Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 51. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-05-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
dann dem Gesuche der Petenten aus den etwa vorhandenen Überschüssen möglichst bald entsprochen werde. Viceprasident v. Carlo witz: Ich weiß wohl, daß der Antrag des Herrn Domherrn v. Schilling weiter geht, aber eben deshalb habe ich ihm nicht beigestimmt. Fiele er mit dem Deputationsgutachten ganz zusammen, so würde ich ihm un bedenklich beigetreten sein. v. W elck: Da ich Referent in der Sache war, als sie früher hier zur Sprache kam, so muß ich mir doch einige we nige Worte darüber erlauben. Die Hauptfrage ist: ob di; Staatsregierung die rechtliche Verbindlichkeit habe, einer gewissen Anzahl Studirender unentgeldliche Speisung zu gewähren. Das Bestehen einer solchen rechtlichen Verbindlich keit ist von der Staatsr?gierung, als die Sache früher hier zur Sprache kam, keineswegs unbedingt abgelehnt, sondern nur geäußert worden, daß zuvörderst genauere Erörterungen dar über angestellt und namentlich auch die Stiftungsurkunden eingesehen werden möchten. Darauf nun scheint es lediglich anzukommen, ob die Negierung eine rechtliche Verbindlichkeit auf sich habe oder nicht. Sollte sich eine solche wirklich Her ausstellen,"so halte ich unbedingt dafür, daß es wünschenswert!) sei, sie lieber heute als morgen zu erfüllen; der Hunger thut weh, und schlechte Kost schmeckt schlecht. Ich meines Theils fände es also vollkommen angemessen, daß, wenn die Convic- toristen einen rechtlichen Anspruch haben, diesem sobald wie möglich entsprochen werde. Das könnte aber, wenn die hohe Staatsregierung sich von der Verbindlichkeit überzeugt hält, nicht geschehen, wenn keine Mittel da waren. Eben weil nun die Sache zur Zeit noch nicht ins Klare gestellt ist, würde man nicht im Stande sein, schon jetzt in «veninm etwas zu bewilli gen, und es würde dann allerdings nur nach dem Anträge des Herrn Domherrn v. Schilling, die Möglichkeit übrig blei ben, dell Zuschuß aus den Ersparnissen zu gewahren. Bürgermeister Wehner: Ich muß mich ebenfalls für den Antrag verwenden. Was der Sprecher vor mir gesagt hat, ist vollkommen begründet; die hohe Staatsregierung hat, als die Petition zum ersten Male hier verhandelt ward, allerdings nicht ganz die rechtliche Verbindlichkeit abgesprochen, und es bedarfnur noch einer nähern Erwägung, ob nicht den Wünschen der Pe tenten möchte entsprochen werden. Warum wir aber, wenn sich diese rechtliche Verbindlichkeit herausstellt, und wenn am Ende auch bloße BMgkeitsgründe vorhanden waren, den Pe tenten die Speisung ganz unentgeldlich zu gewähren, die Sache dennoch hinausziehen lassen wollen bis zum nächsten Landtage, das kann ich nicht begreifen. Wäre ein Grund da, aus wel chem die Petenten etwas erlangen könnten, so sollte ich glauben, müßte ihnen dazu sobald als möglich verholfen werden. Ich will zugcben, daß vielleicht von einer rechtlichen Verbindlichkeit hier nicht die Rede sein kann, allein ich glaube, daß Gründe der Billigkeit genug vorhanden und von der Art sind, daßsieBe> rücksichtigung verdienen. Die Convictoristen sind in der Regel Söhne armer Eltern, und solche, denen das, was sie jetzt beitra gen, sehr schwer wird, und man muß das, was sie hier verlan gen , als eine Unterstützung betrachten, die wohl zu verantwor ten ist. Staatsminister v. Lin de na u: Bereits in der zweiten Kammer habe ich aus den dort angegebenen Ursachen mich da gegen erklärt, daß wegen unentgeldlicher Gewährung des Frei tisches an die Petenten von Seiten der Kammer ein bestimmter Antrag gestellt werde. Unter Beziehung auf jene Gründe habe ich dieBemerkung zu wiederholen, daß die hier eingreifenden rechtlichen Verhältnisse in diesem Augenblicke sich noch nicht übersehen lassen. Der Gegenstand ist nicht unbedeutend; so viel ich mich erinnere, sind gegenwänig an 240 Convictstellen vorhanden, von denen die Mehrzahl der königl. Verleihung und eine kleine Zahl Familienstiftungen angehören. Für letztere könnte an dem zeitherigen Verhältnisse in keinem Falle etwas geändert werden. Die von den Convictoristen zu leistenden Beiträge sind an sich wenig bedeutend, indem in der Regel für eine königl. Stelle wöchentlich 5 Gr., für ein? Familienstelle 3 Gr. vergütet werden muß. Eine nähere Erörterung derStif- tungsverhältniffe wird stattsinden, sobald ein Antrag deshalb an die Negierung gelangt. Daß eine rechtliche Verbindlichkeit zur völligen Freigebung dieser Convictstellen vorhanden sei, möchte ich darum bezweifeln, weil die Angabe des Herrn Dom herrn v. Schilling, daß einige Tische keine Beiträge bezahlen, begründet ist und dies gewiß für alle geltend gemacht worden ist und werden würde, wo die Befreiung auf einen rechtlichen Grund beruht. Noch muß ich bemerken, daß der Antrag des Herrn Universitätsdeputirten auch ein unpraktischer insofern ist, als nach selbigem der nöthige Zuschuß aus den Ersparnissen her laufenden Finanzperiode gemacht werden soll. Allein diese Ersparnisse können erst am Schlüsse des Jahres 1842 übersehen, dann erst deren Vorhandensein beurtheilt, und bis dahin kein Thaler zum fraglichen Zweck verwendet werden. Sollte eine ganz unentgeldliche Verabreichung der Speisen eintreten, so könnte dies nur mittelst einer besondern Bewilligung geschehen. Bürgermeister Hübler: Ich habe, als der Gegenstand früher hier zur Berathung kam, mich bereits dahin erklärt, daß derselbe noch viel zu roh erscheine, um gegenwärtig schon einen bestimmten Antrag an die Staatsregierung zu stellen, und na-, mentlich die Bewilligung eines Postulats von unbekannter Größe hier gewissermaßen im Voraus auszusprechen. Jedenfalls müssen vor allen Dingen die rechtlichen Gesichtspunkte von der Regierung erörtert werden. Es wird dann immer noch an der Zeit sein, nach Befinden, wenn eine rechtliche Verbindlichkeit sich nicht nachweisen läßt, auf Gründe der Billigkeit zurückzu kommen und das Gesuch in anderweite Berathung zu ziehen. Nach meiner Ueberzeugung dürfte übrigens eine Verpflichtung der Regierung sich niemals nachweisen lassen, und darum wird man sich auf Momente der Billigkeit zu beschränken haben. Ebenso überzeugt bin ich-aber a,uch, daß, möge nun der Antrag in der Art, wie er in der jenseitigen Kammer vorgeschlagen und
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder