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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 18. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-02-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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die Obrigkeit der Commun bei geringerer Qualität des Salzes dessen Annahme ablehnen könnte. Wenn das angenommen würde, würde es die Commun decken. Prinz Johann: Dagegen hatte ich auch nichts, daß bei zu geringer Qualität des Salzes die Obrigkeit dieAnnahme verweigern könnte. Bürgermeister Gottschald: Ich meines Theils würde damit mich einverstanden erklären können, wenn dadurch die gefürchtete Benachtheiligung des betreffenden Ortes beseitigt werden würde. Vicepräsidcnt v. Carlowitz: Schon bei dem ersten Durchlesen des Gesetzes bin ich auf dasselbe Bedenken gestoßen, das dem Hrn. Bürgermeister Gottschalb zu seinem Amendement -Veranlassung gab. Ich verfolgte nun zwar damals mein Be denken nicht weiter, muß aber jetzt erklären, daß ich der Ansicht des Herrn Bürgermeister Gottschald vollkommen beipflichte. Nur scheint es mir, daß durch alle Amendements, die bis jetzt eingebracht worden sind, einzig und allein das Interesse des Salzschanken berücksichtigt worden sei, und nicht das Interesse der Commun, welche das Salz von jenem entnehmen soll. Wenn nämlich die zuletzt gemachte Bemerkung darauf hinaus läuft, daß der Salzschänke nach Befinden für geringere Preise das Salz annehmen soll, nun so sollte er billig auch zu ver pflichten sein, auch für einen geringen: Preis das Salz an die Consumenten abzulassen. Doch das bezweckte zur Zeit noch kein Amendement, und so zieht einzig und allein der Salzschänke den Vortheil. Ich gebe daher anheim, ob die Amendements nicht in der Art zu vervollständigen seien, daß man dem Salz schänken die Verpflichtung auflegte,, dann, wenn er das Salz für einen niedrigem Preis angenommen hat, dasselbe auch um einen geringem Preis den Consumenten abzulasscn. - Prinz Johann: Ich habe das Amendement jetzt aufge setzt; es lautet so: „Nimmt der Salzschänke das Salz zu gerin gen Preisen an, so liegt es auch in seiner Befugniß, es wieder für geringe Preise zu verkaufen. Für den Consumenten hat die Octsobrigkeit zu sorgen, daß es für geringe Preise abgelas sen wird." Referent Bürgermeister Schill: Ich muß nur bemerken, daß die Ortsobrigkeit nicht immer in Kenntniß gesetzt wird; wenigstens steht im Gesetz nichts; denn die Steuerbeamten, welche die Aufsicht über dieses Monopol haben, diese liefern un mittelbar an den Salzschänken ab; die Obrigkeit erfährt davon nichts. König!. Commissar v. Ehrenstein: Allerdings geht mir noch das Bedenken bei, daß bei der zuletzt gewählten Fassung Ungewißheit darüber, wer bestimmen soll, ob das Salz von zu geringer Qualität ist, entstehen könnte. Es würde wenigstens einer bestimmtem Fassung noch bedürfen. Graf Hohent Hal (Königsbrück): Eine ganz ge ringe Abänderung der tz., die verschiedene Wünsche zu treffen scheint, wäre möglich, wenn in der Z. für das Wörtchen „ist" das Wörtchen „kann" gesetzt wird, so daß es hieße: „daß der Con- siscation unterliegende Salz kann kostenfrei rc." Prinz Johann: Ich wollte mir einen Vorschlag erlau ben. Wir werden schwerlich zu einer Fassung der Sache kom men. Die Absicht der Kammer scheint klar darzuliegeN, und die Absicht der Staatsregierung hat sich in den Verhandlungen entwickelt. Ich glaube, es würde besser sein, wenn der Re ferent ersucht würde, eine Fassung zu entwerfen und in der nächsten Sitzung vorzulegen. Es könnte jetzt immer über das Gesetz abgestimmt werden, da man über die Sache selbst einig ist. Referent Bürgermeister Schill: Ohne der Sache entge gen zu sein, muß ich zu dem Anträge, der zu unterstützen ist, im Allgemeinen noch Folgendes bemerken. In praktischer Be ziehung scheint er mir in der Lhat überflüssig zu sein; denn von wo wird jetzt das Salz eingeschleift? Entweder aus dem Preußischen, oder aus dem Reußischen. Beide Salzgattun gen sind hinsichtlich der Qualität dem gleich, was wir beziehn. Wir beziehen es auch aus dem Preußischen, das Reußische soll noch besser sein, wie man sagt. Es werden Fälle der Art gar nicht vorkommen, und wenn welche vorkämen, würde der Be trag nicht von großer Quantität sein, so daß es keinen Einfluß auf die allgemeine Consumtkon haben wird. So wohlgemeint der Antrag auch ist, so halte ich ihn doch für überflüssig, weil er in praktischer Beziehung kaum von Erfolg sein kann. Domherr v. Schilling: Es ist ja aber auch möglich, daß aus Böhmen Salz eingeschleift wird, und so viel ich weiß, ist das Böhmische Salz von geringerer Qualität. - Referent Bürgermeister Schill: Da wird es von Sach sen eingeschleift, weil es dort viel theurer ist. Bürgermeister Gottschald: Aus die Aeußerung, daß das Salz im Preußischen und Reußischen nur von derselben Qualität zu beziehen sein werde, muß ich erinnern, daß wenn es auch von derselben Qualität erholt wer den sollte, doch auf dem Lransport verunreinigt und im Wer- the verringert werden kann, und dann würde ebenfalls eine Benachtheiligung für die Orte herbeigeführt werden. Prinz Johann: Was allgemein gesprochen worden ist, bestimmt mich, anzutragen, daß ein Antrag in die Schrift gemacht werde, der den fraglichen Fall enthielte, ein allgemei ner Antrag, durch den allem abgeholfen würde. Bürgermeister Wehner: Ich muß mich einverstanden er klären mit Sr. königl. Hoheit. Ich glaube kaum, daß wir über die Sache ganz gut herauskommen. Meines Bedünkens wäre es am besten gewesen, wenn es geheißen hätte, daß nach §. 17 und 18 bei der Confiscation, das Salz an den Meist bietenden zu überlassen, und der Erlös nach der Bestimmung der §§. 26 und 27 zu verwenden sei. So glaube ich, würde allen Beschwerden abgeholfen sein. Statt der Abgabe an die
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