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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 47. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-05-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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benn außerdem würde die Verfassung durch Bevorzugung des Bauernstandes eine Lücke bieten. Nebenher fügen sie auch noch hinzu, daß sie anheim geben müßten, ob überhaupt die be absichtigte Verpflanzung der Gewerbe auf das Land mit der Verfassungsurkunde und besonders mit Z. 31 derselben in Ein klang zu bringen sei. Der Gewerbeverein zu Annaberg tritt mit dem Bemerken, daß der Wunsch wegen Vertretung des Handwerksstandes auch bei ihm schon längst gefühlt worden sei, der erstgedachten Peti tion gleichfalls bei, und schließt mit dem Gesuche: die Kammer wolle die in Anregung gebrachten Verhältnisse in Erwägung ziehen, und bei der hohen Staatsregierung die gleichmäßige Vertretung des städtischen Handwerksstandes in der zweiten Kammer bevorworten. Ebenso machen endlich die Gewerbevereine zu Wolkenstein und Zschopau die Zittauer Petition zu der ihrigen; und beruft sich der erstere, indem er zugleich Z. 31 der Verfassungsurkunde anzieht, zu Unterstützung feiner Ansicht ebenfalls hauptsächlich auf die erfolgte Verschmelzung der rittergutsherrlichen und bäuerlichen Interessen und das seitdem gestörte Gleichgewicht in der zweiten Kammer; während der letztere die in der Leipzi ger Petition enthaltene Verwahrung wiederholt, und daß es nicht auf eine Verminderung der Zahl der Abgeordnetenstellen für die Rittergutsbesitzer und Bauern, sondern nur auf eine Gleichstellung ohne Zurücksetzung jener Stände abgesehen sei, versichert. Eine vermehrte Vertretung der Städte, besonders durch Berufung von Abgeordneten aus dem städtischen Handwerks stande ist es also, was die Petenten wünschen; und während Innungen in großer Zahl ebenfalls in der Meinung stehen, daß sie durch die Beschlüsse der zweiten Kammer zum Gesetzent würfe, den Gewerbebetrieb auf dem Lande betreffend, in ihren Interessen benachtheiligt worden seien, die erste Kammer nur um Reformirung jener Beschlüsse bittweise angingen, glauben (so scheint es) die gedachten Gewerbevereine das vermeintliche Uebel bei der Wurzel angreifen und an das, was höher und fester steht als jedes Gesetz, an die Verfassung selbst und einen ihrer obersten Grundpfeiler an die ständische Vertretung rühren zu müssen, ein Beginnen, dem sich bei aller politischen Mei nungsverschiedenheit in den Kammern bisher kaum ein Kam- mermitglid unterzog. Die Deputation, der die Prüfung dieser sonach aller dings hochwichtigen Angelegenheit übertragen ward, vermag sich jedoch keinesweges für diese Petitionen zu verwenden, ja'sie kann nicht umhin zu erklären, daß die darin dargelegten Ansich ten den ihrigen vollkommen entgegenlaufen. Sie glaubt zu vörderst die Frage ganz auf sich beruhen zu lassen, ob die zweite Kammer Recht gehabt habe, jenen Gesetzentwurf.so zu amendi- ren, wie dies von ihr geschehen ist; denn eine Kritik der andern Kammer bei solcher Gelegenheit und auf solche Weise ausgeübt, würde der Achtung entgegenlaufen, die die erste Kammerder andern, ihr in Recht und Pflicht gleichgestellten, schuldet. Die Deputation kann daher auch in ihrem Gutachten füglich denjenigen Abschnitt der Petitionen, welcher von den die Städte angeblich bedrohenden Beschlüssen der zweiten Kammer handelt, mit Stillschweigen übergehen. Allein wollte man selbst annehmen, daß die zweite Kammer bei der Berathung des oftge- dachten Gesetzentwurfs dem städtischen Interesse wirklich zu nahe getreten sei, sich somit in derWahl der Mittel das allge meine Beste zu fördern vergriffen habe, so werden immer Peti tionen, wie die vorliegende, in keiner Weise gerechtfertigt er scheinen. Daß in der neuesten Zeit der Stand der Ritterguts besitzer und der der Bauern das platte Land, dem beide aller dings vorzugsweise angehören, in der zweiten Kammer einmü- thiger vertreten haben, als dies früher vielleicht der Fall gewesen ist, mag wahr sein, allein Vie Erscheinung, daß in der zweiten Kammerzwei Stände sich gegen den dritten vereinigen, ist weder außergewöhnlich noch beunruhigend. Nicht außergewöhnlich, weil sich auf den früheren Landtagen der Fall sehr oft zutrug, daß der Stand der Rittergutsbesitzer, wenn es seinen Gerecht samen galt, durch die vereinten Stände der Städte und der Bauern überstimmt wurde; nicht beunruhigend, weites ganz abgesehen von der, aus der nöthigen Beachtung von Sonderin teressen hervorgegangenen, einem Stande verfassungsmäßig zu stehenden Separarstimme, außer der zweiten Kammer nicht nur noch eine erste Kammer, sondern auch eine Staatsregierung gicbt, und die zweite Kammer, will man ihren Einfluß auf die Gesetzgebung nach Zahlen berechnen, nur zu einem Viertheil daran Äntheil nimmt. Nun könnte man zwar die Meinung hegen, daß die natür lichen Vertreter der Städte auch in der ersten Kammer in der Minorität sich befänden; allein hat wenigstens die Berathung des Gesetzentwurfs, den Gewerbebetrieb auf dem Lande betref fend, in der ersten Kammer keinen Anlaß zu einer Besorgniß für die Städte gegeben; so wird es auch unter den Ritterguts besitzern in der ersten Kammer'wahrscheinlich nie an Männern fehlen, die Vasallenstadte oder städtische Grundstücke besitzen, oder doch in Städten wohnen; die dqher präsumtiv auch mit den Interessen der Städte vertraut sind, und deren Wohlfahrt im Auge behalten. Vor Allem aber steht die Staatsregierung selbst über den Parteien und wägt, oder soll wenigstens die getheilten In teressen mit Umsicht und Parteilosigkeit gegen einander abwä gen. Daß übrigens die Städte, erkennt einmal unsere Ver fassung eine Vertretung nach Ständen an, was auch von den Petenten nicht gemißbilligt wird, in den Kammern nicht durch eine gleich große Anzahl von Abgeordneten, wie das platte Land vertreten sind, ist um sso weniger eine Ungerechtigkeit zu nennen, als ja die städtische Einwohnerschaft nur ein Drittheil der Gesammtbevölkerung des Vaterlandes ausmacht. Allerdings geht nun zwar der Wunsch der Petenten nicht dahin, die Zahl der Vertreter des platten Landes zu verringern, sondern nur die der Städte zu erhöhen, daß dieser Ausweg aber im Erfolge ganz auf Eines hinauskommt, ja wenn man dabei die Landtagskosten ins Auge faßt, nur noch unangemesse ner ist, bedarf kaum eines Beweises. Denn mag man die Zahl der Vertreter des platten Landes verringern oder die Zahl der der Städte erhöhen; so wird immer das bisherige Verhält- niß zum Nachtheil des einen Theils gestört, ein Verhältnis über das man auf dem constituirenden Landtage, weil es an fänglich keinem Lheile genügte, sich nur nach den mühsamsten Verhandlungen verständigte. Wenn übrigens die Petenten nicht allein eine verstärkte Vertretung der Städte wünschen, sondern auch beantragen, daß dieser Endzweck lediglich durch Berufung von Abgeordneten aus der Mitte der städtischen Handwerksgenossen erreicht wer den möge, so stehen dem auf diese Weise ausgedehnten Antrags noch andere erhebliche Bedenken entgegen. Hat überhaupt schon die Vertretung nach Ständen und also auch die Grund bestimmung der vaterländischen Verfassung ihre Gegner unter den publicistischen Schriftstellern gefunden, so würde matt,
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