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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 36. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-01-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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kett oder von dem Ernste der Sache geredet, das ist gleichgültig; doch ich glaube das übergehn zu können. Mein eine Verfassungs frage zu entscheiden, oder ein Gutachten über einen Gegenstand zu geben, ich glaube, dazu ist jeder Abgeordnete berufen. So bald ihn die Kammer beauftragt, seine Ansichten über einen Ge genstand aüszusprechen, so hält sie ihn dazu befähigt, und ich vindizire das Recht für jeden Abgeordneten, daß man nicht die Behauptung aufstelle, er sei nicht fähig, eine Sache zu beur- theilen, bis sich nicht erwiesen haben wird, daß er es nicht ist. Abg. Sachße: Dem Abg. Atenstädt kann ich in dem Puncte, wo er behauptet, es möchte der Gegenstand an die au ßerordentliche Deputation nicht gegeben werden, nür beistim men; denn, wenn sie wieder dahin gelangt, so werden wir erfah ren, was wir schon wissen. VoN je größerem Interesse die Sache ist, um so mehr muß man wünschen, daß ihr noch eine andere Seite abgewonnen werde, als die von jener Deputation. Will die Kammer die Zeit nicht auf Wahl einer besondern Deputa tion verwenden, so eignet sich der Gegenstand allerdings haupt sächlich für die Gesetz - und Verfassungs-Deputation. Abg. v. Dieskau: Ich erlaube mir auf dieAeußerungen des Hrn. Abg. Atenstädt, als ob die Frage in Bezug auf den Stellvertreter bloß freiwillig von der Deputation behandelt worden sei, zu bemerken, daß sich diese Frage der Deputation aufdringen mußte, weil man von dem Gesichtspunkte ausging, daß der Hr. v. Runde ex tun«: nicht mehr seine Funktion in der Kammer beibehalten könne. Die Deputation konnte doch nicht erklären, daß der Stellvertreter einzuberufen sei, weil sie überzeugt war, daß der Abgeordnete seine ständische Funktion verloren habe. Sodann muß ich bemerken, daß die außeror dentliche Deputation bei dieser Frage für competentgelten müsse, denn eben, weil diese Frage nichtfteiwillig, sondern nothwendig mit behandelt worden ist, so ist auch für das jetzige Verhältniß die Competenz der außerordentlichen Deputation nicht zu be zweifeln. Abg. Roux; Es liegt nach meinem Dafürhalten ein Ge genstand vor, den die Deputation, welche für die Sache er nannt worden ist, zu berathen hat. Ich kann nicht zügeben, daß das Geschäft der außerordentlichen Deputation beendigt worden sei. Die'Deputation hatte der Kammer das Gutach ten zu eröffnen, ob derv. Runde, als erzum Mitglied der Com mission für das Grundsteuersystem ernannt ward, dadurch aus der Mitte der Kammer getreten, indem er ein-Staatsdkeneramt erhielt. Die Deputation hat der Kammer ihr Gutachten da hin eröffnet, der 0. Runde sei damals. Staatsdiener geworden, mithin aus der Reihe der Abgeordneten zu der II. Kammer aus getreten. Nun glaube ich denn doch, daß bei dieser Lage der Sache dieselbe Deputation, welche- uns vorher ihr Gutachten abgab, auch jetzt über das Resultat wieder die Vorberathung zu hatten haben wird. Ich halte auf keine Weise die Funk tion der Deputation für beendet. Was den Beweggrund des Abg. Atenstädt, diese Angelegenheit an die 1. Deputation zu verweisen, anlangt, so scheint er mir nicht der zu sein, welchen man ihm untergelegt hat. Ich habe die Sache so genommen, daß bei diesem Anträge die Meinung vornämlich dahin gegan gen sei, eine Vielseitigkeit der Beleuchtung hervor zu bringen, indem die außerordentliche Deputation aus fünf Mitgliedern besteht, welche bereits ihre Ansichten über die Sache entwickelt haben. Der Hr. v. Mayer hat ebenfalls vorzüglich aus dem Grunde noch die Verstärkung der Deputation um zwei Mit glieder vorgeschlagen, damit eine vielseitigere Beleuchtung ein trete. Diesem Anträge stimme ich bei; er hat mit dem Aten- städtschen Anträge gleichen Zweck, und es würde bei letzterem eigentlich der Zweck der vielseitigen Beleuchtung noch mehr er reicht, da bei der aus fünfMitgliedern bestehenden außerordent lichen Deputation nur zwei Mitglieder der ersten Deputation sind, und sonach von der 1. Deputation noch 5 Mitglieder, welche an der ersten Vorberathung nicht Theil nahmen, zu Mittheilung ihrer Ansichten durch Verweisung des Dekretes an die erste Deput. Anlaß erhalten würden. Inzwischen kann ich doch nicht dafür stimmen, daß die Sache an die 1. Deputation verwiesen werde, weil ich bei der Meinung verbleibe, die Funk tion der außerordentlichen Deputation habe sich noch nicht er ledigt.. Abg. Leyßer: Ich erkläre mich dafür, daß die Sache der selben Deputation wieder überwiesen werde, denn dadurch, daß sie sich vorzugsweise mit diesem Gegenstände beschäftigt hat, ist sie befähigt, ihn weiter zu verfolgen, und ich kann nicht einsehn, ha die Kammer einmal diese Mitglieder dazu gewählt, warum ihr dieser Gegenstand wieder entnommen werden soll. Sehr gern trete ich aber der Ansicht bei, daß die Wichtigkeit des Gegenstandes allerdings nothwendig macht, anjetzt derDeputa- tion dieselbe Stärke zu geben, welche die andern Deputationen besitzen, nämlich, daß sie aus 7 Mitglieder bestehe und folglich um 2 verstärkt werde. Abg. Eisenstuck: Von mir ging der Antrag aus, daß die Sache an die außerordentliche Deputation gegeben werden möge. Diejenigen Mitglieder, welche dagegen gesprochen, haben mich eines Andern nicht überzeugt. Ohne der Kammer das Recht streitig zu machen, die einer Deputation übergebenen Sachen ihr wieder zu entnehmen, so sollte ich glauben, daß der Fall hier nicht vorhanden ist, der die Kammer veranlaßt, von diesem Rechte Gebrauch zu machen. Ferner glaube ich auch) daß für. das Ganze Etwas gewonnen ist, wenn der Gegenstand wieder an diese Deputation kommt, die sich früher damit be schäftigte. Eine Verstärkung derselben, wenn man sie für nö- thig findet, das ist Sache der Kammer, und in welcher Art diese Verstärkung geschehen solle, liegt auch irp Beschlüsse der Kam mer; aber demSatz selbst, den einMitglied, einer meinerFreunde, aufgestellt, wenn der Gegenstand wieder an die außerordent liche Deputation znrückgelange, da würde Nichts herauskom- men, dem muß ich widersprechen. Ich muß gestehn, daß da die Kammer dem, was die außerordentliche Deputation gesagt, mit so großer Majorität beigestimmt hat, so würde ich die Gründe vermissen, warum sie solle präkludirt werden wegen eines anderweiten Berichts. Präsident: Es scheint doch nunmehr die Diskussion für geschlossen anzufehen zu sein, und ich werde die Frage an die Kammer zu stellen haben: ob nach dieser Mittheilung d. h.
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