu verwechseln sind — und die obwaltenden Verhältnisse folgende nähere Mittheilung zu machen: Auf Veranlassung Ihrer Majestät der Königin sind im Jahre 2836 Central-Frauenvereine zu Olbernhau, Marienberg Annaberg und Schneeberg errichtet worden, jedem derselben ist ein Bezirk des Gebirges zugetheilt, so daß ihre Wirksamkeit sich über den ganzen ausgedehnten obergebirgischen Landstrich, von der Grenze des Voigtlandes bis zum Amtsbezirke Freiberg, mit Ausnahme weniger Orte, wo sich wegen Theilnahmlosigkeit keine Mitglieder eines Zweigvereins gefunden haben, ausbreitet; sie haben im Hauptwerke lediglich den Zweck der Unzulänglich keit der öffmtlichemArmenpflege nachzuhelfen; in den einzelnen Orten bestehen Zweigvereine und deren Mitglieder zahlen zu Erreichung des Zwecks Beiträge. Da aber in den ärmsten rauhesten Gegenden, wie z. B. Carlsseld, Breitenbrunn/ Satzungen, diese Beitrage nur ganz gering ausfallen können, die Nachhülfe aber dort am nötbigften ist, so hat der Centralverein den Bedarf fast allein zu über tragen. Dieser beträgt jährlich für alle 4 Frauenvereine mindestens 3,000 , wozu die Mitglieder selbst 1,000 bis 1,200 Thlr. aufbringen. Das Fehlende haben Jhro Majestät die Königin nebst den übrigen allerhöchsten Herrschaften, so wie der Centralausschuß zu Dresden bisher zugeschossen, der letztere sieht aber keine Möglichkeit mehr ab, ohne Beihülfe aus Staats mitteln diesen Bedarf künftig noch zu befriedigen. Geht hier aus so viel hervor, daß die Wirksamkeit dieser Vereine auf die ärmsten Gegenden des Vaterlandes sich erstreckt, für welche be sonders in'den letzten Jahren die Unterstützung aus Staatskas sen — namentlich für die böhmischen Grenzvrte Carlsseld re-, wo zwei Minter hindurch kaum zu beschreibende Noth herrschte >— unvermeidlich gewesen wäre, wenn die Frauenvereine nicht helfend eingeschritten wären, so glaubt die Deputation ihrer Pflicht nicht zu nahe zu treten, wenn sie die Bewilli gung dieser 500 Thlr. auf die laufende Finanzperiode bevorwortet. — . Die übrigen einzelnen Posten dieser Position sind den frü her» Bewilligungen der Höhe nach gleich, und da kein Grund vorliegt, irgend eine dermalen zu mindern, so empfiehlt die D e- pütation 4
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