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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 47. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-05-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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nicht hervor, weil sie nicht zur Landgemeinde gehören. Ich hoffte, daß dieser Punkt von der Deputation in Erwägung ge zogen werden würde. Diese Hoffnung ist aber nicht in Erfül lung gegangen, und ich werde mich gegen diesen Zusatz erklären. Bürgermeister Hübler: Ich meines Theils hatte aller dings auch gewünscht, der Antrag wäre ganz unterblieben, aus den Gründen, auf welche der Bürgermeister Wehner hingedeu tet hat: Gründe, die unendlich höher stehen, als der Zweck des Zusatzes zu §. 21: Indeß, ich werde dafür stimmen, und was die formelle Frage anlangt, der Fassung der Deputation unter der vorgeschlagenen Vertauschung des nicht ganz klaren Wortes „gemischten" beitreten. Dem Nitterstädt'schen Amendement dagegen, besonders dem letzten Lheile desselben, könnte ich mich nicht anschließen, weil, abgesehen davon, daß Provisorien nicht angenehm sind, ich auch überhaupt nicht einsehe, wie das neue Grundfteuersystem einen erheblichen Einfluß aufdie Wertheilung der fraglichen Beirragslast ausüben dürfte, wenn einmal be stimmt angenommen worden, daß die Hälfte der Beiträge nach dem Flächenraume der unter dem Pflug getriebenen Grundstücke vertheilt werden soll. SecretairBürgermeister Ritterstädt: Ich habefrüherdie . beiden Gründe angeführt,warum ich meinerseits die Ueberzeugung hege, daß die übrigen Grundstücke nicht ganz außer Berücksich tigung bleiben können. Wenn angeführt worden ist, daß der größere Grundbesitzer nicht immer der wohlhabendere sei, so kann das nichts anders heißen, als daß ein solcherSchulden auf seinem Grundstü cke haben könne. Hingegen muß ich aber daraufauf merksam machen, daß, wenn eine Abgabe nach den Grundstücken aufgebracht werden soll, darauf keine Rücksicht genommen wer den kann, sondern nothwendig sämmtliche Grundstücke, welche dem Bezirke angehören, nach ihrem Werthe beigezogen werden müssen. Wenn ferner bemerkt worden ist, daß mein Vorschlag zu einer neuen Ueberlastung der Rittergüter führen werde, so muß ich gestehen, daß ich dieser Ansicht nicht habe sein können, und zwar darum nicht, weil die Rittergutsbesitzer dadurch, daß sie sich an einen Heimaihsbezirk anschließen, nur gewinnen kön nen; denn bisher haben sie in einem Berarmungsfalle, der auf ihren Grundstücken vorfiel, die Bersorgungslast ganz allein tra gen müssen; und sind auch diese Falle selten eingetreten, so sind sie doch dann desto härter eiugetreten; es hat ihnen vielleicht die Erhaltung einer ganzen Familie ganz allein obgelegen. Dies scheint sich mehr auszugleichen, wenn die Rittergüter mit einem Heimathsbezirke verbunden sind. Sie werden dann vielleicht öfter zur Armenversorgung beizutragen haben, aber die Beiträge werden dafür bei Weitem geringer sein. Im Uebrigen aber habe ich mich durch die Entgegnung Sr. könkgl. Hoheit über- zeugt/daß es besser sein wird, jetzt wenigstens für die Zukunft noch keine Bestimmung in den beabsichtigten Zusatz zu bringen und lasse darum den dritten Lheil meines Antrags fallen, muß aber freilich bei den beiden übrigen und namentlich bei dem ersten stehen bleiben, wornach die Bestimmung überhaupt nur als eine provisorische anzusehen sein soll. v. Po fern: Obschon ich wegen Unwohlsein so eben erstin die Sitzung gekommen bin, und daher, was von andern bereits über diesen Zusatz gesprochen wurde, nicht gehört habe, so halte ich es doch für Pflicht, auch meine Ansichten darüber in kurzen Worten auszusprechen. Ich bin mit dem Zusatz, wie ihn jetzt die Deputation abgeändert und verbessert in Vorschlag bringt, einverstanden, ausgenommen mit dem Theil, welcher bestimmt, daß die eine Hälfte des Betrags nach Verhältniß der unter dem Pflug getriebenen Grundstücke zu vertheilLn sei- — Ich finde da rin eine Härte für den Grundbesitz, gleichviel ob derselbe dem Rittergutsbesitzer, dem Bürger oder Bauer angehört, ähnlich der, wie wir sie im Parochialgesetz vorfinden. Denn während hiernach der Grundstücksbesitzer, gleichviel ob derselbe bereits bis über den Kopf verschuldet ist oder nicht, dennoch nach Höhe der Grundfläche, die er mit demPflug bearbeitet, hinsichtlich der einen Hälfte der Anlage beitragen soll, zahlt der reichste Mann, wenn er nur die Thorheit nicht beging, sich Grund und Boden anzu kaufen, nur nach Höhe seines einen Kopfes. — Reicht in sol chen Fällen eine Anlage nach Köpfen oder Häusern nicht aus, so erscheint mir eine Schätzung nach Vermögen, und sie ist in der That bei kleinen Gemeinden nicht so schwierig, immer noch als das rationellste. — Daß wir übrigens in Sachsen Orte fin den, wo das Dorf oder die Vasallenstadt wenig oder gar kein Land besitzt und nur der Gutsherr Landbau treibt, wo dann die von mir zu schildern versuchte Härte um so greller hervortritt, habe ich bereits vorgestern bemerkbar gemacht. v. Lüttichau: Ich erbitte mir das Wort, Herr Präsi dent, um der geehrten Kammer bei dieser Gelegenheit zu bemer ken, daß mir ein solches Verhältniß bekannt ist, ein Heimaths- bezirksverhältniß, wo auf der einen Seite der Betheiligten durch aus kein unter dem Pflug getriebenes Grundstück sich befindet. Das Rittergut Mutzschen nämlich bildet einen Heimathsbezirk mit der dasigen unter dem Schlosse liegenden sogenannten Schloßhäusergemeinde, welche aus 37 oder 38 Häusern besteht, die nichts Weiteres an Grundbesitz haben, als ein kleines unbe deutendes Stückchen Garten an jedem Hause. Das wollte ich mir blos erlauben, der verehrten Kammer hierbei zu bemerken. Graf Hohenthal (Püchau): Ich wollte nur etwas über die Verschiedenheit der Meinungen, die hier obwaltet, bemerken. Herr Secretair Ritterstädt will den ganzen Grundbesitz angezo gen haben. Herr v. Posern dagegen will ihn ganz verschont wissen. Ich habe bei meinem Amendement gewiß nicht das Interesse der Grundbesitzer zu vernachlässigen und diese zu be- nachtheiligen geglaubt, da ich aus Erfahrung weiß, daß die Kreisdirection wenigstens in meinem Bezirke außerordentliche Armenanlagen ohne Berücksichtigung der Kopfzahl nur nach dem Grundbesitz repartirt hat. v. Posern: Darauf erwiedere ich, daß, wenn dies wirklich vorgekommen ist, es Pflicht der Stände ist, dies zu rügen. Präsident v. Gersdorf: Vielleicht würde nun der Refe rent zum Schluß sprechen.
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