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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028241Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028241Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028241Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 71. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-01-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll54. Sitzung 1133
- Protokoll55. Sitzung 1159
- Protokoll56. Sitzung 1185
- Protokoll57. Sitzung 1205
- Protokoll58. Sitzung 1227
- Protokoll59. Sitzung 1257
- Protokoll60. Sitzung 1281
- Protokoll61. Sitzung 1307
- Protokoll62. Sitzung 1319
- Protokoll63. Sitzung 1355
- Protokoll64. Sitzung 1377
- Protokoll65. Sitzung 1397
- Protokoll66. Sitzung 1423
- Protokoll67. Sitzung 1443
- Protokoll68. Sitzung 1469
- Protokoll69.Sitzung 1495
- SonstigesBeilage zu Nr. 69 der zweiten Kammer 1519
- Protokoll70. Sitzung 1525
- Protokoll71. Sitzung 1549
- Protokoll72. Sitzung 1569
- Protokoll73. Sitzung 1583
- Protokoll74. Sitzung 1597
- Protokoll75. Sitzung 1621
- Protokoll76. Sitzung 1645
- Protokoll77. Sitzung 1669
- Protokoll78. Sitzung 1697
- Protokoll79. Sitzung 1725
- Protokoll80. Sitzung 1755
- Protokoll81. Sitzung 1761
- Protokoll82. Sitzung 1781
- Protokoll83. Sitzung 1811
- Protokoll84. Sitzung 1835
- Protokoll85. Sitzung 1863
- Protokoll86. Sitzung 1871
- Protokoll87. Sitzung 1881
- Protokoll88. Sitzung 1895
- Protokoll89. Sitzung 1915
- Protokoll90. Sitzung 1933
- Protokoll91.Sitzung 1949
- BandBand 1850/51,2 -
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sie sehr umfänglich und tief in die Sache eingcgangcn ist. Sie werden sich erinnern, welche Antwort der Herr Staatsmini ster des Innern auf meine Interpellation in Betreff des An trags von 1846 auf Verbindung der Mobiliar-mitderJmmo- biliarbrandversicherung gegeben hat. Obschon eine Schrift über den Antrag der damaligen zweiten Kammer nicht an die Regierung hat gelangen können, weil in der ersten Kammer die Sache wegen des bald darauf erfolgten Schluffes des Landtags nicht zur Berathung gekommen war, so hatte den noch die Staatsregierung die Sache in Erwägung 'gezogen, ist aber zu dem Beschlüsse gekommen, weiter nichts darin zu thun. Daher ist keine Vorlage oder Mittheilung darüber an die Stande erfolgt. Ich behielt mir damals vor, eine Peti tion einzubringcn. Ich verschob dies, weil ich die Umfäng lichkeit der Arbeit voraussah und andere Arbeiten mir es nicht zuließen; allein da mir die Sache nicht aus vcm Sinn kam und ich von der hohen Wichtigkeit' des Gegenstandes über zeugt bin, habe ich mich dennoch mit bedeutendem Zeitauf wande dieser Arbeit unterzogen. Wir stehen, meine Herren, auf demselben Punkte so ziemlich in Ansehung des Brand versicherungswesens, wo wir im Jahre 1833 am ersten con- stitutionellen Landtage standen. Viele von Ihnen werden sich noch erinnern, daß damals der Himmel in gewissen Ge genden der Erblande jede Nacht von Brandstiftungen gerö- thet war. Die Noch und der Gräuel war so arg, daß die Regierung zu außerordentlichen Maaßregcln in einer Gesetz vorlage schreiten mußte, nach welcher nicht mehr nach den Versicherungstaxen die Branbvergütung erfolgte, sondern, so wie die Naturforscher aus einigen Knochen vorweltlicher Thiere die Gestalt derselben bestimmen, so auch die Architec- ten aus den Brandüberbleibseln und Ruinen angeben muß ten, wieviel das abgebrannte Gebäude werth gewesen sei. Mit dieser Gesetzvorlage, sobald sie in Kraft trat, hörten alle böslichen Brandspeculationen auf. Die neue Umgestaltung desBrandversicherungswesens brachte die Sache in das rechte Gleis, und auf diese Weise sanken die Brände bis auf den dritten Theil herab, besonders auch dadurch, daß man nur bis fünf Sechstel des Zeitwerthes assecuriren durfte. Allein seit dem Jahre 1840, wo auf mehrere Anregungen die volle Versicherung nachgelassen worden war, wo inzwischen aber auch die Mobiliarbrandversicherungsn weit häufiger als sonst geschahen, wo einzelne Assecuranten gefunden haben mochten, daß es etwas Aehnliches sei und man dabei gewinnen könnte, wie sonst bis zum Jahre 1833 mit der Jmmobiliarbrandver- sicherung, bei ziemlich willkürliche Laxe und voller Versiche rung, ist die Folge von alle dem gewesen, daß in den zehn Jahren von 1840 bis 1849 die böslichen, dolosen Brandstif tungen sich mehr als verfünffacht haben, und ob wir auf dem Höhepunkte dieser Vermehrung der betrüglichen Brände stehen, wer kann dafür bürgen? Ich finde den Grund bei der Mobiliarversicherung in Privatanstalten darin, daß eine genaue Controle unmöglich auszuüben ist und, wenn auch weniger, noch darin, daß die volle Versicherung nachgelassen wird, die volle Versicherung aber die Folge hat, daß die mei sten Brände füx die Beschädigten zum Glück ausschlagen, so daß das WortBrandunglück ganz aus der Sprache verschwin den möchte; denn wer ein schlechtes Gebäude hat, das er zum vollen Werthe versichert hat aber gern umbauen möchte, weil es in vielfacher Hinsicht untauglich ist, kann nur gewinnen, wenn er seine volle Versicherung erhält, wenn er auch noch etwas und selbst wenn er beträchtlich zu den Neubaukosten hinzulcgt. Ich habe daher den in der Negistrande angeführ ten und eben vorgelesenen Antrag gestellt: es möchte eineVer« bindung der Mobiliarbrandversicherung mit der Immobiliar versicherung eintreten, für welche eine Menge Umstände spre chen, die von mir in der Petition entwickelt sind, es möchte aber auch zugleich die Regierung in Erwägung ziehen, ob nicht die Beschränkung auf fünf Sechstel der Jmmobiliar- brandversicherung wieder herzustellcn sei, also das Gesetz von 1833 in diesem Punkte wieder in Kraft, das von 1840, Z. 1, wieder außer Kraft trete. Ich habe daher bei dem nahen Schluffe des Landtags die geehrte Deputation zu bitten, wo möglich diese Sache wenigstens noch in dieser Kammer zur Verhandlung zu bringen, damit die Regierung davon in Kenntniß gesetzt werde, worauf es ankommt, welche Momente für beide Anträge sprechen. Sollte es die Zeit bis zum Schluffe des Landtags nicht möglich machen, die Sache auch in der ersten Kammer zu verhandeln, nun, so wird jedenfalls dieRegierung nicht unterlassen, von demJnhalte der Petition und den darüber gepflogenen Verhandlungen Kenntniß zu nehmen und darnach ihre Maaßrcgeln zu ergreifen. Präsident 0. Haase: Diese Petition, meine Herren, ist von dem Abg. Sachße eingereicht und wird also an die dritte Deputation zu verweisen sein. Sind Sie damit einverstan den?— Einstimmig Ja. Präsident v. Haase: Als Vorstand der dritten Depu tation gebe ich dem Abg. Sachße die Versicherung, daß der Bericht aufs Schnellste gefördert werden solle, so daß noch eine Beschlußnahme darauf Seiten beider Kammern erfol gen kann. (Nr. 349.) Protocollextract der ersten Kammer vom 9. Januar 1851, die Berathung bezüglich der Petition des hie sigen Vereins zum Frauenschutze um Unterstützung für seine Zwecke betreffend, nebst 60 Exemplaren der Statuten dieses Vereines. Präsident v. Haase: Das Direktorium schlägt Ihnen vor, diesen Protocollextract an die vierte Deputation abzu geben. Sind Sie damit einverstanden? — Einstimmig Ja. (Nr. 350.) Protocollauszug der jenseitigen Kammer von demselben Lage, deren Beschluß rückfichtlich der Petition des Kohlenwerkbesitzers Mönch zu Großporitzsch, Uebclstande beim Abbaue von Braunkohlen betreffend. Präsident v. Haase: Dieser Gegenstand würde an die
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