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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 24. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-03-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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den. Das Gesetz hat aber nicht die Regulirung der Jn- nungsverfassung im Auge, sondern den Gewerbebetrieb auf dem Lande. Es würde der Antrag auch nichtnothwendig sein, weil kein Zweifel jemals stattgefunden hat. Was der Antrag steller mit seinem Anträge beabsichtigt hat, ist schon bisher ge schehen, und in derselben Weise wird es fortgehen. Bürgermeister Schill: Ich würde mich ebenfalls gegen den Antrag erklären, hauptsächlich aus dem Grunde, welchen der Herr Commissar angeführt hat. Bringen wir eine so spe- cielle Bestimmung in das Gesetz, so ist es nothwendig, daß wir auch die Verhältnisse der Gesellen reguliren, so müssen wir auch sagen, sie sind verbunden, zu der Gesellenkasse beizutragen, sie sind verbunden, sich wegen der Einwerbung bei dem Obermeister zu melden. Ich glaube aber, daß es keiner Aenderung hinsichtlich der gesetzlichen Vorschriften bedarf, sondern daß jeder Landmeister sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den Specialartikcln der Innung zu .richten hat. Aus diesem Grunde würde ich gegen den Antrag stimmen. Ich halte es für unzweifelhaft, daß keine Aenderung'eintreten soll, und deshalb den Zusatz für nicht nothwendig. Secretair Bürgermeister Ritter st ädt: Es scheint, als wenn ich mich beruhigen könnte, und nicht nöthig wäre, etwas m die vorliegende §. einzufügen. Ich lasse daher meinen Antrag fallen. Domherr v. Schilling: Zu §. 16 würde ich mir die Anfrage an den Referenten erlauben, ob es nicht zweckmäßig und selbst dem Sinne der Deputation entsprechend sein möchte, wenn in die von der Deputation vorgeschlagne Fassung der §.16 bei den Webern und Strumpswürkern noch die Worte aus genommen würden, welche im Gesetzentwurf stehen, indem §. 5 genannten Falle. In der Fassung der zweiten Kammer sind freilich diese Worte ausgefallen, was aber geschehen mußte, weil die zweite Kammer die 5. §. bedeutend erweitert und um gestaltet hat. Das ist aber von unserer Deputation nicht ge schehen, und unsere Kammer ist dieser Ansicht beigetreten. Nun "entsteht die Frage, ob die Verweisung auf §. 5 räthlich und nothwendig sei. Gleichgültig scheint es nicht zu sein. Denn wenn auf §. 5 Bezug genommen wird, so werden die Weber und Strumpfwürker nur.in den Landesgcgenden, wo die Strumpfwürkrrei und Weberei fabrikmäßig betrieben werden, Gesellen und Lehrlinge halten dürfen. Wenn aber nicht auf §. 5 Bezug genommen wird, so wird auch in andern Fällen, wo in Folge erlangter Concession sich Weber oder Strumpf- würker in einem Dorfe niedergelassen haben, ihnen gestattet sein, Lehrlinge und Gesellen zu halten. Ich gebe anheim, welches von beiden zweckmäßiger und richtiger sei. Zur Zeit enthalte ich mich noch, einen Antrag darauf zu stellen, sondern erlaube mir nur die Frage an den Referenten, ob es nicht eben im Sinne des Gesetzes und der Deputation liegen möchte, hier bei auf §. 5 Bezug zu nehmen. Referent Bürgermeister Starke: Der Grund, warum die Beziehung auf die §. 5 weggelassen worden ist, liegt darin, daß man der, von der zweiten Kammer rückft'ch tlich des Haltens von Gesellen und Lehrlingen beschehenen Aufhebung der im Gesetzentwürfe enthaltenen Beschränkung beizutreten unbedenk lich erachtet, ohne daß gerade von der Deputation hierüber besonderer Beschluß gefaßt worden. Prinz Johann: Ich muß gestehen, daß dieser passus in dem Deputationsgutachten wohl mehr übersehen worden ist Wir haben geglaubt, der zweiten Kammer beitreten zu können, und nicht überlegt, daß es eine Verschiedenheit ist, welche auf andern Gründen beruht. Ich glaube, daß es sachgemäß ist, die Worte wieder einzuschalten. Referent Bürgermeister Starke: Würde aber nicht für diese Gattung von Handwerkern eine Beschränkung in Bezug auf das Befugniß, Gesellen zu halten, eintreten, die mit der ihnen nachgelassenen Betreibung des Gewerbes ohne Beschränkung gewissermaßen in Widerspruch steht? Prinz Johann: Es ist eine Beschränkung, welche schon in dem Gesetzentwürfe beabsichtigt war, und ich kann mich nicht erinnern, daß wir eine Erweiterung des Gesetzentwurfs berathen hätten. Secretair v. Biedermann: -Was die erstgenannten Handwerker anbetrifft, so können sie nicht ohne Gesellen arbei ten. Maurer' und Zimmerleute können ohne Gesellen kein Haus bauen, ebenso wenig der Feueressenkehrer, der Schmied, der Wagner und Fleischer ihrer entbehren. Bei den Leinwe bern und Strumpswürkern aber war der Grund der Gestattung des Gesellenhaltens nur der, daß der fabrikmäßige Betrieb nicht gestört werde. Deshalb bin ichüauch dafür, daß die Bezugnahme auf §. 5 wieder eingeschaltet werde. Präsidentv. G ersdorf: Ich würde dem Herrn Dom herrn V.Schilling bitten, mir zu sagen, welche Worte und wo er sie eingeschaltet haben wolle. Domherr v. S ch illin g: Die Worte: „in dem §.5 ge nannten Falle," vor: „den Webern und Strumpswürkern." Referent Bürgermeister Starke: Dagegen muß ich mir die Bemerkung erlauben, daß nach dem Protokollextract der zwei ten Kammer eben um die Weberei und Strumpfwürkerei der in §. 5 enthaltenen Beschränkung zu entheben, die Worte ausge lassen worden sind. Bringt man diese Bestimmung wieder hinein, so tritt man dem Beschlüsse der zweiten Kammer ent gegen. Prinz Johann: Es liegt aber darin, weil die zweite Kammer die ganze 5. §. umgestaltet hat, daß sie die Weberei im ganzen Lande frei gegeben hat. Deshalb war eine Be schränkung nicht mehr möglich. Deshalb glaube ich, ist es besser, auf den Gesetzentwurf zurückzukommen. Ich halte es für ganz sachgemäß. v. Posern: Ich weiß doch nicht, ob es ein fabrikmäßiger
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