Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 40. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-04-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Hofs zwar Hoffnung gemacht, dasselbe jedoch an Bedingungen geknüpft worden, die theils zu hart, theils für die mittellose Commun der Stadt Meißen zugewagterschienen, als daß man sich habe entschließen können, darauf einzugehen, und sei ihm endlich mittelst einer späteren Verordnung vom 11. Juni 1838 eröffnet worden, daß es dem Stadtrathe überlassen blei ben müsse, ob und in welcher Maße derselbe jetzt und künftig für das Brennhvlzbedürfniß der Einwohnerschaft Meißens zu sorgen für angemessen und nvthwendig erachte. Bald hierauf sei die mchrerwähnte Holzverkaufsanstalt aufgelöst und das Grundstück zu anderen Zwecken verpachtet worden. Wenn nun aber die hohen ständischen Kammern in der ständischen Schrift vom 21. October 1837 darauf angetragen hätten: daß da, wo es in ge'eigneten Städten und Dorf- scha ften zurZeit an Gelegenheit fehle, Brennmaterial in ganz kleinen Quantitäten, ohne großen Zeitverlust und bedeutende Steigerung des Preises zu erhalten, dieser Mangel durch passende Maßregeln auf administrativen Wegen abgeholfen werde, so wäre es jedenfalls zugleich die Ab sicht derselben gewesen, daß derartige Hotz Verkaufsanstalten an den Orten, wo solche einmal bestehen, mögen sie nun auf Rech nung des Staates oder auf Rechnung einzelner Gemeinden ver waltet werden, keineswegs wieder eingehen sollten, und das gewiß um so weniger, wenn die fiskalischen Unternehmungen dieser Art noch einen reinen Gewinn gewahren, wie solches bei der Meißner Holzverkaufsanstalt zeither der Fall gewesen wäre. Der Stadtrath richtet nun an die Ständeversammlung das Gesuch: selbige wolle sich bei der hohen Staatsregierung dahin verwenden, daß die zeither in Meißen für Rechnung des Staatsfiscus unterhaltene Anstalt zum Verkauf des Brennma terials sm Einzelnen auch ferner fortbestehen möge." Der Deputation, welcher die vorstehende Eingabe von ihrer geehrten Kammer zur Begutachtung überwiesen worden ist, hat sich nun zwar selbige, da die Reclamanten den verfas sungsmäßigen Weg fruchtlos bereits zurückgelegt und formell begründet dargestellt; sie hielt jedoch, was das Materielle an belangt, vor Fassung hauptsächlicher Entschließung für ange- Meffen, hierüber aufdem in der provisorischen Landtagsordnung vorgezeichneten Wege Noch besondere Auskunft vom hohen Ge- sammtministerio zu erbitten, welche auch der Deputation in einer von dem Hohen Ministerium der Finanzen abgefaßten um fänglichen Darstellung zu Theil geworden ist und worin das Hohe Finanzministerium sein, in der vorliegenden Angelegen heit eingeschlagenes Verfahren durch folgende Umstände moti- virt: bereits vor dem Jahre 1838 sei die Einziehung des fiskali schen Holzhofes zu Meißen mehrfach in Frage gekommen, weil der^clbe nach dem Aufhören der Bezüge ausder früher sächsischen, durch die Landestheilung andieKronePreußen übergegangenen Staatsforsten, bis zum Jahre 1831 fast lediglich an solche Höl zer gewiesen gewesen wäre, die von Privatholzhändlern aus der Niedern Elbgegend bezogen, alle so theuer hätten be zahlt werden müssen, daß bei den hohen Ein kaufspreisen nicht mehr üusVortheil zu concur- tiren gewesen wäre. Da indeß die Floßverwaltung in Meißen besondere Holzhofsgebäude und einen eignen Holzplatz besitze, so habe man damals die Einziehung jener Anstalt bean standet, man habe sich jedoch bemüht, für den Holzbedarf dieser Stadt soviel wie möglich andere Hülfsquellkn aufzusuchen und . zu eröffnen. Als solche hatten jedoch die benachbarten Staatswaldun ¬ gen um deswillen nicht betrachtet werden können, weil bei ihren verhältnißmäßig unbeträchtlichem Umfange schon damals der Ertrag derselben ohnedies weit hinter dem Begehr der zeither stets darauf verwiesenen Ortschaften zurückgeblieben, und eine vorzugsweise Berücksichtigung der Stadt Meißen mit Hölzern aus diesen Waldungen, ohne Urberhauung derselben, nothwen- dig eine Verkürzung der bisher an dieselben gewiesenen Commu- nen und der unter der Stadt Dresden hatte nach sich ziehen müssen. Es hätten daher diese Waldungen entweder gar nicht, oder doch nur sehr unbedeutend in Anspruch genommen werden können und das einzige Auskunftsmittel sei geblieben, Hölzer in Böhmen anzukaufen, so lange dieselben zu an gemessenen Preisen hatten erlangt werden können. Allein theils itt Folge des vermehrten Begehrs, theils auch dadurch, daß sich mit der Zeit die schlagbaren Hölzer in den Sachsen zunächst gelegenen böhmischen Wäldern immer mehr und mehr vergriffen, seien in neuerer Zeit nicht unbedeutende Steigerungen der Einkaufspreise dieser Hölzer und somit auch, wenn nicht die Staatskasse Verluste erleiden sollte, successive angemessene Erhöhungen der Holzpreise auf dem fiskalischen Hvlzhofe zu Meißen eingetreten. — Dies habe die Folge gehabt, daß ein großer Theil der Einwohnerschaft Meißens sein Brennholz, und unter diesen selbst der dasige Stadttath, die ydn ihm zu gewährenden Holzdeputate, nicht mehr vom dasigen fiskalischen Holzhofe, sondern anderwärts her, wo es billiger zu erlangen gewesen , bezogen, und deshalb der Holzabsatz auf dem letzteren gegen früher sich sehr bedeutend vermindert habe. Es habe sich nämlich durch eine im Frühjahre 1837 gehal tene Revision der Naturalvorräthe des belegten Holzhofes er geben, daß von den im Jahre 1832 angeschafften Hölzern noch 27v Klaftern vorhanden gewesen, obgleich in den Jahren 1833, 1834 und 1835 die Holzanschaffungen für die fragliche Verkaufsanstalt gegen früher um ein Bedeutendes verringert, auch die Holzverkausspreise bereits herabgesetzt worden wären. Um sich nun von dieser, fährt das hohe Finanzministerium in seiner Darstellung fort, durch Jahre langes Stehenbleiben verschlechterten Hölzer sobald als möglich zu entledigen, und um dieselben nicht dem völligen Verderben auszusetzen und da durch nicht noch größer» Verlust zu erleiden, habe sich die Floß-. Verwaltung genöthigt gesehen, die Verkaufspreise dafür selbst unter den Selbstkostenpreis herabzusetzen, und demnach mit Verlust zu verkaufen. Nach einer dem Finanzministerium vorliegenden floßamt- lichen Darstellung habe der Meißner Holzhof in den sieben Jahren von 1831 bis mit 1837 zusammen Zweitausend Vierhundert Thaler und demnach im Durchschnitte alljährlich 342 Lhlr. 20 Gr. 9 Pf. als Ueberschuß abgeliesert, welcher man die Zinsen vondem Betriebskapitale und dem Werthe der Holzhofsgebäude dagegen halte, sich gänzlich ab- sorbire, wenn nicht gar von diesen überstiegen würde. Unter diesen Umständen habe das Finanzministerium bei seiner verfassungsmäßigen Stellung Vas längere Bestehen der Meißner Holzverkaufsanftalt nicht rechtferti gen zu können, und eineVerpflichtung, die Stadt Mei ßen mit Holz zu versorgen, um so weniger auf sich nehmen zu dürfen geglaubt, als der Ergreifung der erforderlichen Maßre geln zu Anlegung von Magazinen für Holz und Steinkohlen zur Versorgung der Commun eine wesentliche Obliegen-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder