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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 319. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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zwar mit 428,990Lhlr.14Gr.8Pf.im Jahre1834, 430,679 Lhlr.14 Gr. 8 Pf. im Jahre 1835, und 1836. - V. Großmann: Ich finde in dem Gutachten derDepu- tation der 2. Kammer Unter dem Aufwande für daS Forstwesen eine Post von 1020 Thlr. zur Unterstützung für 4 Forstcandida- ten aufgeführt: Dieser Punct ist mir auffallend gewesen, weit er gewissermaßen einen Widerspruch irr sch'scta enthalt. Can- didaten, als solche, werden nirgends besoldet. Ich habe mich zwar genauer erkundigt, wofür jene Candidaten diese Summe erhielten, und erfahren, daß sie dafür den Forstmeistern bei den praktischen Arbeiten in den Staatswaldungen assistiren müssen. Eine solche Assistenz halte ich nun aber weder für nöthig, noch zweckmäßig, noch, der Rechtsgleichheit angemessen. Für n ö - thig halte ich sie nicht, da es in den Dienstinstkuctionen der Förster ausdrücklich heißt : „Daß sie'sich in allen Aufträgen der ihnen vorgesetzten Forstmeister in forstwirthschaftlichen, auf dem Reviere zu expedirendm Dienstgeschaften und im Allgemeinen der Controlc der Naturalabgaben und anderer Forstproducte auf den Revieren ihrer Oberförster unterziehen sollen." Dazu kommt, daß die Nmtbeamten bei den Holzabpostungenconcurriren und zu diesem Behuf Futter für Dicnstpferde erhalten. Ferner be kommt ja auch jeder Forstmeister zur Bestreitung seines Expedi- tionsaufwands und namentlich zu Haltung eines Expedienten, eine Vergütung von 200 Thlr. vom Staatewofür er sich ge- wiß einen Gehilfen halten kann. Dem Bedürfnisse der Herren Forstmeister ist dadurch, dünkt mich, im Voraus begegnet und ein besonderer Forstassistent in dieser Beziehung eine überflüssige Person, wie nützlich diese Stellung ihm selbst auch fein mag. Allein'diese Einrichtung kann ich auch ferner nicht für zweck mäßig halten. Diese Forstcandidaten haben nämlich kaum hie Akademie verlassen, sind junge noch unerfahrne Leute und sollen nun gleichwohl die Vicarivs der Forstmeister vorstcllen, Und. als Vorgesetzte der oftmals in ihrem Dienste ergrauten För ster gelten, sie beaufsichtigen, erinnern, vielleicht gar zucecht- weisen. Eine solche Maßregel kann Letztere nur cntmuthigen und ihnen ihren Beruf verleiden. Ein dritter Grund end lich ist von der Rechtsgleichheit entnommen. Jeder För ster muß seine Gehilfen aüs seinem Beutel bezahlen, warum will nun der Staat bei den Forstmeistern eine Ausnahme ma chens und deren Assistenten außer der Dienstverpflichtung der Förster, außer der Summe für Expeditionsaufwand, nun auch noch diese aus seinen Mitteln erhältcn? Unvermeidlich sind aber ber liner solchen Maßregel auch die Zurücksetzungen, welche die nichtausgehobcnen und nichtangcstdlltm Forstcandidaten treffen. Was sind vier unter so vielen? Und warum nicht allen odcrdoch den meisten eine Wohlthat gönnen, die die praktische Ausbil dung fördert? Warum die Mehrzahl davon ausschließen? Diese Gründe veranlassen mich daher zu dem Anträge: „Es möge E. h. Kammer gefallen, die 1020 Thlr. an 4 Forstcandidaten in Wegfall zu bringen". Dieß findet ausreichende Unterstützung. Referent,' 0. Deutrich: Die Forstcandidaten sind be sonders in solchen Revieren angefiellt, deren Umfang so groß ist, daß die Forstmeister allein sie nicht vollständig zu übersehen vermögen. Eine so geringe Salarirung der ersteren fällt dem Staate doch gewiß weit leichter, als die Begründung neuer Forst meisterstellen. Die vorliegende Zusicherung der möglichsten Er- sparniß wird die Administration gewiß auch dahin führen, zu erörtern, ob hier eine Erspamiß zweckmäßig sei. Höchst noth- wendig bleibt es aber, daß sich der Staat wissenschaftlich gebil dete und mit dem jetzigen Gang der Forstverwallung vertraute junge Leute, die das Ausland gern aufnimmt, zu erhalten suche, da nur durch das Fortgehen auf der so glücklich betretenen Bahn unfern Nachkommen die erlangten Vortheile gesichert wer den können. Staatsmrnister v. Zeschau: Zur Erläuterung des Sach verhältnisses erlaube ich mir folgende Bemerkungen r Unter deck Forstcandidaten sind solche Subjecte zu verstehen, welche sich anfangs bei einem Förster praktisch gebildet, dann die Akade mie in Tharandt besucht, und zuletzt bei «'nem Forstmeister einige Jahre lang den Acceß gehabt haben müssen. Sie bekam- ; men nachher, wenn sie für gehörig qualisicirt befunden werden, !eine jährliche Remuneration von 200 Thlr. und eine Nation, und werden theils zur Unterstützung der Forstmeister, theils zum Vicariren bei vacanten Fürsterstellen verwendet. Es ist dieß erst eine Einrichtung der neuern Zeit, und hat sich als äußerst zweck- ! mäßig bewährt. Diese jungen Leute führen den Namen Can- ! vidaten, damit sie sich nicht als fest angestellt und als Staats diener betrachten dürfen. Zunächst bilden sie sich zu Nevicrför- ! stern. Sie stehen gleichsam in demselben Verhältnisse wie die Assessoren in manchen andern Branchen, und es erschien der Negierung sehr angemessen, auch in dieser Parthie eine ähnliche Einrichtung zu treffen. Der Erfolg hat übrigens bewährt, daß hier weder von einer Begünstigung eines bevorzugten Standes, noch von der günstigem Stillung einzelner Forstmeister die Rede sein kann. v. Großmann: Die Nothwendigkeit, alsdieBa- sis jeder Einrichtung, ist meines Erachtens bei dem in Frage stehenden Gegenstände sowohl vom Hm. Referenten, als auch vom Hm. Finanzminister nicht dargethan. Der Staat hält die nöthige Anzahl von Förstern, daß er seine Zwecke vollkom-r men erreichen kann. Versieht jemand die Vices eines Försters, so mag nian ihn nur für die Dauer seines Vkcariats, entweder aus dem Einkommen der Stelle, oder — wenn etwa auch hei dem Forstwesen die sogenannte Gnadenzeit stattsindet — aus der Staatskasse besolden. Ich erkenne es allerdings für sehr löblich, daß man den jungen Leuten in dem Stadio, zwischen der Bildungszeit und der wirklichen Anstellung, Gelegenheit zur praktischen Ausbildung giebt; allein die Rechtsgleichheit auf der andern Seite verlangt doch gewiß auch, entweder Alle oder gar Keinen zu unterstützen. Einen Unterschied zwischen Gehalt und Remuneration kenne ich nicht. — Endlich gebe ich aller dings zu, daß dem Staate daran gelegen sein muß, tüchtige Forstmänner zu erhalten, allein dafür wird ja schon durch die
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