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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 63. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-07-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Präsident v. Gersdorf: Ich erinnere mich dessen wohl und auch des Beschlusses vom Jahre 1830, den der Herr Staatsminister vorlas und ich muß der Meinung sein, daß der Nachfolgerdas, was,sein Vorfahr festsetzte, nicht umstürzen dürfe, welcher Grundsatz auch immer anerkannt worden ist. Ich halte dafür, daß der von den Ständen im Jahre 1830 gefaßte Beschluß noch in seiner Kraft besteht, und erlaube mir einige erläuternde Worte über die Geschichte jener Jahre hinzuzufügen. Gerade um deswillen kann ich dieses am genauesten, weil ich mich damals mit diesen Geschäften habe abgeben müssen. Der Herr Referent erwähnte nicht 25, sondern einige 30 Millionen, diese aber sind blos das Resultat der Berechnungen in den der Krone Sachsen zustehenden alten Erblanden; der Lheil der Oberlausitz, welcher der Krone Sachsen verblieben ist, würde mit einem Liquidum von 10 Millionen hinzutreten. Ich kenne das genau, denn diese Rechnungen sind durch meine Hände gegangen. Der Grundsatz der Gerechtigkeit steht oben an und ich will hoffen, daß von diesem Grundsätze nicht zurück gegangen werden möge. Doch ich habe die vollständigste Ueberzeugung, daß, wenn man bei dieser Angelegenheit scheinbar nur Recht und Billigkeit auf der einen Seite zu üben glaubt, man auf der andern Seite die allergrößte Härte, ja die entsetz lichste Ungerechtigkeit begehen würde, wollte man seinem Ge fühle, so achlungswerth es auch ist, hier nachgehen. Gerade das Geschäft, was wir heute abmachen, ist im Jahre 1830 vor genommen worden, und nur in einer Beziehung hatte man da mals Seiten der Stande, dem Staate gegenüber, sich einen Vorbehalt gemacht und übrigens schließlich die Niederschlagung ausgesprochen, und zwar nach solchen Grundsätzen, nach denen sie ausgesprochen werden mußte. Mit diesen Geschäften hatte ich früher in einem besondern Landestheil zu thun und daher kann ich angeben, daß die Ausgleichung in demselben mehr als 10 Millionen betragen haben würde. In dem an die Krone Preußen von der Lausitz abgetretenen Landestheile würde allein eine Ausgleichung von ungefähr 9 Millionen stattgefunden haben, also bloß in jener Provinz von einer Vergütung von ohngefähr 20 Millionen die Rede gewesen sein. Das ging über alle Möglichkeit hinaus, ja die Rechnungen würden mehr gekostet haben, als das Resultat derselben hätte gewahren kön nen. Die Gründe die man angeführt hat, habe ich in meiner Seele damals nicht einmal, sondern tausendmal geltend gemacht, .und machen müssen, denn auf meine Stimme kam es damals be sonders mit an, weil ich dieses Geschäft entweder mit führte, oder zum Theil allein führte. Ich habe mich ost gefragt, ist das recht oder nicht? und habe endlich zu der sichern Ueber zeugung kommen müssen, daß unmöglich etwas anderes zu thun sei, nicht wegen der Unausführbarkeit allein, sondern weil man noch größeres Unrecht auf der andern Seite hätte begehen müssen, deswegen kann ich dem nur beistimmen, was über die sen Gegenstand von dem Herrn Staatsminister ausgesprochen worden ist. Nach meiner innigsten Ueberzeugung ist die Sache so richtig, und um deswillen werde ich, wie früher, so heute, mit gutem Gewissen für die Niederschlagung sprechen, und ich freue mich, daß endlich diese beiden §§. 1 und 2 zur Abstimmung gelangen, und sehr richtig ist der Ausdruck „zur Verpflegung der sächsischen und fremden Truppen," ich habe ihn auch selbst angewendet, und zwar aus demselben Grunde, warum er hier angewendet worden ist. Ich habe dieses hinzugefügt, zur Beruhigung derer in der Kammer, welche außerdem vielleicht fürchten dürften, zu einer Ungerechtigkeit die Hand zu bieten. Referent Bürgerm. Schill: Es dürfte nun die Frage dahin zu stellen sein, ob die Kammer sich für die Niederschla gung: „aller Ansprüche an den Staat oder dessen Behörden, welche auf Grund der in den Jahren 1805 bis mit 1815 zu Verpflegung sächsischer und fremder Truppen an die Militair- magazine stattgefundenen Naturallieferungen, so wie wegen der vom Lande für die sächsische Armee von 1805 bis mit 1815 geleisteten Pferdelieferungen etwa erhoben werden könnten, so weit sie nicht befriedigt sind," erklären wolle. Präsident v. Gersdorf: Ich frage also die verehrre Kammer: ob sie sich dem Gutachten ihrer Deputation an schließen will? — Gegen 1 Stimme Ja. — Referent Bürgerm. Schill: Der Antrag Sr. Hoheit ist fallen gelassen worden, und ich gehe nun zum speciellen Theil. des Gesetzes und zwar zu tz. 1 über. Ich erlaube mir noch auf Folgendes aufmerksam zu machen. Es ist in der jenseiti gen Kammer der Wunsch, der auch von der diesseitigen Depu tation getheilt worden ist, ausgesprochen worden, daß bei der Eigenthümlichkeit des Gegenstandes dem Gesetz die allgemeinen Motiven, wie solches beim Deputationsgutachten geschehen, vorausgeschickt werden sollten. Eines Antrags darauf aber bedurfte es nicht, weil von Seiten der Staatsregierung die Bereitwilligkeit erklärt worden ist, diesem Wunsche nachzu kommen und deshalb hat auch die Deputation einen förmlichen Antrag nicht gestellt. Was die Berathung der einzelnen A anlangt, so wird es das Kürzeste sein, daß Ztz. 1, 2 und 3 des Gesetzes nicht in der vorgeschlagenen Fassung der Vorlage (s. Nr. 98 der Verhandl. der zweiten Kammer S. 2026), son dern wie sie in den Deputationsbericht ausgenommen sind, vor getragen werden, tz. 1 würde also heißen: „Alle Ansprüche an den Staat oder dessen Behörden, welche auf Grund der in den Jahren .1805 bis mit 1815 zu Verpflegung sächsischer und fremder Truppen an die Militairmagazine stattgefundenen Natu rallieferungen , so wie wegen der vom Lande für die sächsische Armee von 1805 bis mit 1815 geleisteten Pferdelieferungen etwa erhoben werden könnten, werden, so weit sie nicht befrie digt sind, hiermit gänzlich niedergeschlagen." Diese würde an die Stelle der im Gesetzentwürfe gegebenen tzß. treten. Präsident v. Gersdorf: Ich werde die Kammer fragen: ob sie die als ß. I von der Deputation vorgeschlagene Fassung annimmt? — Wird gegen 1 Stimme angenommen.— Referent Bürgerm. Schill: §.2 würde so lauten: „In soweit diesfalls Klagen bereits erhoben worden und eine rechts-
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