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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 37. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-04-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Polizei sehr Wiele eingenommen sind, aber ich glqube, ohne Po lizei kann ein Staat nicht bestehen; daher sehe ich nicht ein, wa rum man zu einem solchen Zwecke nicht polizeiliche Einrichtun gen treffen wollte. Ziegler und Klipphausen: Es handelt sich eigent lich blos darum, daß Vorsichtsmaßregeln ergriffen werden sollen gegen das Lebendigbegrabenwerden. Nunmehr sind die Anordnungen, die man beabsichtigt, von der Beschaffenheit, daß ich glaube, es ist schon vorhanden, was man beabsichtiget, wenn Alles mit Vorsicht behandelt werde. Sollen denn diese Menschen ein besseres Auge, ein besseres Gefühl und eine rich tigere Einsicht haben, als ein praktischer Arzt, der sich in seinem Berufe besser hat vorbereiten können? Was werden denn für Männer zu Leichenbeschauern kommen? Es werden Leute sein aus der gemeinsten Hefe des Volkes, die noch viel weniger dazu brauchbar sein werden, als jene Frauen. Ich habe sie hier nicht besonders in Schutz nehmen wollen, sondern ich habe nur gesagt, daß wir schon in der Hand haben, was wir erst schaffen wollen, und wohlfeiler haben, als das, was beabsich tigtwird. Die Leichenwascherinnen nehme man besser in Pflicht, fordere von ihnen, daß sie sich von den Spuren des Kodes und der Verwesung von Aerzten in Kenntniß setzen lassen, und mache ihnen zur Pflicht, daß sie, wenn sie ein Bedenken ha ben, sogleich zum Arzte gehen, der verpflichtet ist, die Sache zu untersuchet:, so hört die Besorglichkeit auf. Die Pietät und das freie Staatsbürgerthum wird nicht gehemmt, das gehemmt werden muß, wenn das Gesetz durchgeht, das nur neue Behörden hervorruft, und Geld kostet. Wenn die Kodtenbeschauer besser unterrichtet werden sollen, so müssen sie ins Klinikum geschickt werden, und wenn sie nachher in die Dörfer kommen, so werden diese Prätensionen machen, und werden so viel fordern, daß die Gemeinden werden die Hände über den Kopf zusammenschlagen. Ich glaube, daß die zweite Kammer sehr richtig bemerkt hat, daß in den Dör fern der Unmuth über diese Ansicht sich schon allgemein heraus gestellt hat. In den Städten habe ich gar nichts dagegen, es kann sehr praktisch sein, aber auf dem Lande ist es durchaus unausführbar. Es wird den Gemeinden nur neue Kosten verursachen, und wo sollen die Mittel dazu Herkommen, wenn man den Gemeinden immer nur neue Kosten verursacht, aber nicht daran denkt, wie man ihnen neue Hilfsquellen zu ihrem Erwerbe schafft. Das Letzte überläßt man ihnen selbst. Graf Hohenthal (Püchau): Nur ein Wort zur Er wiederung auf eine Aeußerung Sr. königl. Hoheit. Ich habe nicht sagen wollen, daß die Todtenbeschaucr stets rohe Men schen seien, ich glaube aber, und kann es nicht zurücknehmen, daß in Ermangelung von Aerzten hin und wieder das Amt eines Kodtenbeschauers an rohe Menschen kommen wird, weil oft Niemand anders sich freiwillig dazu hergeben wird. v. Welck: Nur ein Wort zur Widerlegung dessen, was der Graf v. Hohenthal gesagt hat. Ich habe nicht von Bar- I. 37. barismus des ganzen Volks gesprochen, sondern ich habe nur von einzelnen Fallen gesprochen, die wirklich vorgefallen sind, und ich frage alle diejenigen, welche auf dem Lande wohnen, und mit den Verhältnissen auf dem Lande bekannt sind, ob es nicht vorgekommen ist, und noch vorkommt, daß die Leichen auf einen abgelegenen Winkel gelegt worden sind? Es ist ge schehen und wird auch fernerhin geschehen, denn arme Leute haben keine Prunksale, in denen sie die Leichen ausstellen könn ten. Und wenn übrigens ein Todtenbeschaucr eine mir theure Leiche ansehen wollte, so würde ich mich dem nie entgegen setzen; ich begreife nicht, wie man in dem bloßen Ansehen eine Verletzung des Gefühls finden, und dieses verbieten will; sieht doch die Katze den Kaiser an! Secretair v. Biedermann: Es handelt sich eigentlich darum, an die Stelle solcher Drgane der Polizei, die dem Zwecke nicht entsprechen, bessere zu stellen. Ich begreife nicht, warum man ein so großes Bedenken hat, einen Todten von einem Manne ansehen zu lassen, da man es jetzt nicht hindert, ihn von einer Frau ansehen und behandeln zu lassen; und ferner begreife ich nicht, wie man glauben kann, daß der Todtenbe- schauer durchaus roher sein müsse, als die Leichenweiber auf den Dörfern es häufig sind. Findet man aber keinen Many zu einem Todtenbeschaucr, der geeigneter ist als die Leichenfrau, so ist es besser, man behält die Leichenfrauen, und dies wird dann geschehen müssen, aber ich glaube, der Fall wird nicht so oft vor kommen. " Referent Bürgermeister Wehner: In der Hauptsache bin ich mit dem einverstanden, was der königl. Commissarangeführt hat. Ich glaube, daß der Gesetzentwurf aus den angegebenen Gründen nicht zurückzuweisen ist. Ich muß noch der Bemer kung beistimmen, welche der Domherr 0. Schilling jetzt und der Herr Staatsminister schon in der zweiten Kammer geltend gemacht hat, nämlich, daß sich die Ständeversammlung eine wahre moralische Verantwortlichkeit zuzieht, wenn sie den Ge setzentwurf zurückweist. Ich mag mich einer solchen Verant wortlichkeit nicht aussetzen. Es ist übrigens in der Hauptsache bereits so viel in dieser Angelegenheit gesprochen worden, daß ich überzeugt bin, daß Jeder sich daraus das Resultat für seine Abstimmung ziehen kann. Ich für meine Person habe daher nichts weiter hinzuzufügen, sondern bitte nun den Herrn Präsi denten über das Deputationsgutachten abstimmen zu lassen. Präsident v. Gersdorf: Das Deputationsgutachten geht dahin, „dem Beschlüsse der zweiten Kammer, welcher die Ausführung des vorgelegten Gesetzes, in Bezug aufdieKodten- schau, unmöglich machen würde, nich t beizutreten, sondern vielmehr bei ihrem früheren auf Annahme §. 1 des Gesetzent wurfs gerichteten Beschlüsse zu beharren." Ich frage die Kammer: ob sie diesem Deputationsgutachten beitritt? — Die Kammer trittmit 36 gegen 4 Stimmen bei. — Präsident v. Gersdorf: Die Gegenstände unsrer Tages ordnung, meine Herren, sind jetzt vollendet, und ich erlaube 3
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