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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 44. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-05-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Zweifel beigegangen ist, ob mehre der in dem Entwurf enthal tenen Bestimmungen, insbesondere mehre der in dem IX. Ab schnitt befindlichen, mit dem Armenwesen im Zusammenhänge stehenden polizeilichen Vorschriften zur Aufnahme meine, eigent lich nur das Verfahren bei der Armenversorgung züm Gegen stand habende Armenordnung geeignet erscheinen möchten, so hat die Deputation doch einer Ausstellung dagegen sich ent halten, da die erwähnten Bestimmungen wenigstens" insoweit in Beziehung zu dem Armenwesen stehen, als sie theils die Ver hinderung und Beschränkung der Veranlassungen zu künftiger Verarmung, theils die Erschwerung des häufig mit Bettelei verbundenen Umherschweifens bezwecken. Ebenso sind in Be zug auf die in dem ständischen Anträge enthaltene Erklärung nn Ansehung der Zustimmung zu den einzelnen Bestimmun gen der Armenordnung in den Motiven zu dem Entwürfe die jenigen Paragraphen desselben bezeichnet, welche nach der Ueberzeugung der Staatsregierung als Gegenstand der Gesetz gebung zu betrachten sind, und daher der ständischen Zustim mung bedürfen, und es hat die Deputation kein Bedenken gefunden, die in dieses Verzeichniß nicht aufgmommenen Pa ragraphen als solche anzuerkennen, welche lediglich der Verwal tung angehören, hat jedoch geglaubt, bei ihrer Berathung und Begutachtung sich nicht auf die der Gesetzgebung angehörigen Punkte beschranken zu müssen, da auch da, wo nicht ausdrück lich ständische Zustimmung erforderlich ist, doch gutachtliche Be merkungen nicht ungeeignet erscheinen werden, womit auch die von der Deputation zugezogenen königlichen Herren Regie- rungscommiffarien sich einverstanden erklärt haben. In dieser zweifachen Hinsicht hat die Deputation zu nachstehenden Bemerkungen sich veranlaßt gefunden. Referent Bürgerm. v. Groß: Insofern Jemand allge meine Bemerkungen über den vorgelegten Entwurf machen wollte, würde hier der Zeitpunkt sein, den Vortrag zu unter brechen und die allgemeine Discussion zu beginnen. , - Graf Hohenthal (Königsbrück): Ich bitte um das Wort, um mir eine Anfrage an die Staatsregierung zu erlau ben, welche bei der allgemeinen Berathung am besten ihren Platz finden dürfte. In der ersten Vorlage S. 227 des I. Ban des der l. Abtheilung geschieht von der Staatsregierung selbst Erwähnung einzelner Local-Armenanstalten, und es ist daselbst gesagt worden, daß in der mir zugehörigen Standesherrschaft Königsbrück seit dem Jahre 1810 eine Armenordnung bestehe, welche sich als gut und nützlich bewährt habe. Ich erlaube mir daher die Anfrage an die Staatsregierung, ob es in ihrer Ab sicht liege, durch die neu vorgelegte Armenordnung die bisher als nützlich bestehenden ganz aufzuheben. Wenn das, wie ich vermuthe, nicht der Fall ist, habe ich weiter nichts zu sagen. Es wird sich von selbst verstehen, daß solche Local-Armenord nungen sich nach den allgemeinen Grundsätzen, welche dem jetzt vorgelegten Entwürfe zum Grunde liegen, und die Bewilligung der Kammer finden werden, modificiren, müssen.. Es könnte aber nicht mein Wunsch sein, daß mit Nutzen bestehende Local statuten aufgelöst würden, und einzelne Gemeinden vielleicht glauben könnten, durch die allgemeine Armenoronung ein Recht zu haben, aus der bisherigen Verbindung auszutreten. Königlicher Commiffar 0. Merbach: Zur Erwiederung der geschehenen Anfrage glaube ich mich nur auf§. 76 beziehen zu dürfen, wo, wie auch in den Motiven, die Absicht zu erken- nen-gegeben worden ist, daß zweckmäßige Einrichtungen, welche an einzelnen Orten bisher bestanden haben, auch fernerhin fort bestehen sollen. v. Ziegler und Klipphausen.: Ich muß es mit Dank anerkennen, daß in der neuern Zeit die Staatsregierung sehr für die Armenssorgt. Ich bin gewiß davon durchdrungen, und dies um so lebhafter, da man sieht, daß abermals Vorkeh rungen für preßhaste Personen getroffen werden sollen. In dessen kann ich den Gedanken nicht unausgesprochen lassen, daß bei allem dem die Klagen über Verarmung immer häufiger, die Ansprüche an die Fonds immer größer werden, so daß wir am Ende dem unglücklichen Auskunftsmittel einer Armentaxe ent gegengehen, wenn nicht eingeschritten wird und Mittel und Wege aufgefunden werden, wodurch der Verarmung vorgebeugt werden kann. Ich habe mir erlaubt, in einer Petition, über die ich später sprechen werde, meine Ansichten niederzulegen. Wenn man nicht genau sondert zwischen wahrhaft Bedürftigen und leichtsinnigen Bettlern, wenn man nicht Mittel und Wege ergreift, um dem leichtsinnigen Betteln zu steuern, wenn die Jugend, die in demselben aufwächst, nicht durch eine moralische, religiöse Erziehung gebessert und durch die Aussicht auf einen kleinen Vortheil, welchen der Staat denen die gesetzte Bedingung Erfüllenden und den Gebesserten zukommen läßt, angelockt wird, so glaube ich nicht, daß die Noth aushören wird; im Gegentheile werden die Ansprüche immer größer werden, und es wäre daher zu wünschen, daß Nachforschungen von Seiten der Regierung über diesen ganzen Zustand angestellt, in die Natur der Sache eingegangen und mitgetheilt würde, wie sich das Verhältniß der Armen gegen die aus eignen MittelnLebenden gestalte, und in wie fern sich die Armuth in Zu - oder Abnahme befinde. Wenn sich eine trostlose Zunahme gegen die zunehmende Bevölkerung fände, so wäre wohl zu empfehlen, daß ein Mittel angewendet würde, um nicht mehr Bettler und Arme werden zu lassen, die bei allem Lobenswerthen, welches für sie geschieht, durch viele Gaben nicht vermindert zu werden scheinen, sondern sich inihren Ansprüchen nur steigern. Ich behalte mir vor, das Uebrige, was ich zu sagen habe, bei meiner Petition und bei dem, was die Deputation darüber gesagt har, später auseinanderzusetzen und mitzutheilen. Bürgermeister Starke: Es ist keine Stimme gegen die Tendenz laut geworden, welche Seiten der hohen Staatsregie rung in der Gesetzvorlage verfolgt wird. Wenn ich meinerseits demungeachtet mir eine wenigstens theilwejse Kritik über die selbe erlaube, so darf ich nicht fürchten, der Anmaßung beschul digt zu werden, denn die Ueberzeugung von der Nothwendigkeit und meiner Pflicht fordert mich dazu auf- In der ß. 1 ist als Hauptprincip ausgesprochen worden, daß die öffentliche Armem pflege Gegenstand der Gemeindeverwaltung sein solle. Ich kann nicht bergen, daß ich gerade diesen Grundsatz ungern an die Spitze der neu einzuführrnden Armenordnung gestellt sehe, denn es wird und kann nicht ausbleiben, daß bei Handhabung dieses
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