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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 63. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-07-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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sollen und AM eine Summe von etlichen dreißig Millionen, die zu vergüten sein würden, wenn man den frühem Beschluß der Stände, den die Regierung im Interesse des Landes, bevor- wortete, umfloßen wollte. Ich glaube, die Gründe sind über zeugend genug, daß der Vorschlag der Deputation gerechtfer tigt erscheinen muß. Domherr v. Sch klling: Was einmal gesetzlich nieder geschlagen ist, kann nicht wieder in Anregung gebracht werden. Also , ist auch der Einwand nicht stichhaltig, daß viele andere Forderungen aufleben würden. Was durch Vergleich oder gesetzliche Bestimmung einmal abgethan ist, kommt nicht mehr in Frage, sondern nur die Forderungen, welche nicht auf die 'eine oder andere Weise beseitigt worden sind. Ob es übrigens einzelne Individuen oder ganze Corporatiönen sind, scheint- -in Bezug auf die Legitimation gleich zu sein. Die Corporationcn müssen nachweisen, daß in ihrer Gemeinde solche Individuen vorhanden sind,- welche Lieferungen' geleistet und dadurch An sprüche erworben haben. Die Corporation als solche kann das Geld nicht m »rosm «ömmnntzm verwenden, sondern muß davon die Ansprüche der Einzelnen befriedigen. Uebrigens ist dies nicht so gaNz unbedingt richtig, was der Referent sagt. Wer feine Papiere verloren hat, hat nicht sein Recht, sondern nur den Beweis desselben verloren. Es ist also der Rechtsver lust nur eine Folge davon, daß das Recht nicht bewiesen werden kann. Was endlich meinen Vorschlag wegen Vergleichsunter handlungen anbetrifft , so scheint die Schwierigkeit, daß man die einzelnen Individuen nicht kennt, dadurch beseitigt werden zu können, daß man die allgemeine Aufforderung'erläßt, man solle sich melden und seine Forderung bescheinigen. 0. Großmann: Insofern der Hr. DomherrV. Schil ling einen Antrag auf Einleitung von Vergleichungsunterhand lungen stellte, möchte dieser nicht erst zur Unterstützung gebracht werden. ' - - - ' ' Domherr 0. Schilling: Ich hahe zur Zeit noch keinen Antrag gestellt. v. Großmann: Ich glaube, daß man aus allgemein rechtlichen Begriffen über das Princip des Decretes und den Vorschlag der Deputation nicht urtheilen könne. Allerdings nach allgemein rechtlichen Begriffen kann auch ein konsequentes Unrecht niemals Recht werden, es bleibt ein Unrecht und ein Act VerGewalt, den man entschuldigen, aber nicht rechtfertigen kann. Dit Motiven kann ich nicht für ausreichend achten, einmal die Schwierigkeiten der Ausmittelung der Creditoren und auf der andern Seite die Präcedenz, vielmehr beweist mir namentlich die Beziehung auf die Präcedenz, wie gefährlich eine Abweichung vom Pfade des Rechtes, sei. Auch sind die Folgen sehr bedenklich, denn daß noch lebende Creditoren übrig sind, beweisen die Klagen, welche sie angeftellt haben, und das Rechts gefühl kann durch die Niederschlagung.derselben nur erschüttert werden. Es bleibt also nur der.politische Gesichtspunkt übrig, die Rücksicht auf das Wohl des Allgemeinen. Und allerdings wenn bereits 25 Millionen auf die .Weise nicht.bezahlt werden können, so schwindet diese kleine Forderung, gegen jene große, als ein unbedeutendes Sümmchen von selbstzurück. Allein zu wünschen ist es nicht, daß die Schwierigkeit der Ausmittelung und die^ Unbekanntschafssder Creditoren mit den Verhältnissen der Landeskaffen als Grunde derWerechtigkeit hervorgehoben werden. Ich finde, wie gesagt, höchstens auf dem politischen Standpunkte einige Beruhigung^, aber vollstandigeimmer noch nicht. . ' Prinz Johann: Ich. hahevorhin einen Antrag gestellt, der nicht zur Unterstützung gebracht worden ist. Ich wünschte jetzt zur Entgegnung gegendieGrundsätzezu sprechen,welcheHr.Domherr v. Schilling aufgestellt hat. Ich huldige auch denselben, aber ich stelleihnenden Grundsatzentgegen: snmnmmzus sumnwingui-m. Wenn ich .mich in die Zeit zurück versetze, wo 25 Millionen nie dergeschlagen wurden, so bleibt jetzt auch nichts anderes übrig, man hätte eine völlige Verarmung des Landes zu Stande brin gen müssen , wenn man sie hätte bezahlen wollen. Ich müßte' es also für dse schreiendste Ungerechtigkeit halten,-wenn wir jetzt diese kleine Summe bezahlen, wollten. Jetzt können wir sie nicht anerkennen, um so mehr, da gerade beidieser Summe viel weni ger Billigkeitsgründe in Anschlag kommen. Es sind diese Summen gewissermaßen schon aüfdieAmtslandschaften ordent lich vertheilt worden, sie haben Lieferungen, ausgeschrieben und die Einzelnen entschädigt, es sind also Einzelne, die Lieferungen gemacht haben, nicht betheiligt, sondern die Korporationen. Was. könnte, also geschehen? Man. würde diese Summe der Corporation bezahlen, und tziese wäre keineswegs verbunden, nochmalsdiezu hezahlen, die nachweisen können, daß sie Pferde und .Naturalien geliefert -haben, sondern sie würde berechtigt sein, das Geld'aä arvsm eommunem zu ziehen. Entweder würde sie es zu communlichen Zwecken verwenden, oder nach dem Hufenfuß unter sich vertheilen. Dabei aber würden eine Menge Leute getroffen werden, die nichts geliefert haben, es würden Leute entschädigt werden auf Kosten des Ganzen, die damals nichts beigetragen haben. Materiell also, ich sage es nochmals, bin ich überzeugt, würden wir ein Unrecht thun, wenn wir die Forderung anerkennten, und wenn mir das ma terielle Recht höher steht, als das formelle, so werde ich mich dem Anträge der zweiten Kammer anschließen, vorbehältlich dessen, was ich vorhin geäußert habe. Präsident v. Gertzdorf: Es ist der Antrag Sr. königl. Hoheit noch zur Unterstützung zu bringen, der, wenn ich recht verstanden habe, so gestellt war: daß die Ansprüche des Meißner Kreises nicht zugleich als niedergeschlagen begutachtet werden, sondern in dieser Beziehung als res integra stehen bleiben, s Prinz Johann: Mein Antrag lautetesor „daß der im Berichte der zweiten Kämmer ausführlich besprochene Antrag des Meißner Kreises nicht als niedergeschlagen betrachtet werden möge." Präsident v. G ersdorf: Die Kammer hat den Antrag
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