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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 25. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-03-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Präsident v. Gersdorf: Der Antrag ist nicht unterstützt, und es würde also der Namensaufruf erst später erfolgen. v. Großmann: Mein Wunsch ist erreicht, wenn die Abstimmung erst später erfolgt. StaatsministerNostitz und Iänckendorf: Ich glaube, die tz. 90 der Landtagsordnung gewährt hier das Anhalten. Da heißt es: „Die Abstimmung erfolgt unmittelbar nach dem Schlüsse der Berathung über den Gegenstand oder den einzel nen Artikel, Paragraphen oder sonstigen Theil desselben. Da rauf erfolgt die definitive Abstimmung über die Frage: ob ein Gesetzentwurf oder Antrag der Regierung, oder ein Antrag der dritten Deputation über eine ständische Petition oder Be schwerde, nach Befinden in der ihm durch vorläufige Abstim mung über seine einzelnen Theile gegebenen Gestaltung, ange nommen oder verworfen werden solle. Sie kann aber auf Be schluß der Kammer oder Antrag der königl. Beauftragten bis auf zwei Tage ausgesetzt werden." Präsident v. Gers dorf: Es würde also die spätere Ab stimmung offen sein, und zwar einmal nach dem Beschluß der Kammer und dann auf Antrag der königl. Commiffarien. Staatsminister Nostitz und Iänckendorf: Die Regel bildet die Abstimmung unmittelbar nach geschlossener Be rathung. Prinz Johann: Es müßte wenigstens, wenn die Abstim mung ausgesetzt werden sollte, ein ausdrücklicher Beschluß der Kammer stattfinden. Secretair v. Biedermann: Eigentlich liegt die Sache so, daß derGeschäftsordnung gemäß sogleich abgestimmt werden muß. Soll nicht abgestimmt werden, so hätte deshalb ein An trag gestellt werden müssen. ' GrafHohenthal (Königsbrück): Ein solcher Antrag ist aber noch nicht gestellt, denn es hat kein königl. Commissar den Antrag auf zweitägiges Aussetzen der Abstimmung gemacht, es hat ihn kein Mitglied in der Kammer gemacht. * Prinz Johann: Wenn Niemand diesen Antrag stellt, so stelle ich ihn; denn bin ich auch der Ansicht, daß es der Ordnung gemäß sei, sogleich abzustimmen, so glaube ich doch, daß, da mehre der Herren in ihrem Gewissen beunruhigt werden, wenn sie sogleich abstimmen müßten, man die Sache ihren Gang gehen läßt und erst dann abstimmt, wenn die Erläuterung zu dem Hei- mathsgesetze berathen ist. Ich besorge für das Schicksal des Ge setzes weder bei dem einen noch bei dem andern Verfahren etwas. Präsident v. Gersdorf: Erlauben Sie mir, meineUeber- zeugung auszusprechen. Ich weiß, daß die Landtagsordnung sowohl für die eine, als die andere Art hinreichende Bestimmun gen enthält. Vielfach har sich allerdings die Meinung dahin erklärt, daß es besser sei, erst den allerdings zur Sache gehörigen Gegenstand, die Erläuterung zu §. 8 des Heimathsgesetzes be treffend, zur Berathung zu ziehen, und dann erst abzustimmen. Es scheint mir zwar, als hätten sich noch einige Sprecher erhe ben wollen, aber ich glaube, daß Niemand schon den Antrag ge stellt hat, daß die Vertagung dieser Abstimmung stattfinden soll. v. Welck: Se. königl. Hoheit haben den Antrag gestellt. Prinz Johann: Aber er ist noch zur Unterstützung zu bringen. Präsident v. Gersdorf: Dann habe ich die Frage zu stellen: ob die Kammer diesen Antrag unterstützen wolle? — Wird zahlreich unterstützt.— Präsident v. Gersdorf: Ich würde fragen, ob sie ihn annehme? — Wird gegen 4 Stimmen angenommen. — Präsident v. Gersdorf: Nun wäre noch die Frage, ob wir zu den Punkten übergehen, die weniger aufhältlich sind? Das wären 111. und IV. im Deputationsberichte. — Es Erklärt sich Niemand dagegen. — Das Dcputationsgutachten unter III. lautet: Den III. Abschnitt des gegenwärtigen Berichts hat aufge tragner Maßen eine Beleuchtung der Petitionen zu bilden, welche in Bezug auf die unter 1. erwähnte Gesetzvorlage, den Gewerbebetrieb auf dem Lande betreffend, an die Stände versammlung gelangt sind.— Es gehören hierher die Petitionen s) der Tischler-Innung zu Grimma vom 22. December 1839. b) der Fleischer-Innung zu Oschatz vom 29. December 1839. «) der Schneider- und Schuhmacher-Innung daselbst vom 28. eju8cl. 6) der Leinweber-Innung daselbst vom 27. kHnsä. e) der Tischler-, Sattler-, Böttcher-, Glaser- und Stellma cher-Innung daselbst vom 30. December 1839. f) der Seiler- und Bäcker-Innung daselbst vom 27. Decem ber 1839, welche zwar sämmtlich nur an die zweite Kammer der Ständeversammlung gerichtet, jedoch von dieser mit ihrem Berichte abschriftlich an die erste Kammer abgegeben wor den sind, x) eine Petition der Tischler-, Böttcher-, Glaser-, Schuh macher-, Schneider-, Sattler- und Seiler-Innung zu Strehla vom 22. Januar 1840, welche nur an die erste Kammer ge richtet ist, ll) eine Petition der Seiler-Innungen zu Grimma, Wur zen, Colditz und Lausigk vom 3. December 1839 und i) eine vergleichender Zeug-, Lein-und Wollweber-Jn- nung zu Lausigk vom 22. Januar 1840, welche zwar nur an die zweite Kammer gerichtet, jedoch mittelst Protokollextracts vom 27. ejusä. an die erste Kammer ohne Resolution auf deren Inhalt abgegeben worden, weil die Berathungen über diesen Gegenstand bereits bei jener Kammer geschlossen gewesen; k) eine Petition der Schuhmacher-, Schneider-, Kürsch ner-, Seiler-, Sattler-, Weber-, Bäcker-, Fleischer-, Hutmacher-, Glaser-, Tischler- und Posamentir-Jnnung zu Annaberg vom 23. Januar 1840. t) eine Petition der Schlosser-Innung zu Leipzig vom 28. Januar (3. Februar) 1840, welche an die allgemeine Stän deversammlung gerichtet worden, weiter m) eine Petition der Leinweber-Innung zu Döbeln, Roß wein, Nossen, Meißen, Lommatzsch, Riesa, Strehla, Oschatz,
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