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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028241Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028241Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028241Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 75. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-01-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll54. Sitzung 1133
- Protokoll55. Sitzung 1159
- Protokoll56. Sitzung 1185
- Protokoll57. Sitzung 1205
- Protokoll58. Sitzung 1227
- Protokoll59. Sitzung 1257
- Protokoll60. Sitzung 1281
- Protokoll61. Sitzung 1307
- Protokoll62. Sitzung 1319
- Protokoll63. Sitzung 1355
- Protokoll64. Sitzung 1377
- Protokoll65. Sitzung 1397
- Protokoll66. Sitzung 1423
- Protokoll67. Sitzung 1443
- Protokoll68. Sitzung 1469
- Protokoll69.Sitzung 1495
- SonstigesBeilage zu Nr. 69 der zweiten Kammer 1519
- Protokoll70. Sitzung 1525
- Protokoll71. Sitzung 1549
- Protokoll72. Sitzung 1569
- Protokoll73. Sitzung 1583
- Protokoll74. Sitzung 1597
- Protokoll75. Sitzung 1621
- Protokoll76. Sitzung 1645
- Protokoll77. Sitzung 1669
- Protokoll78. Sitzung 1697
- Protokoll79. Sitzung 1725
- Protokoll80. Sitzung 1755
- Protokoll81. Sitzung 1761
- Protokoll82. Sitzung 1781
- Protokoll83. Sitzung 1811
- Protokoll84. Sitzung 1835
- Protokoll85. Sitzung 1863
- Protokoll86. Sitzung 1871
- Protokoll87. Sitzung 1881
- Protokoll88. Sitzung 1895
- Protokoll89. Sitzung 1915
- Protokoll90. Sitzung 1933
- Protokoll91.Sitzung 1949
- BandBand 1850/51,2 -
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Ich glaube nicht, daß sie dazu geeignet sei, so ohne Weiteres einen Beschluß darüber zu fassen, und ich würde darum bit ten, daß dieser Bericht erst zum Drucke gelange und nebenbei auch die.Tabelle, die ich mit beigcfügt habe. Präsident V. Haase: Ist die Kammer damit einverstan den, daß dem Anträge des Abg. Heyn Folge gegeben werde? — Einstimmig Ja. (Nr. 374.) Abschrift des Protocolles der ersten Kammer vom 17. d.Mon., dieBerathung über die Anlage einer Bahn zwischen Zittau und Reichenberg betreffend. Präsident, v. Haase: Würde an die zweite Deputation zurückgeh,rn- (Nb. 375.) Die jenseitige Kammer theilt ein Mittelst GesamMtministcrialschreibens an dieselbe gelangtes königliches Decret vom 18. jetzigen Monats, den ständischen Archivar betreffend, in Abschrift mit. (Das Schreiben des Gesammtministeriums und das De- cret, den ständischen Archivar betreffend, wird vorgetragen.) Präsident v. Haase: Die Direktorien beider Kammern werden nunmehr Einleitung zur Wahl des Archivars treffen. (Nr. 376.) Bericht der zweiten Deputation über das allerhöchste Decret vom 22. Juli 1850, die Rechenschaft be treffend. Präsident v. Haase: Wird gedruckt und auf eine der nächsten Tagesordnungen gebracht werden. Wir gehen nun über auf den ersten Gegenstand unserer Tagesordnung, auf den Vortrag der Differenzen, welche zwischen beiden Kammern hinsichtlich einer Position beim Budget des Mini steriums des Innern noch obschweben, und ich ersuche den Herrn Referenten Abg. Sachße, uns den Vortrag zu geben. Referent Abg. Sachße: Es sind nur zwei Differenz punkte bei dem Budget des Ministeriums des Innern zwischen der ersten und zweiten Kammer vorhanden, und diese haben auch nur Anträge zum Gegenstände. An den erster« knüpft sich ein zweiter Antrag, der nur für den Fall Geltung und Erfolg haben könnte, wenn der erstere gemeinschaftliche An nahme fände. Die erste Kammer hat nämlich bei Position 21, die Amtshauptmannschaften betreffend, einen Antrag an die hohe Staatsregierung beschlossen, welcher so lautet: „Die Kammer wolle im Verein mit der zweiten Kammer das Ministerium des Innern ermächtigen, den Expeditionsauf wand und das Reisefortkommen der Amtshauptleute in einer dem wirklichen Bedürfnisse entsprechenden Maaße zu vergü ten, damit dieAmtshauptleute hinfort wenigstens ihren Gehalt ungeschmälert erhalten, den sie bisher noch zu völliger Deckung jenes Aufwands zu verwenden genöthigt sind." Daran ist ein anderer Antrag geknüpft, nämlich der: „daß nach er folgter Erhöhung des Reiseaufwandes auch jeder Amtshaupt ¬ mann verpflichtet ist, sich eigene Pferde zu halten." Also der zweite Antrag kann nur Geltung haben, wenn der erstere an genommen wurde. Die Finanzdeputation hat bei ihrer Be-- rathung es nicht für angemessen gefunden, der Kammer anzu- ratheN, diesem erstenAntrage beizupflichten, weilbeidernahen Trennung der Rechtspflege von der Verwaltung in erster Instanz eine Veränderung hinsichtlich der Wirksamkeit ver Amtshauptleute bevorsteht und es deshalb unmöglich ange^ messen erscheinen kann, jetzt solche Bestimmungeck zü treffen, die bei Annahme des damit verbundenen Antrages sogar Ent schädigungen zur Folge haben würden; denn müßten die Amtshauptleute sich Equipage halten, so hätten sie dann An sprüche darauf, daß sie wegen des Verlustes, deck sie bei dem Verkaufe der Equipage erlitten, entschädigt würden; das wäre allerdings ein in der Summe erheblicher Gegenstand. Die Hauptsache aber bleibt diese nahe bevorstehende Veränderung^ und daß dieAmtshauptleute zeither schon, wenn auch vielleicht einen nichtvöllig ausreichenden, doch bedeutenden Reisezuschuß haben und es daher auf die übrige kurze Zeit dabei sein Ver bleiben haben kann. Von Seiten des Herrn Staatsmini- stcrs ist das auch selbst in der ersten Kammer eingehalten wor den, und welcheZulagen dieAmtshauptleute außer ihrem Ge halte von 1000 Khalern, oder welche Summen sie vielmehr zur Bestreitung des Aufwandes erhalten, diese bestehen erst lich in 200 Thalern zur Bestreitung dieses Aufwandes ursprünglich überhaupt, dann 100 Thaler wegett der Gensdarmerie, 100 Thaler wegen Reiseaufwandes bei der Re- crutirung, 300 Thaler für einen Secretair, 80 Thaler Expe ditionsaufwand, 150 Thaler Zulage wegen Reisekosten und 150 Thaler zur Haltung eines Copisten; das macht mit dem Gehalte zusammen 2080 Thaler. Die zweite Deputation rathet daher der Kammer an, diesem Anträge nicht beizutreten. Präsident v. Haase: Der Herr Referent, meine Herren, hat Ihnen eben auseinandergesetzt und bemerkt, daß in der ersten Kammer einAnttag und neben solchem noch einUntet- antrag angenommen worden ist, welche auf die Äicktshaupt- leute sich beziehen. Der Antrag bezweckt eine Gehaltszulage' derselben, um sie wegen des mit ihren Stellen verbundenen nicht unbeträchtlichen Reiseaufwandes zu entschädigen. Der Unterantrag geht aber insonderheit dahin, daß, im Fall dem Anträge Folge gegeben würde, die Amtshauptleuktz gehalten sein sollen, sich zu ihren Dienstreisen eigene Pferde zu halten. Der Antrag lautet wörtlich also: „Die Kammer wolle im Verein mit der zweiten Kammer das Mini sterium des Innern ermächtigen, den Expedi tionsaufwand und das Reisefvrtkommen der Amtshauptleute in einer dem wirklichen Bedürf nisse entsprechenden Maaße zu vergüten, damit die Amtshauptleute hinfort wenigstens ihren. Gehalt ungeschmälert erhalten, den sie bisher noch zu völliger Deckung jenes Aufwandes zu verwenden genöthigt find." Der Unterantrag ist
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