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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 4. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839-11-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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das Wort zu ergreifen, um die Stadt Plauen, der ich angehöre, als einen Ort zu bezeichnen, wo die Errichtung einer Prüfungs behörde sich als unerläßlich nothwendig darstellt; es wird mir darum schwer, diese Behauptung auszusprechen, weil ich be fürchten muß, daß ich den Verdacht auf mich lade, als stöhne ich Sonderinteressen. Indeß wird die hohe Kammer selbst ermes sen, daß hierbei die Stadt Plauen selbst keinen besonder» Ge winn hat, wenn in ihr eine Prüfungsbehörde constituirt wird, sondern der Grund , weshalb ich das Wort ergreife, ist haupt sächlich her, weil ich fürchte, daß der Haß gegen die neue Maß regel, den die hohe Staatsregierung, nach den Motiven, ohne dem in Aussicht stellt, in dem Kreise, welchem ich angehöre, sich in hohem Grade steigern werde und zwar darum, weil die Ko sten der Prüfung sowohl, als der große Zeitaufwand und die mannigfachen Unbequemlichkeiten, welche eine zu große Entfer nung des Prüfungsortes mit sich-führen, sich bedeutend vermeh renwürden. Berücksichtigen Sie, meine Herren, die Entfernung der an den Grenzen liegenden Städte Mühltroff, Pausa, Adorf, Neukirchen und Klingenthal, und ermessen Sie die Ent fernung- die die zu Prüfenden aus den genannten Orten bis zu der Stadt, wo für sie die Prüfungsbehörde sich befinden soll, — Chemnitz— haben, so werden Sie mir gewiß beistimmen. Es kann mir zwar eingewendet werden, daß in Plauen keine Bau gewerkschule bestehe; indeß erwiedere ich darauf, daß Plauen der Sitz einer königlichen Gewerbschule ist, daß zur Zeit schon durch einen theoretisch gebildeten Mann Unterricht im Baufache ertheilt wird, und daß zu hoffen steht, daß dieser Unterricht theils in der Gewerbschule, theils aber auch in der gewerblichen Sonntagsschule mit demselben günstigen Erfolge fortdauern werde, als dkeß schon zeither stattgefunden hat. Die königl. Gewerbschule erfreut sich überdieß ausgezeichnet befähigter Leh rer. Schon hierdurch dürften meiner Ansicht nach die Mittel ge geben sein, um eine Prüfungsbehörde in Plauen zu constitui- ren. Es besitzt aber auch Plauen, was das Maurer- und Zim merhandwerk anlimgt, Männer, denen ich wohl die Fähigkei ten zutraue, sich der Prüfung zu unterziehen. Deshalb würde ich mir den Antrag erlauben, daß außer den im ersten Punkte genannten vier Städten noch Plauen als diejenige Stadt be zeichnet werden möchte, in welcher eine Prüfungsbehörde für Bauhandwerker zu constituiren sei, und ersuche den Herrn Prä sidenten, da es sich hier nur um ein einziges Wort handelt, wel ches im ersten Punkte eingeschoben zu werden braucht, den An trag als einen solchen zu betrachten, zu dessen Unterstützung nur das Viertheil der Anwesenden erforderlich ist. Präsident v. Gersdorf: Der Antrag ist dahin gerichtet, daß im ersten Punkte nach dem Worte „Chemnitz" der Name der Stadt Plauen ausgenommen werden möchte. Ich frage die Kammer: ob sie den Antrag unterstütze? — Geschieht aus reichend. Referentv.Watzdorf:.Allerdings hat die Deputation von der Ansicht ausgehen zu müssen geglaubt, sich lediglich an >die Grundzüge zu halten, welche die hohe Staatsregierung in der Vorlage aufgestellt hat und nach welchen die verschkede- I. 4. nen Kreisdirectionsbezirke den Maßstab abgeben, wieviel Prü fungs-Commissionen constituirt werden syllen. Will man von diesem Gesichtspunkte abgehen und noch andere Städte als solche bezeichnen, in denen Prüfungsbehörden zu errichten seien, so scheint mir das zu weit zu führen; denn mit demselbenRechte, als durch das jetzt eingebrachte Amendement die Stadt Plauen mit ausgenommen werden soll, könnten auch noch andereStadte hinzugefügt werden. Ich weiß daher nicht, ob es ganz unbe denklich sein dürfte, von der einmal angenommenen Basis ab zugehen. Bürgerm. Gottschald: Ich sollte meinen, der Herr Re ferent könne sich beruhigt finden, da von Seiten der hohen Staatsregierung gegen meinen Antrag nichts erinnert worden ist. Zudem muß ich bemerken, daß der Kreisdirectionsbezirk, von dem hier die Rede ist, ungleich größer ist, als die übrigen. v. Carlowitz: Fasse ich die Absicht der Regierung recht auf, so geht dieselbe dahin, daß denjenigen, die sich prüfen lassen wollen, nicht anheimgestellt bleibt, ob sie an die oder jene Prüfungs-Commission sich wenden wollen, sondern es sei jeder zu Prüfende nur an diejenige Prüfungsbehörde zu wei sen, deren Kreisdirectionsbezirke er angehört. Ist das die Ab sicht, so bedarf auch der Antrag noch einer Vervollständigung, es wird nämlich auch noch darüber Bestimmung zu treffen sein, welchen Bezirk die Prüfungsbehörde zu Plauen haben soll. Es muß daher noch näher bestimmt werden, ob diese Be hörde sich auf den voigtländischen Kreis beschränken soll, und ob daher der Prüfungs-Commission zu Chemnitz nur noch der übrige Kheil des Kreisdirectionsbezirks zu Zwickau verbleiben solle. Ich frage also: ob es die Absicht gewesen sei, eine gewisse geographische Eintheilung in dieser Beziehung festzusetzen? Regierungs-Commissar 0. Merbach: Es ist allerdings nicht die Meinung der Regierung, daß es in die Willkühr ge stellt sein soll, an welche Prüfungsbehörde sich die Einwerben den wenden wollen. Es scheint dieß auch aus dem zweiten Satze deutlich hervorzugehen, wo es heißt: „Jede (Prüfungsbehörde) derselben erstreckt ihre Wirksamkeit auf den betreffenden Kreis directionsbezirk." Daraus scheint schon die Absicht hervorzu gehen, daß jeder, welcher innerhalb eines bestimmten Kreisdi- rectionsbezirks das Meister-Recht gewinnen will, auch an die Prüfungs-Commission gewiesen sei, welche für diesen Bezirk bestellt ist. Es wurde also, wenn darauf eingegangen würde, in Plauen eine Prüfungsbehörde zu constituiren, allerdings eine Trennung des Zwickauer Kreisdirectionsbezirks in dieser Beziehung erfolgen müssen. Was den Antrag des Herrn Bür gern:. Gottschald anlangt, so erlaube ich mir im Allgemeinen Folgendes zu bemerken: Man hat sich jetzt in den Grundzügen auf die Kreisdirectionsbezirke und auf die Städte Dresden, Leipzig, Chemnitz und Budissin dergestalt beschränkt, daß in jedem Kreisdirectionsbezirke in dieser Maße nur eine der gleichen Behörde bestellt werden soll; daß man nicht weiter ge gangen ist, hat eines Theils seinen Grund darin, weil man den Anschein einer unnöthigen Umfänglichkeit oder Großartig keit vermeiden, vielmehr dieses neue Institut so einfach als mög- 1*
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