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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028241Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028241Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028241Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 74. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-01-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll54. Sitzung 1133
- Protokoll55. Sitzung 1159
- Protokoll56. Sitzung 1185
- Protokoll57. Sitzung 1205
- Protokoll58. Sitzung 1227
- Protokoll59. Sitzung 1257
- Protokoll60. Sitzung 1281
- Protokoll61. Sitzung 1307
- Protokoll62. Sitzung 1319
- Protokoll63. Sitzung 1355
- Protokoll64. Sitzung 1377
- Protokoll65. Sitzung 1397
- Protokoll66. Sitzung 1423
- Protokoll67. Sitzung 1443
- Protokoll68. Sitzung 1469
- Protokoll69.Sitzung 1495
- SonstigesBeilage zu Nr. 69 der zweiten Kammer 1519
- Protokoll70. Sitzung 1525
- Protokoll71. Sitzung 1549
- Protokoll72. Sitzung 1569
- Protokoll73. Sitzung 1583
- Protokoll74. Sitzung 1597
- Protokoll75. Sitzung 1621
- Protokoll76. Sitzung 1645
- Protokoll77. Sitzung 1669
- Protokoll78. Sitzung 1697
- Protokoll79. Sitzung 1725
- Protokoll80. Sitzung 1755
- Protokoll81. Sitzung 1761
- Protokoll82. Sitzung 1781
- Protokoll83. Sitzung 1811
- Protokoll84. Sitzung 1835
- Protokoll85. Sitzung 1863
- Protokoll86. Sitzung 1871
- Protokoll87. Sitzung 1881
- Protokoll88. Sitzung 1895
- Protokoll89. Sitzung 1915
- Protokoll90. Sitzung 1933
- Protokoll91.Sitzung 1949
- BandBand 1850/51,2 -
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Gründe angegeben sind, die eine noch größere Zerspaltung des Grundes und Bodens wünschenswerth machen für manche Gegenden, so glaube ich, ist es doch der Wille der Staatsre gierung, das Gesetz vom 30. November 1843 aufrecht zu erhalten. Die Gründe dafür in stüatswirthschaftlicher Bezie hung sind von dem geehrten Herrn Referenten des Majoritäts gutachtens, wie von der ersten Kammer so vollständig darge legt worden, daß ich sie nicht zu widerholen brauche.. Sie sind namentlich die Erhaltung der Magazine, die Erhaltung eines größeren Viehstandes und der damit verbundenen Wiehmast, und drittens die vermehrte Production des Bodens. Es wird aber die vermehrte Production des Bodens durch edle Früchte unmöglich gemacht, wenn dieser in so viele kleine Lheile ge spalten wird, denn es ist illusorisch, daß der kleinere Grund besitz ertragsfahiger sei, im Gegentheil, der größere Grundbe sitz hat mehr Kräfte aufzubicten, um dem Boden Früchte ab zugewinnen. Wir haben die Erfahrung bei der Düngung der größeren Güter, die durch Guano, Knochenmehl, Gyps, Kalk rc. dem Boden höhere Erträge abgewinnen; dagegen der kleinere Grundbesitzer schafft seinen magern Dünger mühsam zusammen und zieht kaum Kartoffeln, und nach dieser Frucht, hauptsächlich in höhern Lagen, noch eine dürftige Haferernte aus seinem Felde. Staatsminister v. Friesen: Der vorliegende Gegen stand ist unstreitig einer der allerwichtigsten, die der Bera- thung der Regierung und Ständeversammlung unterliegen können, er ist so umfassend, daß es unmöglich ist, in der kurzen Zeit seiner Kammerdebatte ihn gründlich zu erörtern; es bleibt daher nichts übrig, als daß Jeder von seinem Stand punkte aus seine Ansicht mittheilt, und ich will dies auch von meinem Standpunkte aus jetzt thun. Der Gegenstand hat hauptsächlich eine doppelteBeziehung, eine politische und eine national-öconomische; die politische Frage, die sich an diesen Gegenstand attknüpft, ist von mehreren Rednern schon so ausführlich behandelt worden, daß ich es nicht für nöthig halte, auf diese Seite der Sache nochmals näher einzugehen. Es wird die allgemeine Verweisung auf die Länder, wo die unbedingte Dismembrationsfreiheit eingeführt ist, und auf die, wo dies nicht der. Fall ist, vollkommen genügen, um Diejenigen, die mit den Verhältnissen bekannt sind, davon zu überzeugen, zu welchen politischen Nachtheilen die un bedingte ^Heilbarkeit des Grundeigenthums führt. Wenn ich mir dagegen erlaube, beider national-wirthschaftlichen Seite der Sache einige Augenblicke zu verweilen, so geschieht es deshalb, weil ich fast fürchte, daß durch die vielfachen Gründe, die gegen das Separatvotum angeführt worden sind, so richtig sie auch an sich sind, doch eigentlich der Haupt satz des Herrn Separatvota Uten und seine Ansicht nicht ganz widerlegt worden ist. Soweit ich das Separatvotum verstehe, geht der Herr Separatvotant keineswegs davon aus, einer unbedingten Freiheit der Dismembration das Wort zu reden, er glaubt vielmehr, daß solche umfassende Dismembrationen, ein so weit getriebenes Vereinzeln der Grundstücke gar nicht eintreten werde, weil jeder einzelne -Grundbesitzer nach seinem Vortheile ermessen werde, ob er dismembriren solle oder nicht, weil man sich dabei ganz dar auf verlassen könne, daß der Einzelne seinen Vortheil richtig verstehen werde, und es daher nicht motivirt sei, Seiten des Staates die Freiheit der Gebahrung mit dem Grundeigen- thume beschränken zu wollen. Nun scheint mir aber, daß, wenn man dem Separatvotanten darin Recht geben müßte, daß, auch wenn wir die gesetzlichen Beschränkungen aüfhöben, dann doch immer nur solche Dismembrationen vorkommen würden, die nothwendig und im Interesse des Staates zweck mäßig wären, er allerdings in der Hauptsache seinen Beweis geführt haben würde. Aber eben das kann ich nicht zugeben, denn es ist der Satz, daß Dasjenige, was dem Einzelnen nützlich und für die Privatwirthschüft gut ist, auch unbedingt für das Ganze, für diej Volkswirthschaft gut und nützlich sei, worauf seine ganze Schlußfolgerung hinausläuft, in dieser Allgemeinheit nicht richtig, sehr oft steht der Vortheil des Einzelnen, der Gewinn, den er durch seine Wirthschaft für sich zieht, mit dem Vortheile der Allgemeinheit in schroffem Widerspruche, und ganz gewiß wird in der Regel der Ein zelne mehr nach dem Vortheile fragen, den er sich aus einer Maaßregel verschafft, als danach, ob diese Maaßregel, wenn sie von Allen oder auch "nur von Vielen ausgeführt würde, dem Ganzen schaden könnte. Es ist die Frage heute schon vielfach erörtert worden, ob von dem größeren oder kleineren Grundbesitze ein höherer Ertrag sich ziehen lasse? Ich will diese Frage unerörtert lassen, weil mir dazu die fpeciellen landwirthschaftlichen Kenntnisse abgchen, die Khatsache ist aber nicht abzuläugnen, daß unter den Verhältnissen, die bei uns in Sachsen bestehen, durch die Parzellirung größerer Güter für die Einzelnen, die sie unternehmen, ein bedeuten der Gewinn entsteht. Es ist dies durch die Erfahrung bewie sen, es kommen noch immer Falle der Art vor, die Sache hat noch nicht aufgehört; daraus ist zu schließen, daß, wenn die Verhältnissesich wieder ruhigerundbeffergestalten, gewiß auch die Gutsausschlächtereien wieder häufiger vorkommen werden. HierliegtunzweifelhasteinFallvor, wo der Vortheildes Ein zelnen im direktesten Widerspruche mit dem desGanzen steht. Ich glaube zwar nicht, daß, wenn das Gesetz von 1843 aufge hoben würde, sofort und auf einmal im ganzen Lande eine allgemeine Kheilung der Grundstücke bis auf die kleinsten Parzellen eintreten würde, aber eine Garantie dafür, daß -etwas Aehnliches nicht, wenigstens nicht nach und nach ge schehe, existirt nicht, und doch ist der Gegenstand so hochwich tig, daß man ihn durchaus nicht der Willkür des Einzelnen auf die unbestimmte Hoffnung hin, daß nichts Nachtheiliges geschehen werde, preisgeben kann. Hier ist der Staat in die ' Nothwendigkeit versetzt, zum.Vortheile des Ganzen bestimmte Grenzen festzustellen, innerhalb deren sich der Einzelne halten muß, auch wenn ihm dadurch ein Vortheil entgehen sollte. Um das zu beweisen, erlaube ich mir einige derHauptgesichts- punkte hervorzuheben,- von denen aus mir die Mischung von
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