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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 63. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-07-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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nach deren Ablauf die V -rsäumniß eintritt. Wenn der Herr Staatsminister erwähnte, daß em Protokoll ausgenommen werden müßte, so wird das dem Richter jedenfalls nicht be schwerlich fallen, wenn er die Parteien zu verschiedenen Stun den vorgeladen hat. Er kann dann seine Zeit eintheilen, was nicht der Fall sein wird, wenn die Parteien alle oder zum gro ßem Theil zu derselben Zeit erscheinen, was auch von mehren Seiten anerkannt worden ist. Staatsminister v. Könneritz: Wenn der geehrte Refe rent bemerkt, dasselbe trete auch nach dem Gesetzentwürfe ein, wenn die Parteien um 11 und um 4 Uhr vorgeladen würden, so ist das allerdings richtig. Allein hier ist dies nicht zu ändern. Es folgt dann auch die Contumaz nicht aus dem Ablaufe der Stunde, sondern aus dem Ende der Gerichtszeit. Nach dem Vorschläge der Deputation würde es aber auch alle diejenigen treffen , die vor 11 Uhr vorgeladen sind, ohne daß nach meiner Ansicht irgend eine Nothwendigkeit dies rechtfertigte. Präsident v. Gersdorf: Es würde nun darauf die Frage zu stellen sein, ob die Kammer bei ihrem st-ühern Beschlüsse beharren wolle. Das ist der Antrag der Deputation. Ist die Kammer gemeint, bei dem von ihr in dieser Angelegenheit ge faßten Beschlüsse zu beharren? — Einstimmig Ja. — Bürgermeister Schill trägt nun den Justisicationsschein über die von der ständischen Verwaltung abgelegte Rechnungbei der Sraatsschuldenkaffe vor/und äußert noch: Zugleich bemerke ich, daß der Justisicationsschein dem am vorigen Landtage ertheil- ten völlig gleich ist und nach dem frühem Beschlüsse der Voll ziehung desselben ein Bedenken nicht entgegen steht. Präsident v. Gersdorf: Ich frage: ob die Kammer da mit übereinstimmt? — Einstimmig Ja. — Bürgermeister Schillträgt die ständische Schrift über die Rechenschaft auf die Finanzperiode 18AA vor, und bemerkt noch: In dieser Schrift habe ich zu bemerken, daß der gestellte - Antrag etwas weiter geht, als er eigentlich gestellt war. Es war von Seiten der Staatsregierung in der Budjetvorlage be merktworden, daß verschiedene Generalkosten bei den einzelnen Einnahmezweigen nicht, wie früher geschehen, sofort von der Bruttoeinnahme entnommen, sondern in dem Ausgabebudjet aufgeführt werden sollten, weil die Rechnung der Centralkasse es also erfordere. Beide Kammern waren damit einverstanden, um so mehr als die Uebersicht des Rechenschaftsberichts und die Vergleichung mit dem Budjet dadurch erleichtert wird. Wie der Antrag hier gefaßt worden.ist, ist er zu allgemein, indem er sich auf alle Bruttoerträge bezieht; da jedoch zwischen der Staats regierung und den Ständen Einverständniß obwaltet, und die Staatsregierung selbst erklärt hat, in wieweit sie diesen Modus künftig einschlagen wolle, so scheint es unbedenklich der Schrift die Genehmigung zu ertheilen, und nicht nothwendig, eitteAen- derung dieser Redaction vvrzumhmen. Staatsminister v. Zeschau: Das Ministerium ist damit ganz einverstanden.. Zwischen den Ständen und der Staats regierung waltet eine Verschiedenheit der Ansichten über diesen Punkt nicht ob. Das Ministerium wird auch Gelegenheit ha ben, bei Beantwortung der Schrift über das Budjet sich darü ber auszusprechen, um jedem Mißverständniß für die Zukunft zu begegnen; denn derselbe Antrag, welcher in der Antwort auf den Rechenschaftsbericht niedergelegt worden ist, wird auch in der Schrift über das Budjet wiederholt werden. Präsident v. Gersdorf: Ist die Kammer mit dem In halte der eben vorgetragenen Schrift und mit dem, was sonst darüber vorgetragen worden ist, einverstanden? — Einstim mig Ja,. - . ' ' Präsident v. Gersdorf: Ehe lvkr zu den übrigen Gegen ständen der Tagesordnung übergehen, wird Ihnen nochdas Pro tokoll vorgelesen werden, welches der Herr Secrerair v. Bieder mann über die beiden ersten Ihnen heut vvrgetragenen Gegen stände gefertigt hat, nämlich über den mündlichen Vortrag der zweiten Deputation, die Differenzpunkte bei dem Budjet betref fend, und über den Bericht der zweiten Deputation, die Vermei dung provisorischer Bewilligungen betreffend. Beide Protokolle werden verlesen, das erstere sofort geneh migt, und von dem Präsidenten v. Gersdorf und dem Se- cretair Ritterstädt vollzogen, das letztere aber nach einer kur zen Berichtigung des Piinzen Johann ebenfalls genehmigt und von dem Vicepräsidenten v. Carlowitz und dem Secretair Amtshauptmann v.B i e d er m a n n mit unterzeichnet. Präsident v. Gersdorf: Ich würde nun den Herrn Bürgermeister Schill ersuchen, uns den Bericht der zweiten De putation über das allerhöchste Decret wegen unbezahlter Natu ralien- und Pferdelieferungen vorzutragen. Referent Bürgermeister Schill trägt zuvörderst das aller höchste Decret vor (s. dasselbe in Nr. 98 der Verhandlungen der zweiten Kämmer Seite 2016). Der Bericht der zweiten De putation lautet folgendermaßen: Das oberwähnte allerhöchste Decret — zunächst an die zweite Kammer gelangt— entwickelt die Gründe naher, die es nothwendig erscheinen lassen, wegen der auf die Vergangenheit annoch zurückstehenden Vergütungen an Unterthanen für ge wisse in den Jahren 1805 bis 1815 gelieferten Naturalien und gestellte Stückpferde gesetzliche Bestimmungen zu treffen, und legt des Behufs einen Gesetzentwurf zur Beratung vor. Unter Hinblick auf die in der ständischen Schrift vom 3. Juli 183'0 abgegebene ständische Erklärung hält die bohe Sraats- regierung es für angemessen, die Ansprüche wegen der Natural lieferungen in ähnlicher Weise, wie dies in Ansehung derPer- aquaiivnsangelegenheiten durch die Bekanntmachung vom 2. November 1819, das Mandat vom 23. März 1825 und das Gesetz vom 20. September 1834 geschehen, gesetzlich nie derzuschlagen , dagegen die Vergütung für die gelieferten.Stück- pferde zu gewahren; nach der dem allerhöchsten Dccrete beige- fügten Hauptzusammenstellung berechnet sich der Werth der er steren aui 349,231 Thlr. 13 Gr. 10 Pf., der der letzteren auf 360,337 Thlr. 21 Gr. 2 Pf.
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