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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 66. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-07-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Prinz Johann: Wenn, wie ich. hoffe, die Sitzung in der angegebenen Zeit und mit ihr der Gegenstand beendigt wird, so dürste es vielleicht um 7 Uhr möglich sein. Präsident v. Gersdorf: Ich werde demnach noch bitten, daß Sie sich zur Session heute wieder hier versammeln. . Referent Bürgermeister Ritterstadt: Der Bericht der dritten Deputation, die Petition des Herrn Generalaccisinfpec- tors Schmalz und des Herrn Abg. Wieland, wegen Revision und Milderung des Stempeltarifs, ingleichen des Stadtraths zu Dresden, wegen Befreiung der erbläydischen milden Stif tungen und öffentlichen Kassen vom Quittungsstempel betref fend, lautet: Ueber die in der Aufschrift genannten Petitionen hat die dritte Deputation der zweiten Kammer der letzteren den S. 259 der 2. Sammlung der Beilagen zurIII. Abtheilung der Landtagsacten befindlichen Bericht unter L b. erstattet, und darin die verschiedenen Anträge der Petenten in vier Haupt punkten zusammen gestellt, von denen der 4. wieder in 10 Un terabschnitte zerfällt. Die zweite Kammer hat auch bei der Berathung über diesen Bericht die einzelnen darin enthaltenen Punkte durchgegangen, und über jeden der darin enthaltenen Anträge besondern Beschluß gefaßt. Bei näherer Ansicht des besagten Berichtes wird man sich überzeugen, daß die erste Kammer jetzt, bei dem so nahen Schluffe des Landtages, auf die darin enthaltenen Punkte, deren jeder vielleicht zu mehr oder weniger aufhältlichen Erörterungen Anlaß geben könnte, einzugehen nicht vermögen wirl>, wollte sie nicht die dazu erforderliche Zeit wichtigeren und dringenderen Gegenständen entziehen, welche noch in den nächsten Tagen zu beseitigen sind. Schon aus diesem Grunde also müßte die De putation, welcher der Gegenstand zur Berichtserstattung zu gewiesen worden ist, der letzteren widerrathen, auf selbigen dermalen näher einzugehen; und sie glaubte sich deshalb der ein zelnen Aufzählung der von der zweiten Kammer darüber gefaßt ten Beschlüsse hier überheben zu dürfen. Sie findet aber auch noch mehr Gründe, jenes Eingehen zu widerrathen. Alle jene Anträge bezwecken nämlich eine Abänderung der dermalen bestehenden Gesetzgebung über das Stempelwesen und namentlich auch des jctztgeltenden Stempeltarifs. Insonder heit hat auch die zweite Kammer den von ihrer Deputation im Berichte vorgeschlagenen Antrag unter I. genehmigt: - daß die hohe Staatsregierung die Frage, ob der Wegfall des Proceßstempels überhaupt, oder wenigstens in geringfügigen und Bagatellsachen, oder doch in beiden Proceßarten dieBe- schränkung jedes Dilationsscheins auf 2 Gr. Stempelsteuer thunlich sei, bei Bearbeitung eines der nächsten Ständever sammlung vorzulegenden Gesetzentwurfs mit Tarif in Er wägung zu ziehen, hierbei darauf, daß die Steuer nicht auf den Unschuldigen falle, möglichst Bedacht zu nehmm, einst weilen aber Anordnungen zu treffen, daß der Ertrag desPro- ceßstcmpels nach den von der Deputation angegebenen Abheilungen (nämlich in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, in Untersuchungsfachen und in Rügensachen) sich übersehen lasse. Nun kann aber die Deputation die im Königreiche Sachsen dermalen bestehende Stempelabgabe im Allgemeinen weder an sich, noch im Vergleich' mit der Stempelabgabe in manchen andern Staaten, zu hoch und drückend finden; wie ihr denn auch von Klagen, welche darüber im Volke laut gewor den wären, etwas nicht bekannt ist. Namentlich erscheint der Proceßstempel im Vergleich zu den übrigen Kosten, welche ein Proceß verursacht, nur geringfügig. Und während so die Stem pelabgabe von dem Einzelnen nur wenig empfunden wird, ge währt sie doch im Ganzen der Staatskasse ein nickt unbeträcht liches Einkommen (nach Angabe der jenseitigen Deputation in der Finanzperiode 18Z-^ jährlich ' 136,000Thlr. , so daß man wohl großes Bedenken tragen müsse, dieselbe ganz oder theilweise aufzugeben, ohne sich vorher darüber vergewissert zu haben, ob und wie der dadurch entstehende Ausfall auf an dere Weise zu decken sei. Wenn hiernächst die zweite Kammer, besage ihres obange- führlen Beschlusses, die Vorlegung eines Entwurfes zu einem neuen Stempelgesetze, nebst Tarif an die nächste Ständever sammlung beantragen will; so ist hiergegen wohl zu erwägen, daß, nachdem die bisherigen, seit Eintritt der neuen Verfassung abgehaltenen Landtage eine so lange Dauer gehabt haben, und da dasselhe vielleicht auch von den nächsten bevorstehen den Landtagen, wegen so mancher mit den Ständen zu verhandelnder, wichtiger Landesangelegenheiten, zu erwarten steht, mangerechtes Bedenken tragen muß, durch ständische An träge deren Dauer noch zu verlängern und zugleich den mit einer Menge bereits getroffener und noch beabsichtigter neuen Einrichtungen ohnehin schon so sehr beschäftigten Regierungs behörden immer neue Arbeiten aufzubürden, wo nicht eine wahr hafte Dringlichkeit -vorliegt. Diese aber kann die Deputa - ti o n nach dem, was sie oben bemerkt hat, bei der von der zwei ten Kammer beantragten Abänderung der dermaligen Stempel gesetzgebung nicht erblicken, wenn man auch vielleichtin einigen der im jenseitigen Berichte erwähnten Punkte einer solchen Abän derung zweckmäßig finden könnte. Auch diese Punkte findet aber dieDeputation nicht so dringend, daß sie deshalb von ihrer eben ausgesprochenen Ansicht, daß auf die vorliegenden Peti tionen dermalen nicht eingegangen werden möge, adzugehen sich bewogen finden könnte; zumal nachdem die eine der in der Schmalz'schen Petition enthaltenen Beschwerden, welche auf den Cessionsstempel sich bezieht, bereits durch das allerhöchste Decret vom 18. März d. I. ihre Erledigung erhalten hat. Nicht unerwähnt darf auch bleiben, daß die von der zwei ten Kammer zugleich beantragte Ermittelung des Betrages des Proceßstempels nach den angegebenen verschiedenen Abtheilun- gen unfehlbar sämmtlichen Behörden wieder eine Arbeit zuzie hen würde, deren Größe und Mühsamkeit mit dem dabei beab sichtigten Zwecke kaum in Verhältniß stehen und bei welcher überdies auf völlige Zuverlässigkeit kaum zu rechnen sein dürfte, da wohl nicht erwartet werden kann, daß die Mitglieder und Vorstände der Behörden selbst sich dem fraglichen Geschäfte unterziehen, diese vielmehr die Sache wahrscheinlich nur Unter beamten überlassen, welche sie so genau zu controlircn nicht im Stande sein werden. Ein Grund, welcher von Seiten eines königl. Commissars bei der Berathung in der zweiten Kammer dem Anträge aus ein neues Stempelgesetz entgegengestellt worden ist, darf, obschon er der Deputation von untergeordneter Wichtigkeit zu sein scheint, doch auch nicht ganz unberücksichtigt bleiben. Es ist dies hoffentlich nicht mehr allzuweit entfernte Erscheinen einer neuen Gerichtsordnung, nach welchem wahrscheinlich doch auch wieder einige Abänderungen in dem Stempeltarif sich nöthig machen werden. Referent Bürgermeister Ritterstädt: Es ist nun noch
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