Suche löschen...
Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,Nov./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Nov./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028232Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028232Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028232Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 298. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-11-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,Nov./Dez. 5189
- Protokoll291. Sitzung 5189
- Protokoll292. Sitzung 5213
- Protokoll293. Sitzung 5241
- Protokoll294. Sitzung 5267
- Protokoll295. Sitzung 5295
- Protokoll296. Sitzung 5323
- Protokoll297. Sitzung 5351
- Protokoll298. Sitzung 5379
- Protokoll299. Sitzung 5407
- Protokoll300. Sitzung 5435
- Protokoll301. Sitzung 5463
- Protokoll302. Sitzung 5491
- Protokoll303. Sitzung 5519
- Protokoll304. Sitzung 5547
- Protokoll305. Sitzung 5575
- Protokoll306. Sitzung 5603
- Protokoll307. Sitzung 5631
- Protokoll308. Sitzung 5659
- Protokoll309. Sitzung 5687
- Protokoll310. Sitzung 5715
- Protokoll311. Sitzung 5743
- Protokoll312. Sitzung 5771
- Protokoll313. Sitzung 5799
- Protokoll314. Sitzung 5827
- Protokoll315. Sitzung 5855
- Protokoll316. Sitzung 5883
- Protokoll317. Sitzung 5911
- Protokoll318. Sitzung 5939
- Protokoll319. Sitzung 5967
- Protokoll320. Sitzung 5987
- Protokoll321. Sitzung 6015
- Protokoll322. Sitzung 6043
- Protokoll323. Sitzung 6071
- Protokoll324. Sitzung 6099
- Protokoll325. Sitzung 6127
- Protokoll326. Sitzung 6147
- Protokoll327. Sitzung 6175
- Protokoll328. Sitzung 6203
- Protokoll329. Sitzung 6231
- Protokoll330. Sitzung 6259
- Protokoll331. Sitzung 6287
- Protokoll332. Sitzung 6315
- Protokoll333. Sitzung 6343
- Protokoll334. Sitzung 6371
- Protokoll335. Sitzung 6399
- Protokoll336. Sitzung 6427
- Protokoll337. Sitzung 6455
- Protokoll338. Sitzung 6483
- BandBand 1837,Nov./Dez. 5189
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Versammlung ein Preßgesetz vorgelegt werden soll. Bis dahin, wenn einmal vor der Hand die Censur noch bestehen soll, möch ten wenigstens die zeither bestandenen Verhältnisse noch beibe halten werden können. Daher ist auch, weil die Bewilligung nur provisorisch und transitorisch vorgeschrieben worden ist, wohl zu berücksichtigen, daß eben sowohl die Bewilligung unter bleiben und einstweilen der Zustand noch bestehen könne, wel cher nach den frühem gesetzlichen Bestimmungen befolgt worden ist. Ich glaube daher mich durchaus gegen jede Bewilligung für die Censur und die Organisation der Censurcollegien erklären zu müssen, zumal da in der bewußten Verordnung über die Preßpolizeiverordnung vom 13. October 1836 klar an die Hand gegeben worden ist, daß eine Menge neuerBeHö rden ent stehen, und um die gemachten Vorschläge auszuführen , neue Beamte erforderlich sind, deren Anstellung nur nachtheilig für die Zukunft und selbst auf die pekuniären Verhältnisse des Staats wirken wird.-D a zu, daß der Staatsbürger in seinem auch in der DeutschenBundesakteu. derVerfassung gesichertenRechte,vonder freien Schrift Gebrauch zu machen, behindert und beeinträchtigt würde, dazu auch nur den mindesten Beitrag zu leisten, kann ich mich keineswegs verpflichtet fühlen, die Steuerpflichtigen zu veranlassen. Staatsminister Nostitz und Jänckendorf: Der bishe rige Aufwand fürCensuranstalten auf dem Etat des Ministerium des Cultus betrug 975 Thlr. Dieser wurde verwendet zu Re munerationen für solche Censoren, welche man durch die Censur- gebühren an 2 Gr. für den Bogen nicht ausreichend entschädigt erachtete. Auch jetzt nach der neuen Einrichtung wird ohnge- sähr dieselbe Summe zu dergleichen Remunerationen zu verwen den sein. Das Mehrerforderniß an 2525 Thlr. ist hauptsächlich veranlaßt durch die Einrichtung der Censurcollegien. Das Po stulat an sich ist als Dispositionsquantum zu betrachten, weil ein speziellerer Etat zurZeit nicht vorgelegt werden kann, da sich das Ganze noch nicht vollständig übersehen läßt. Nach Auflösung der Consistorien mußte eine Mittelinstanz in Cmsursachen gebil det werden; dadurch schon rechtfertigt sich die Errichtung der Censurcollegien. Sie gewährt überdies größere Sicherheit ge gen Willkühr der Censur als bisher. Die Kreisdirektionen als solche konnten diese Mittelinstanz in Ccnsurangelegenheiten nicht bilden. Einmal war dies unthunlich wegen der schon jetzt statt- sindenden Geschäftsüberhäufung der Kreisdirektivnen; dann ist aberauch bei den Mitgliedern derKreisdirektionengerade die Art der Befähigung nicht vorhanden, welche die eigenthümlichen Ge schäfte der Censurcollegien voraussetzen. Die Mitglieder der Censurcollegien müssen Männer von Fach sein, vielseitige wissen schaftliche und gelehrte Bildung besitzen und eine ausgebreitete Bekanntschaft mit der Literatur. An die Mitglieder derKreisdire- ktionen macht man in Rücksicht ihrer Befähigung Ansprüche ganz andererArt. Beiderlei Befähigung ist selten in ein em Manne vereinigt zu finden. Eine solche Befähigung ist vorzugsweise bei den Mitgliedern der Censurcollegien in Dresden und Leipzig erforderlich wegen des dortigen größer» literarischen Verkehrs. Wie hoch der"Aufwand sich belaufen werde, ließ sich und läßt sich mit Sicherheit nicht bemessen, daher das Maximum als Postu lat angenommen wurde. Es würde Nichts entgegenstehen, die Bewilligung transitorisch zu stellen, da bei Vorlegung eines Preß gesetzes sich zeigen wird, ob mehr oder weniger erforderlich ist. Was die Organisationsfrage anlangt-, welche von dem Abgeord neten Herrn v. Dieskau angeregt worden, so muß ich bemerken, daß die Censur ein Zweig der präventiven Polizei ist, folglich ein Zweig der Verwaltung. Die Organisation war also Sache der Verwaltung. Es tritt hinzu, daß die Censur auf bundcsgesetz- lichen Bestimmungen beruht. Die zweckmäßige Einrichtung zu Handhabung der Censur ist demnach eine Bundespflicht, der die Regierung zu genügen hat. Nach Auflösung der Consistorien fehlte es an einer Mittelbehörde in Cmsursachen, man mußte eine andere schaffen. Man hat dies gethan, und der Aufwand wurde auf das Nothdürftige beschrankt. Die ständische Zustimmung zu Bestreitung eines Aufwandes dieser Art konnte daher mit Zuver sicht vorausgesetzt werden, wie sie gegenwärtig mit Zuversicht in Anspruch genommen wird. Abg. Todt: Ich muß mir in Kürze eine Einwendung ge gen das, was der Herr Staatsminister gesagt hat, erlauben. Wenn deswegen eine Mehrbewilligung ausgesprochen werden soll, weil die Censurgeschafte, welche früher den Consistorien ob gelegen haben, nun auf die Kreisdirektionen oder auf eine andere Behörde übergegangen sind, so kann ich diesen Grund eher für mich anziehen. Vorhin hat mehr bewilligt werden müssen, weil mehrere Rache bei den Kreisdirektionen zu Besorgung der C'o n- sistorialgeschäfte angestellt worden sind. Wenn nun aber mehrere Räthe angestellt worden sind, welche die Geschäfte der frühem Consistorien zu besorgen haben, so sollte ich mei nen, wäre mit der erst ausgesprochenen Bewilligung Alles abge macht. Ich finde also gerade darin, daß die Consistorien früher die Censur in der Mittelinstanz besorgt haben und diese Geschäfte nun auf dieKreisdirektionen,übergegangen sind, einen Grund, die Position abzulehnen. Uebrigens will ich, da ich einmal das Wort habe, noch eine kurze Bemerkung auf das mir erlauben, was der Abg. Sachße gegen meine Aeußerung vorgebracht hat, bloß um deswillen, damit er mich nicht falsch verstehe. Er scheint nämlich verstanden zu haben, als ob ich die jetzige Preßpolizei über die alte Censur stelle, und legt mir in den Mund, als ob ich gesagt habe, sie habe gegen sonst gewonnen. Dieser Aeußerung muß ich unbe dingt widersprechen; eine Aeußerung dieser Art habe ich nicht ge than. Ich habe vielmehr gesagt, daß ich in der neuen Preßpoli zei die alte Censur wieder finde, und wie die alte Censur bureau- kratisch gestrichen habe, so streiche nun die neue Preßpolizei colle- gialisch. Stäatsminister Nostitz und Jänckendorf: Ich muß doch auf die Aeußerungen des Abg. Todt entgegnen, daß die Cen- surangelegenheiten nicht auf die Kreisdirektionen übergegangen sind. Die Censurcollegien bestehen neben, nicht in den Kreis- direktionen. Abg. Todt: Ich finde aber kein Bedenken, daß die Een- surangelegenheiten nicht an dieKreisdirektionen hatten überwiesen werden können. Warum sollen für Censurangelegenheiten beson-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder