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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,Nov./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Nov./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028232Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028232Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028232Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 298. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-11-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,Nov./Dez. 5189
- Protokoll291. Sitzung 5189
- Protokoll292. Sitzung 5213
- Protokoll293. Sitzung 5241
- Protokoll294. Sitzung 5267
- Protokoll295. Sitzung 5295
- Protokoll296. Sitzung 5323
- Protokoll297. Sitzung 5351
- Protokoll298. Sitzung 5379
- Protokoll299. Sitzung 5407
- Protokoll300. Sitzung 5435
- Protokoll301. Sitzung 5463
- Protokoll302. Sitzung 5491
- Protokoll303. Sitzung 5519
- Protokoll304. Sitzung 5547
- Protokoll305. Sitzung 5575
- Protokoll306. Sitzung 5603
- Protokoll307. Sitzung 5631
- Protokoll308. Sitzung 5659
- Protokoll309. Sitzung 5687
- Protokoll310. Sitzung 5715
- Protokoll311. Sitzung 5743
- Protokoll312. Sitzung 5771
- Protokoll313. Sitzung 5799
- Protokoll314. Sitzung 5827
- Protokoll315. Sitzung 5855
- Protokoll316. Sitzung 5883
- Protokoll317. Sitzung 5911
- Protokoll318. Sitzung 5939
- Protokoll319. Sitzung 5967
- Protokoll320. Sitzung 5987
- Protokoll321. Sitzung 6015
- Protokoll322. Sitzung 6043
- Protokoll323. Sitzung 6071
- Protokoll324. Sitzung 6099
- Protokoll325. Sitzung 6127
- Protokoll326. Sitzung 6147
- Protokoll327. Sitzung 6175
- Protokoll328. Sitzung 6203
- Protokoll329. Sitzung 6231
- Protokoll330. Sitzung 6259
- Protokoll331. Sitzung 6287
- Protokoll332. Sitzung 6315
- Protokoll333. Sitzung 6343
- Protokoll334. Sitzung 6371
- Protokoll335. Sitzung 6399
- Protokoll336. Sitzung 6427
- Protokoll337. Sitzung 6455
- Protokoll338. Sitzung 6483
- BandBand 1837,Nov./Dez. 5189
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neu Maßebevorworten, so ist sie -och des Dafürhaltens, daß die I von ihnen angeführten Lokalverhältnisse einer nochmaligen Er wägung der hohen Staatsregierung empfohlen werden möch-! ten, weil der Umstand, ob in einer Stadt eine kaufmännische Innung besteht oder allgemein freier Handel stattsindet, auf den Verdienst der Kaufleute einen nicht unwesentlichen Einfluß hat; es werden nur noch wenige Mittelstädte im Lande sein, wo die Kaufleute eine Innung nicht bilden und unbeschränkt freier Han del stattsindet; zu diesen gehört auch Plauen und dieserhalb ha ben die dortigen Kaufleute eine größere Concurrenz mit den Händlern zu leiden; die Deputation kann daher dem jenseiti- -gen Beschlüsse, auf das Gesuch der Kaufleute zu Plauen nicht einzugehen, nicht beitreten, sie wünscht vielmehr: „daß die Kammer zur Beruhigung der Petenten diese Petition der hohen Staatsregierung zur nochmaligen Erwägung empfehlen möge." Eine zweite hierher gehörige Petition der Kaufleute zu Dresden muß hier unberücksichtigt bleiben, da solche nicht mit anher gelangt ist, sondern von der 4. Deputation der lll. Kammer begutachtet wird. Referent: Ich habe nur noch hinzuzufügen, daß im zenseitigen Bericht angegeben worden ist, daß außer Dresden und Leipzig alle Mittelstädte in denselben Verhältnissen wären, wie Plauen. Dies ist jedoch nicht, gegründet, indem in den meisten Mittelstädten kaufmännische Innungen sind und nicht -freier Handel und Gewerbe stattsindet, wie in Plauen. Des halb glaubte die Deputation, daß es angemessen sei, die Peti tion selbst der Negierung zur Erwägung anheim zu geben,' ohne einen bestimmten Antrag auf Steuermilderung zu stellen, da, ob und wie hoch diese nothwendig sei, wohl dem Ermessen der hohen Staatsregierung zu überlassen sein wird. . König!. Commissair v. Chrenstein: Die Petenten stützen ihr Gesuch im Wesentlichen darauf, daß in Plauen eine Handelsinnung nicht bestehe. Die Frage, ob in den Mittel städten dergleichen Innungen bestehen oder nicht, ist bei Ab schätzung der Handelsgeschäfte von nicht unwesentlichem Ein fluß , da in der Regel in Städten, wo sich Innungen befinden, die Zahl der kaufmännischen Geschäfte, mithin auch die Con currenz geringer ist, als in den Städten, wo keine Innungen bestehen. Diese Voraussetzung tritt aber nach den angestellten Erörterungen bei Plauen nicht ein. Es haben die Erörterun gen und Nachzahlungen ergeben, daß die Zahl der Kaufleute in Plauen verhältnißmäßig nicht groß sei, und deshalb ist von ihnen nicht mit Recht angeführt worden, daß die Concurrenz rmverhältnißmaßkg stark sei. Dieser Grund hat die Regierung veranlaßt, die Petition zurückzuweisen; derselbe hat auch in der H. Kammer den Ausschlag gegeben. Denn ähnliche Ver hältnisse finden auch bei anderen Mittelstädten statt., wobei ich jedoch dem geehrten Referenten beipflichte, daß nicht alle Mit telstädte sich in gleichen Verhältnissen wie Plauen befinden. Die Regierung wird gern dkn Wunsch der Kammer berücksich tigen, wenn ihr die Petition noch zur Erwägung gegeben wer den sollte; indessen muß ich bezweifeln, daß das Resultat der anzustellenden Erörterungen ein anderes sein könne, als es bis her schon gewesen ist. Bürgermeister Gottschald: Ich bin der geehrten Depu tation ungemein dankbar, daß sie die Petition der Kaufleute zu Plauen einer besonderen Berücksichtigung gewürdrget hat. Ich muß daher dem widersprechen, was der Hr. Könkgl. Com missair hier'erwähnthat, alssei nämlich die Zahl der Kaufleute in Plauen nicht unverhältnißmäßig hoch. Es ist das allerdings der Fall, und bei dem Umstande, daß keine JnrMMund daß mithin freier Handel und freie Concurrenz in Bezug auf die Kaufleute in Plauen besteht, ist es keinem Zweifel unterworfen, daß das Einkommen und der Verdienst der Kaufleute sehr ver- theilt ist und bei Einzelnen sehr gering sein müsse. Was Plauen betrifft, so kommt insbesondere noch ein Umstand hinzu, der der Deputation nicht bekannt sein konnte, und das ist ein Um stand, wodurch allerdings nächst dem freien Handel und der Con currenz das Einkommen der- Kaufleute noch -mehr geschmälert werden muß. Es besteht in Plauen nämlich das besondere Verhältniß, daß die Kaufleute mit gewissen Artikeln im Ein zelnen nicht handeln dürfen, da der Handel mit Leinöl, Rüböl, Hechelhanf und Fischthran im Einzelnen, Pfennig - und Pfundwelse ein ausschließliches Befugniß des Seilerhandwerks ist, welches auf rechtskräftiger Entscheidung beruht. Diese Be dürfnisse sind nun aber von der Art, daß sie tagtäglich gebraucht werden, und da die Consumenten, die dergleichen Dinge be dürfen, auch zugleich andere Gegenstände bei den Seilern, wo sie jene Bedürfnisse entnehmen, kaufen, so wird dadurch noth- wendig herbeigeführt, daß der Verdienst der Kaufleute, welcher durch die freie Concurrenz ohnehin getheilt ist, noch mehr ge schmälert wird. Ich kann also nicht anders, als der geehrten Kammer dringend empfehlen, daß sie dem Vorschläge der De putation beitrete, und ich hoffe zuversichtlich, daß auch die hohe Staatsregierung sich bewogen finden wird, diese besonderen Verhältnisse, die namentlich in Plauen in Bezug auf die Kaufleute stattfinden, einer besonderen Erwägung zu würdigen. Königl. Commissair v.Ehrenstein: Was die Zahl der Kaufleute in Plauen anlangt, so scheint es nicht unwichtig, zu bemerken, daß das Verhältniß der Volkszahl zu Plauen im Verhältniß zur Zahl der dortigen Geschäfte für die kaufmänni schen Geschäfte nicht ungünstig sich stellt. Es kommt in der Regel in einer Mittelstadt die Zahl von 200 bis 250 Einwoh nern auf ein Geschäft; es kommen aber auch Mittelstädte vor, wo auf ein Geschäft nur die Zahl von 118 Einwohnern durch schnittlich zu rechnen ist, während in Plauen etwas mehr als 300 Einwohner auf ein Handelsgeschäft kommen. Da die Handelsgeschäfte der Mittelstädte mehr als Platzgeschäfte anzu sehen sind, so glaube ich , daß auf das arithmethische Verhält niß einiges Gewicht zu legen sei. Was das Verbietungsrecht der Seiler betrifft, so muß ich bemerken, daß in andern Mit telstädten das Verbietungsrecht von Innungen auch vorkommt. Bürgermeister Gottschald: Was das arithmethische Verhältniß betrifft, so möchte das bei Plauen andern Städten des Landes gegenüber nicht den Ausschlag geben können, denn dagegen habe ich zu bemerken, daß die Mittellosigkeit eines großen Theils der Bewohner der Stadt und Nachbarschaft von Plauen von Einfluß Und zu berücksichtigen sein möchte, und daß, weil die Bewohner von Plauen sowohl als der Umgegend sich
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