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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 47. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-05-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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die Sorge, die zu diesen Petitionen geführt hat, ganz unge gründet. Bürgermeister Wehner: Es ist meinem Wunsche entge gengestellt worden, als sei der Wunsch des Hrn. Domherrn v. Schilling überflüssig und könnte nicht zum Zwecke führen, weil er nicht verfassungsmäßig sei; allein in der Verfassungs urkunde steht: „Anträge auf Abänderungen oder Erläuterungen in den Bestimmungen der Verfassungsurkunde oder auf Zu sätze zu derselben können sowohl von dem Könige an die Stände als von den Ständen an den König gebracht werden." Wenn also der Hr. Domherr v. Schilling den Wunsch ausgesprochen hat, daß die hohe Staatsregierung in Erwägung ziehe, ob nicht vielleicht auf andere Weise die Vertretung der Städte getroffen werden könne, so finde ich das durchaus verfassungsgemäß, denn es steht der Regierung ftei, wenn sie findet, daß die Städte zu wenig vertreten sind, eine Veränderung zu beantragen. Also wird die Sache wohl ganz übereinstimmen mitderVerfassungs- urkunde. Wenn aber gesagt worden ist, daß man an der Ver fassungsurkunde nicht rütteln solle, so kann ich eine Verbesse rung vorzuschlagen durchaus nicht rütteln nennen. Domherr v. Schilling: Hr. Bürgermeister Wehner hat durch das so eben Ausgesprochene mich überhoben, weiter darüber mich zu verbreiten, was.ich eigentlich beabsichtigt habe, um diesfallsigen Mißverständnissen vorzubeugen. Ich habe keinen Antrag gestellt, vielmehr gleich zu Anfang meiner Rede erwähnt, daß ich dies für erfolglos-halten müßte. Einen Wunsch aber habe ich ausgesprochen, mich stützend auf die er wähnte 152. §. der Verfassungsurkunde, nach welcher Anträge auf Abänderung der Verfassungsurkunde in einzelnen Punkten nicht blos von den Ständen, sondern auch von der hohen Staatsregierung ausgehen können. Mein Wunsch scheint übrigens in seiner Fassung sehr unschuldig zu sein; denn ich habe ihn so eingekleidet, daß die hohe Staatsregierung in Er wägung ziehen möge, ob nicht die dermalige Vertretung der Städte verhälcnißmäßig zu gering sei, und wenn sie sich davon überzeugt, zur Abhülfe dieses Uebelstandeß die geeigneten Schritte thun wolle. Es bleibt also ganz dem Ermessen der hohen Staatsregierung anheimgestellt. Ich aber habe, ob gleich ich nicht zu den städtischen Vertretern gehöre, und also in dieser Beziehung der Parteilichkeit nicht beschuldigt werden kann, doch meine Ueberzeugung hierüber auszusprechen mich gedrungen gefühlt, und'stelle nun ihrs Beurtheilung der Kam mer anheim. Staatsminister v. Könneritz: Unsere Verfassung ist allerdings eine ständische, und ich glaube, sehr wohlthätiger- weise. Die Vertreter werden gewählt nach Ständen, aber darum sind die Abgeordneten nicht Vertreter dieser Stände und ihrer Interessen, d. h. ihrer Wähler, sondern Vertreter des ganzen Volkes, wie die Verfassungsurkunde und selbst die Fassung des Eides ausdrücklich bezeichnet. Hiernach kommt darauf, ob die Vertreter, die aus den Städten gewählt worden sind, in der zweitenKammer numerisch denen des platten Landes nachstehen, durchaus nichts an. Und gewiß hat selbst die Er fahrung bei dem fraglichen Gesetze gezeigt, daß die Deputaten auch gar nicht die Interessen ihrer Wähler vertreten haben. Es sind mehre städtische Deputirte in der jenseitigen Kammer, die sich für die Erweiterung des Gewerbebetriebs auf dem Lande aussprachen, wogegen mehre ländliche Deputirte und Ritter gutsbesitzer in der zweiten Kammer für eine größere Beschrän kung der Gewerbefreiheit auf dem Lande stimmten, und die Rechte der Städte in Obacht nahmen. Wo hat sich denn übrigens, selbst wenn die Städte in der zweiten Kammer gerin ger vertreten werden als das Land, hieraus schon ein Nachthcil gezeigt? Daß bei einer oder der andern Abstimmung die In teressen der Städte verletzt scheinen möchten, kann keinen Beleg dafür abgeben. Bei anderen Abstimmungen hat dasselbe einen andern Stand treffen können. Und doch hat noch überall Gerechtigkeit vorgewaltet, und keinem Stande ist Unrecht ge schehen. Referent Viceprasident v. Carlowitz: Wenn die einzel nen Stände, deren vorzugsweise drei in der Kammer vertreten sind, nämlich Rittergutsbesitzer, Städte und Bauern nach der Gesammtzahl ihrer Angehörigen Abgeordnete schicken sollten, so gebe ich zu, daß von den 20 Stimmen der Rittergutsbesitzer in der zweiten Kammer Einige in Abzug zu bringen sein wür den. Allein für die Städte würde dadurch gar nichts gewon nen sein, sondern für die Bauern, die mehr Vertreter erhalten würden. Die Zahl der städtischen Einwohnerschaft beträgt ein Dritth'eil der Gesammtbevölkerung und die Zahl ihrer Abgeord neten in der zweiten Kammer auch ein Drittheil. Nimmt man also die Zahl der Angehörigen eines Standes zum Maßstabe, so würde man den Städten immer nicht füglich mehr Abgeord nete zugestehen können, als sie bereits in der zweiten Kammer haben, nämlich die Summe von 25 Stimmen. Wenn dem nach der Herr Domherr v. Schilling darauf hinzudeuten schien, daß die Vertretung der Rittergutsbesitzer eine überwiegende in der Kammer sei, so gebe ich dies in dieser Beziehung zwar zu, habe aber freilich darauf zu verweisen, daß, als man sich an schickte, eine neue Verfassung dem Lande zu geben, man keines- weges todulam ESW vorfand und nicht die Gesammtsumme der Mitglieder eines Standes zum Anhalten nehmen konnte. Es waren früher die Rittergüter in großer Zahl vertreten und mehr als irgend ein anderer Stand haben daher ihre Besitzer zum Vortheil der neuen, ihnen als besser angepriesenen, und auch als besser erkannten Gestaltung der Dinge auf ange stammte Rechte verzichtet, wie sich sehr leicht nachweisen läßt. Herr Domherr v. Schilling giebt an, daß die Städte auf den früheren Landtagen durch 89 Abgeordnete vertreten gewesen, von diesen aber jetzt nur 25 übrig geblieben seien. Die Städte hätten also, wenn ich anders die Zahl von 89 als richtig annehmen darf, einen Verlust von 64 Stimmen erlitten. Allein er wolle nun auch gefälligst ins Auge fassen, daß die Rittergutsbesitzer damals nicht 89 Abgeordnete stark, sondern zu Hunderten auf den Landtagen erschienen und sich zur Zeit davon nur noch 20 in der zweiten Kammer vorsinden. Man sagte weiter, man wolle
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