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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 14. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-01-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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meinden eine Unterstützung zu gewähren sei, so würde eine Un gleichheit entstehen. Würde sie aber zu laxe Grundsätze an nehmen, so würde offenbar eine Belastung der Staatskassen daraus entstehen. Da der angeregte Gegenstand aber hier zur Sprache gekommen und dessen Wichtigkeit von der Regierung, der Deputation und von der Kammer selbst anerkannt worden, da die letztere erlaubte, daß der Bericht gedruckt werde, so gebe ich mich der Hoffnung hin, daß die Ablösungscommissare mög lichst darauf hinzuwirken suchen werden, soviel möglich die Zusammenlegung der Grundstücke zu befördern, und manchen Gemeinden ihre Abneigung gegen eine Zusammenlegung der Grundstücke und ihr Worurtheil dagegen benommen sein wird. Einen einzigen Grund möchte ich noch den drei von dem Antrag steller aufgestellten Boraussetzungen hinzufügen, warum mir scheint, daß die so wohlthätige Zusammenlegung in unserm Baterlande nicht mehr überhand genommen har, Es ist näm lich der, daß das Gesetz über die Zusammenlegung der Grund stücke nicht zugleich mit dem Gesetz über die Ablösung der Froh nen erschienen ist. Darin erkenne ich einen Hauptgrund, warum so wenige dazu geschritten sind. Graf Hohenthal (Püchau): Als die Discussion sich darüber entspann, ob der vorliegende Bericht gedruckt werden sollte oder nicht, stimmte ich mit den Wenigen, die gegen den Druck waren, weil ich gar keinen Nutzen davon sehen konnte. Denn die hier aufgeworfene Frage laßt sich sehr kurz, nämlich im Sinne der Deputation, welche sie sehr ausführlich beleuchtet hat, mit nein beantworten. Ich kann mich daher nur dem Gutachten derselben anschließen. Da nun aber einmal dieser Bericht gedruckt worden ist, so kann wohl keine andere Motive dazu vorgelegen haben, als die, daß wir uns über diese Sache aussprechen sollen. Ich will daher die Gelegenheit benutzen, um der Meinung der Kammer über diesen Gegenstand, wenn ich mich so ausdrücken darf, an den Puls zu fühlen, da mich das Resultat dieses Versuchs vielleicht dabei überheben wird, eine besondere Petition über diesen Gegenstand einzurei- chen. Man kann nicht verkennen, daß die Kosten in Sachsen im Verhältniß zu andern Ländern, namentlich zu den Kosten, wie sie in Preußen bestehen, nicht hoch erscheinen. Indessen glaube ich dennoch, daß es möglich wäre, die Kostspieligkeit im Allgemeinen bei Fryhnablösungen und Gemeinheitstheilungen zu mindern und das Verfahren zu vereinfachen. Ich will da her nach meiner Ansicht nur zwei Uebelstande anführen, durch deren Abstellung sich die Kosten etwas würden vermindern las sen, und daß dadurch wenigstens theilweise der Wunsch des Petenten indirect berücksichtigt werden würde. Ein Grund scheint mir darin zu liegen, daß bei diesem Geschäft zwei Com- missarien, nämlich ein ökonomischer und ein juristischer zugezo gen werden, und wir dadurch sogenannte gemischte Commissio nen erhalten. Ich gestehe, mir ist in keinem Lande eine derar tige Zusammensetzung von Oekonomie-Commissionen bekannt'. Ich glaube insofern darüber aus Erfahrung sprechen zu kön nen, da ich in Preußen und'in Sachsen angesessen bin, und in Heiden Landern häufig den auf meinen Gütern vorkommenden Ablösungsverhandlungen in Person beigewohnt habe. Wenn solchen Verhandlungen beide Personen beiwohnen, so hat ttiich die Erfahrung gewöhnlich gelehrt, daß die Zuziehung eines ju ristischen Commissars die Sache nicht vereinfacht, sondern den Kostenaufwand für die Betheiligten nur vergrößert hat. Der juristische Commissar hat die Legitimationen der Parteien aufzu nehmen und das Protokoll zu führen. Nun muß ich gestehen, wenn darin die Nothwendigkekt der Zuziehung einks Juristen liegen soll, daß er bei den Ablösungsverhandlungen die Legiti mationen der Parteien aufnehme und das Protokoll zu führen hat, während der ökonomische hierbei als unthatiger Zuschauer sigu- rirt, so glaube ich, daß ein ökonomischer Commissar, der nur einige Gewandtheit und Erfahrung in Geschäftssachen Und Füh- rungder Feder besitzt,hinlänglich sein würde, um diese Obliegenhei ten zu erfüllen. Es würden dadurch die Kosten bedeutend vermin dert und das Ganze vereinfacht werden. Ein zweiterMunsch von mir wäre der, daß nämlich nicht so viel Commissare, wie jetzt im Lande sind, beibehalten würden, sondern daß die hohe Staatsregierung für einzelne noch bestimmte und begrenzte Bezirke des Landes Oekonomiecommiffarien ernenne, die aus Staatskassen sixirt würden. Ich will damit durchaus nicht sagen, daß die bei Ablösungen vorkommenden Kosten dem Staate zur Last fallen sollten ; nein, sie sollen von den Interessenten getragen werden, nur wünsche ich, daß die Liquidationen der Oekonomiecommissare erst der Generalcommission zur Prüfung vorgelegt, die Kosten dann von den Betheiligten cinbezahlt und'von der Generalcommission selbst eingezog'en werden, und aus deren Salariencasse die Com- miffare besoldet werden; denn es liegt außer Zweifel, daß wenn ein solcher Mann eine fixe Besoldung und seine Liquidationen nicht von den Parteien bezahlt erhält, er das Geschäft so viel als möglich zu beschleunigen suchen wird. Wird er dagegen von den Parteien bezahlt, so liegt es allerdings weniger in sei nem Interesse die Abwicklung der Ablösungsgeschafte zu beför dern, und ich glaube, daß es an Erfahrung hierüber wohl nicht gefehlt haben mag. Referent Gottschaldr Die beiden geehrten Sprecher vor mir scheinen mit dem Deputationsgutachten einverstanden zu sein, wenigstens habe ich aus ihren Aeußerungen nichts entneh men können, was gegen die Ansicht spräche, die die Deputation in ihrem Berichte niedergelegt hat. Was die Bemerkungen des letzten Sprechers anlangt, so scheinen sie mir mit dem vor-' liegenden Gegenstände aliioeis üulagiin's zu sein, und daher sich mehr für eine besondere Petition zu eignen. Was das Gut achten der Deputation betrifft, so hat diese die Ansicht aufgefaßt, daß der Staat bereits genug gethan habe, indem et das Gesetz über die Zusammenlegung der Grundstücke gab und dadurch Jedermann die Gelegenheit verschaffte, der Vortheile theilhaftig zu werden, die aus einer Zusammenlegung der Grundstücke hervorgehen. Nach der Ansicht der Deputation würde es vom Staate zu viel verlangt heißen, wenn er sich überdies noch so liberal beweisen und die gebotenen Vortheile den Betheiligten erst erkaufen sollte; dies würde wenigstens nach meiner Ansicht I. 14. I 2
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