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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 64. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-07-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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«Märt hat, daß die Fassung des fraglichen Satzes allerdings moch etwas deutlicher gewählt werden könne und solle, so stellt <s sich als angemessen dar, eine anderweite Fassung der für dun kel gehaltenen Stelle der hohen Staatsregierung zu überlassen, wohin auch die Meinung der zweiten Kammer gegangen zu sein scheint; und es beantragt daher die Deputation, daß auch die erste Kammer hierzu beistimmen möge. Referent Domherr v. Schilling: Ich bemerke nur noch zur Erläuterung so viel, daß in tz. XV. der Wechselordnung ge sagt ist, daß, wenn Wechsel auf die Mitte des Februars und Septembers gestellt sind, sie am 14. dieser Monate zahlbar sein sollen; nun sind hier aber nur einige Beispiele derjenigen Mo nate, die 30 Md weniger Tage haben, angegeben, und es konn ten hier also nicht diejenigen Monate erwähnt werden, die mehr als 30 Tage haben, weil hierauf die Wechselordnung schon Rück sicht genommen hat. '. Präsident v. Gersdorf: In dem Vorschläge der Depu tation ist hauptsächlich enthalten, daß man in Bezug auf die Lei Punkt 4 gerügte Dunkelheit, eine anderweite Fassung zu wählen, der hohen Staatsregierung überlassen wolle, und ich frage die Kammer: ob sie damit übereinstimmt? —Allge mein Ja. — , Präsident v. Gersdorf: Ferner frage ich: ob die Kam mer unter dieser Voraussetzung den Punkt 4 annimmt? —- Ebenfalls ei »heilig Ja.— Zu Punkt V. (s. Nr. 101 der Verhandlungen der zweiten Kammer Seite 2112) hat die Deputation Folgendes erin-- nert: Zu V. Die Bestimmung dieser Paragraphe hat, wie in der zweiten Kammer eine längere Debatte, so auch bei der D e - putation Zweifel und Bedenken um deswillen angeregt, weil dieHandlungsdeputirten und Kramermeister zu Leipzig in einem, an ein Mitglied der zweiten Kammer gerichteten und auch der Deputation mitgetheilten Schreiben sich entschieden dagegen ausgesprochen haben. Als Gründe ihrer diesfallsigen Ansicht führen sie hauptsächlich an, daß die fragliche Bestimmung zu einseitig das Interesse des Inhabers eines gezogenen Wechsels beachte, und dagegen die Interessen des Zishers und der Vor männer des Inhabers unberücksichtigt lasse, ferner daß sie zu Ungebührnissen und Unredlichkeiten führen, und auf den Credit Leipzigs nachtheilig einwirken werde. Die Deputation glaubte, diesen Einwendungen um so mehr Berücksichtigung widmen zu müssen, da ja der ganze vorliegende Gesetzentwurf, wie bereits obenerwähnt, durch Wünsche und Anträge des Leip- ziger Handelsstandes hervorgerufen worden ist, und gerade auch die jetzt in Frage stehende Bestimmung ihn von einer lästigen Verbindlichkeit befreien soll, gleichwohl derselbe dagegen Wider spruch erhebt. So beachtenswerth dies nun aber auch auf der einen Seite ist, so konnte doch auf der andern Seite die De putation das Gewicht der Gründe, welche für den Gesetzent wurf sowohl in den Motiven und in dem jenseitigen Deputa tionsbericht angeführt sind, als auch mündlich von den kvnigl. Herren Commissarien bei der Diskussion in der zweiten Kammer und bei der diesfallsigen Verhandlung mit der Deputation geltend gemacht wurden, besonders auch mit Hinsicht auf das in der §. XV. des Gesetzentwurfs gestattete Indossament!n bmuoo, nicht verkennen, und jedenfalls schien ihr für die Zweck mäßigkeit der fraglichen Bestimmung der Umstand sehr entschei dend zu sprechen, daß sie, nach der Versicherung der königl. HerrenEommissarien, in allen Wechselgesetzen, wo der prompte Accept anerkannt ist, sich bereits vorfindet, und also durch ihre Aufnahme in das vorliegende Gesetz nur eine größereUeberein- stimmung des sächsischen Wechselrechts mit dem anderer Staa ten herbeigeführt wird. Durch diese Rücksichten mußte sich die Deputation endlich bewogen finden, sich für den Gesetzent wurf und den ihr beifälligen Beschluß der zweiten Kammer zu erklären, und den Beitritt dazu auch ihrer Kammer anzurathen- jedoch mit dem Vorbehalt, auf den Fall, daß wider Erwarten sich nachtheilige Folgen aus dieser Bestimmung des Gesetzentwurfs ergeben sollten, eine Abänderung derselben für die künftige, von der hohen Staarsregierung bereits in Aussicht gestellte, allgemeine Wechselordnung zu beantragen. Uebrigens ist bei der Discussion in der zweiten Kammer von einem Abgeordneten beantragt worden, daß zu mehrer Deutlichkeit im Gesetzentwürfe Zeile 9 hinter die Worte „In habern eines " eingeschaltet werden möge: „derartigen." Der Herr Justizminister hat diese Einschaltung sofort ge nehmigt, und auch die Deputation hält sie für zweckmäßig, um dadurch die Nichtmeßwechsel, von denen allein in dieser §. die Rede ist, von den Meßwechseln deutlicher zu unterscheiden, und empfiehlt sie daher auch ihrer Kammer zur Genehmigung. Referent Domherr V. Schilling: Nur eine Bemerkung wollte ich mir noch nachträglich gestatten, um die Zweifel und Bedenken, die von dem Leipziger Handelsstande gegen diese Be stimmung des vorliegenden Gesetzentwurfs erregt worden sind, noch mehr zu entfernen. Die jener Bestimmung zum Grunde liegenden Ansichten sind auch in einem, der Deputation mitge theilten, Schreiben eines in der mercantilischen Welt rühmlichst bekannten und vielerfahrnen Mannes als vollkommen richtig an erkannt und dagegen die Bedenken und Befürchtungen des Leip ziger Handelsstandes nicht für begründet erachtet worden. Das hat die Deputation um so mehr beruhigt, als sie allerdings an fänglich schwankend war, welcher Meinung sie sich anschließen sollte. Allein, es sind die Gründe, die für jene Bestimmung sprechen, theils in den Motiven, theils auch mündlich von dem Herrn Regierungscommissar in jenseitiger Kammer entwickelt worden, daß die Deputation nicht umhin konnte, sie für über wiegend anzuerkennen. Prinz Johann: Da der Gegenstand wirklich von Wich tigkeit ist und es hier darauf ankommt, sich gegen den Ausspruch der Betheiligten für den Gesetzentwurf zu erklären, so. eklaube ich mir einige Worte, besonders in Bezug auf den Gang, -den meine Ueberzeugung in, dieser Sache gewonnen hatte, in der Kürze hinzuzufügen. Was die Sache selbst betrifft, so erscheint die vorliegende Bestimmung für den ersten Augenblick rationell; es fragt sich, ob der Inhaber des Wechsels in Leipzig sofort und vor dem Abgänge der nächsten Post nach dem Aufenthaltsorte desEinsenders zur Acceptation zu präsentsten habe oder ob er an keine Frist gebunden sei? Da nun aber der Grundsatz gilt, beneüom non obtrustuntnr, so liegt es in der Natur der Sache,
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