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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 5. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839-12-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Vorlage, die sie uns zu geben hat, beschränkt würde. Wol len wir jetzt schon auf Specialitäten eingehen, so kann der sehr wahrscheinliche Fall sein, daß wir etwas beantragen, womit die Negierung nicht übereinstimmt, vielleicht nicht übereinstimmen kann, und was zu Diskussionen führt, die vermieden werden, wenn wir die Ansichten der Negierung erst erwarten; ich kann daher nur die Annahme des Deputationsgutachtens, so wie es im Bericht vorlirgt, anempfehlen. Was aber die Gründe des verehrten Sprechers anlangt, so gestehe ich aufrichtig, daß ich sie nicht theile. Erstlich, was das Verfahren und die Strafen anlangt, so weiß ich nicht, wie man etwas Besseres machen könnte? Der gewöhnliche Gang ist, wenn ein Bettler einge- bracht wird, so wird er vernommen und bestraft, und wird er wiederholt betroffen, wird derselbe, wenn Ermahnungen nicht geholfen habens in das Arbeitshaus gebracht. Ich wüßte nicht wie man dieses Verfahren abkürzen könnte. Man müßte denn auf die unglücklichen Prügel wieder zurückkommen, und dazu werde ich mich nie entschließen, am wenigsten sie gesetzlich ' auszusprechen. Wenn ein Bettler sich widersetzt, fehlen die Züchtigungen ohnedem nicht und es kräht kein Hahn darüber. Aber gesetzlich mag ich das Prügelsystem nicht ausgesprochen haben. Was die Schilderung der jetzigen Moralität betrifft, die mir Schauder erregt, so muß ich bekennen, daß ich in den 40 Jahren, während welcher ich in, amtlichen Verhältnissen stehe, und Gelegenheit genug gehabt habe, das Fortschreiten der Moralität kennen zu lernen, daß ich nicht habe wahrnehmen können, daß der moralische Zustand im Allgemeinen schlechter als vor 20, 30 und 40 Jahren geworden wäre, — die Men schen sind sich ziemlich gleich geblieben. Im Gegentheil, es giebt Punkte, die ich nicht berühren will, wo die Moralität eher zugenommen als abgenommen hat. Man darf nur in die alte Gesetzgebung zurückgehen und sehen, welche Mittel die Gesetz gebung sonst hat ergreifen müssen, um die Moralität zu schützen, um sich von meiner Behauptung zu überzeugen. Wir leben in einer Zeit, wo es sich recht gut leben läßt, und so glaube ich, kann der Antrag, der gestellt worden ist, kaum pas send sein, und ich rathe nochmals anzunehmen, was die Depu tation vorgeschlagen hat, oder wenn man das nicht will, we nigstens den zweiten Theil zu berücksichtigen, wie bereits der Stellvertreter des Präsidenten diese Andeutung gegeben hat. Referent v. Carlowitz: Es sind einige Mitglieder der Kammer, denen ich als Referent einige Worte entgegnen möchte. Zuvörderst hat der Stellvertreter des Präsidenten erwähnt, wie er zwar im Allgemeinen einverstanden sei mit der Deputation; aber Anstoß nehmen müsse an der Alternative, die in Betreffder Form der künftig an die Stande zu machenden Vorlage die Deputation der Staatsreg-'erung anheim stellt. Er bemerkt, es sei vorzüglicher, die Regierung zu veranlassen, sämmtlichePunkte in einer allgemeinen Armenordnung zusammenzustellen, und diese unserer Berakhung zu unterlegen; und er erklärt sich also für den zweiten Ausweg. Ich kann im Allgemeinen zugeben, daß die Ansicht, die über das Verfahren von dem Stellvertreter auf gefaßt ist, auch die meine ist, insofern ich nämlich ebenfalls das letztere Mittel für das zweckmäßigere halteünd wahrhaft freuen würde es mich, wenn die Staatsregierung nicht den ersten, son dern den zweiten Weg einschlüge. Allein nichts desto weniger scheint es der Deputation, als müsse man der Reg elung in die ser Beziehung die Hände so wenig als möglich binden, weilwir anerkennen müssen, daß eine Armenordnung jedenfalls mit Punkte enthalten müsse, die keineswegs unserer Zustimmung bedürfen, sondern die rein administrativer Natur sind. Glaubt daher die Regierung nicht so weit gehen und auch hierüber un ser Gutachten vernehmen zu können, so liegt dies in ihrer ver fassungsmäßigen Befugnrß, und kann ihr nicht zum Vorwurf gemacht werden. Dann aber ist die Folge davon, daß das Ganze in einer Armenordnung nicht erschöpft werden wird, son dern, daß sammtliche Bestimmungen, die angeordnet werden sollten, sich in zwei Theile spalten werden, in ein Gesetz, was die Stande nothwendig zu berathen haben und in eine Verord nung, die den Standen nicht nothwendig vorzulegen ist. Sollte aber die Staatsregierung erklären, daß sie bei Vorlage einer all gemeinen Armenordnung kein Bedenken habe, so würde ich mich dem Antrag des v. Deutrich anschließen; denn auch ich halte es wie gesagt für zweckmäßig, alle Bestimmungen, welche das Armenwesen angehen, kn eine einzige Vorlage zusammen zu fas sen, da gerade bei diesem Gegenstände eine Scheidung der ein zelnen Fragen, welche der Gesetzgebung und welche der Verwal tung anheim fallen, höchst schwierig ist. Was den Antrag des v. Welck anbetrifft, so muß ich bekennen, daß ich in Verlegenheit bin, was ich darauf antworten soll. Die Deputation hat in ih rem Berichte dargelegt, daß sie keineswegs auf das Materielle, auf das Detail der Regierungsvorschlage eingehen wolle. Ja, wir haben uns in der Deputation über dieses Detail nicht ein mal gegenseitig ausgesprochen und berathen. Ich wüßte daher weder als Mitglied der Kammer, noch weit weniger als Refe rent, was ich dem Antragsteller antworten, ob ich ihm beipflich ten, oder ihm entgegentreten sollte; jedenfalls wäre, was ich er- wiederte, blos meine individuelle Ansicht, nicht die Ansicht der Deputation. Würde man aber das Verfahren weiter verfolgen, welches der Abgeordnete eingeschlagen hat, so wäre dies nichts andres, als das Gutachten der Deputation vollständig über den Haufen zu werfen. Hat auch der Antragsteller erklärt, daß er im Allgemeinen mit dem Deputationsgutachten einverstanden sei, so sind dies gleichwohl leere Worte, denn er weicht doch wesent lich von demselben ab, eben weil er glaubt, daß das Detail der Regierungsvorschlage in Berathung zu ziehen sei, was nicht die Ansicht der Deputation ist. Der Zweck des Deputationsgutach tens läuft nm darauf hinaus, es klar zu machen, daß es vorzüg licher sei, wenn man sich alles Eingehens in das Materielle ent hält, und sich heute auf die Formfrage beschränkt. Ich würde daher, wollten Sie den Anträgen desv. Welck Gehör schenken, lieber anrathen, das Deputationsgutachten abzulehnen, und die Deputation zu veranlassen, ein andres specielles Gutachten zu geben. So aber, besorge ich, werden wir schwerlich zum Ziele kommen. Nehmen Sie an, es stellten nächst dem Antragsteller noch 6,8, !0 Mitglieder der Kammer ähnliche Anträge, das
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