Suche löschen...
Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 319. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
die Stadt mit Cavallerie belegt worden, aber ich glaube nicht, daß deswegen eine Vergrößerung der Räume in der Kirche der Neustadt statt gefunden hat. Die allgemeine Verpflichtung der Garnisonsstädte ist, für die Garnison die nöthigen Plätze ein- zuraumen. Wenn aber auch die Stadt Dresden mit mehr Gar nison belegt wurde, alS eine andere Stadl, so möchte ich doch wissen , wie eine Stadt dafür, daß rin Nationalinstitut sich in ihr befindet, bezahlt werden soll. Wenn man etwas anneh- Men wollte, so wäre es das , daß man der Stadt nicht ansin nen könnte, dies« Räume zu bauen; allein dkeß ist hier nicht der Fall, die Räume haben schon bestanden, und ich sehe nicht em, warum aus dem Grunde, weil etwas mehr Cavallerie in die Stadt gelegt wurde, die Kammer diese 144 Lhlr. bewilli gen soll. StaatSministcr v. 3 ezschwitz: In Bezug auf die 144 Thlr. muß ich bemerken, daß dabei ein anderes Vcrhältniß ob waltet. ES war eine Garnisonkirche in Dresden, in welche sich sowohl die Garnison als die nicht zu selbiger gehörenden Mili- tairs, als z. B. die Zöglinge des Cadettencorps begaben; diese wurde aufgehoben und mit der Neustädter Kirche die Uebr-ttn- kunft getroffen, daß in selbiger, gegen Entrichtung von 144 Thlr., die nöthigen Platze gewährt wurden. Es hat auch die Stadt Dresden noch nicht das Ansinnen gestellt, daß sie für die Reiterei, die eigentlich nicht zur Garnison gehört, eine Erhöhung verlange, allein Plätze für diese, die Zöglinge der Militairer- ziehungsinstitute rc., unentgeldlich anzuweiscn kann ihr nicht zugemuthet werden, eben so wenig würde es namentlich bei den ^Cadets rc. thunlich sein, ihnen zu überlassen, in welcher Kirche sie Platz finden; würde also diese Summe nicht bewilligt, so bliebe nichts übrig, als bei den Etats der verschiedenen Abthei- - lunger» gewisse Summen zu bestimmen, um dafür Platze zu er halten, ob dieß aber wohlfeiler sein würde, möchte ich wohl be zweifeln. ' Abg. Roux: Wie' wird es denn in andern Garnisonstad- len gehalten? Staatsminister v.Zezschwitz: Darüber kann keine Frage fein; für die Garnisonen hat sowohl Dresden, wie jede andere Stadt zu sorgen. Wenn aber in irgend eine Stadt, z. B. Budissin, ein besonderes Institut, wie das Cadettenhaus gelegt würde, so hat selbige nicht die Verpflichtung, für dieses Räume in ihren Kirchen anzuweisem Abg. Atenstadt: Dieser Behauptung möchte ich wider sprechen; wenn heute das Cadettenhaus nach Budissin verlegt würde, so wäre die dortige Stadt verbunden, diesem Theile der christlichen Gemeinde einen Raum in ihrer Kirche anzuweisen; ich will aber zugeben, daß, wenn nicht schott der Raum vorhan den ist, der Stadt Budissin nicht zugemuthet werden kann, diese Räume zu bauen; die Kosten dafür müßten von dem Institute ge tragen werden, aberden vorhandenen Raum hat jede Stadt Herzu geben, und ich möchte wissen, ob die, welche in eine Stadt sich begeben, erst Platze mielhen müssen, um in der Kirche dem Gottesdienste beiwohnen zu können. Eine solche Einrichtung ist mir nicht bekannt. Der Hr. Staatsminister hat zugegeben, daß nicht vott der Verpflichtung die Rede sein könne, welche die Or donnanz aufstellt, sondern bemerkt, daß die 144 Lhlr. nur für das Cadettenhaus und die Cavallerie bewilligt seien. Gebe ich das auch zu, so möchte ich fragen, ob nicht diese Summe von 144Lhlr. für einen Raum, der wahrscheinlich nicht mehr einnimmt, als 2 Emporkirchen, zu bedeutend sei. Abg. Roux: Dem Satze, welcher so eben ausgesprochen wurde, kann ich nicht bcistimmen; ich bin vielmehr durch die Erörterung, welche der Hr. Staatsminister gegeben hat, voll kommen beruhigt, indem gesagt worden ist, daß diese 144 Thlr. nicht für die Garnison gegeben werden, sondern dafür, daß eine Vermehrung des Militairs stattgefunden hat, und ich finde es billig, daß diese 144 Lhlr. stehen bleiben. Abg.Haußner: Das kann keinen Grund abgeben, weil hier in früherer Zeit weniger Militair gestanden hat. Ich k>mn mich damit nicht einverstehen, daß diese 144 Lhlr. sichen bleiben sollen, und zwar aus dem Grunde, weil es noch mehrere Insti tute in Sachsen gicbt, welche gleichfalls die Kirche besuchen, nichts desto weniger bekommt aber die Kirche nichts. Ich habe mich bei der frühem Werathung gegen die Post für den Gou verneur von Dresden erklärt, und ich werde mich auch heute da gegen erklären. Daß eine Pension erspart werden könnte, kann zwar möglich sein, sie wird sich aber doch nicht auf die Summe belaufen, welche der Gehalt für den Gouverneur ausmacht, und daß ein Platzadjutant eine große Besoldung dafür erhalten solle, glaube ich nicht, denn es ist schon auseinander gesetzt worden, daß die Geschäfte nicht von der Art seien. Abg. v. Hartmann pflichtet der Ansicht bei, daß diese Summe zu bewilligen sek, und bemerkt: wenn den 144 Lhalern ein Contractsverhältniß zum Grunde liegt, so glaube ich nicht, daß man sie verweigern könne, und es scheint mir auch, daß, so lange diese Akademie da ist, für die jungen Leute besondere Plätze in der Kirche angewiesen bleiben müssen. Abg. Secretair Richter: Wenn ich die Aeußcrung des Hrn. Staatsministers richtig aufgefaßt habe, so ist die Ansicht desselben eine andere, als die der Deputation in Bezug auf die 2800 Thlr. Staatsminister v. Zezschwitzr Das hat mich eben zu der Bemerkung veranlaßt, daß hier der 1. Kammer nicht beizuireten sein dürfte. Abg.a. d. Winkel: Auch ich habe den Zweifel gehabt; denn es fragt sich nun, ob wir hier dem Sinne oder den Worten nach der 1. Kammer beitreten. Abg. Roux: Die 1. Kammer hat 2800 Lhlr. unter der Voraussetzung bewilligt, daß von Sekten der Sraatsregicrung bei eintretender Bacanz Ersparnisse an dem Gehalt bewirkt wer den möchten, und nun ist in materieller Beziehung keine so große Verschiedenheit vorhanden. Abg. Ei sen stuck: Die Discusfron kann sich nur noch darüber erstrecken, die 2800 Thlr., welche nach der Ansicht der 2. Kammer nicht als transitorisch zu bewilligen waren, nun nach der Ansicht der 1. Kammer transitorisch zu bewilligen, und dann, ob die 144 Thlr. Genehmigung erhalten.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder