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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028241Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028241Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028241Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 75. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-01-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll54. Sitzung 1133
- Protokoll55. Sitzung 1159
- Protokoll56. Sitzung 1185
- Protokoll57. Sitzung 1205
- Protokoll58. Sitzung 1227
- Protokoll59. Sitzung 1257
- Protokoll60. Sitzung 1281
- Protokoll61. Sitzung 1307
- Protokoll62. Sitzung 1319
- Protokoll63. Sitzung 1355
- Protokoll64. Sitzung 1377
- Protokoll65. Sitzung 1397
- Protokoll66. Sitzung 1423
- Protokoll67. Sitzung 1443
- Protokoll68. Sitzung 1469
- Protokoll69.Sitzung 1495
- SonstigesBeilage zu Nr. 69 der zweiten Kammer 1519
- Protokoll70. Sitzung 1525
- Protokoll71. Sitzung 1549
- Protokoll72. Sitzung 1569
- Protokoll73. Sitzung 1583
- Protokoll74. Sitzung 1597
- Protokoll75. Sitzung 1621
- Protokoll76. Sitzung 1645
- Protokoll77. Sitzung 1669
- Protokoll78. Sitzung 1697
- Protokoll79. Sitzung 1725
- Protokoll80. Sitzung 1755
- Protokoll81. Sitzung 1761
- Protokoll82. Sitzung 1781
- Protokoll83. Sitzung 1811
- Protokoll84. Sitzung 1835
- Protokoll85. Sitzung 1863
- Protokoll86. Sitzung 1871
- Protokoll87. Sitzung 1881
- Protokoll88. Sitzung 1895
- Protokoll89. Sitzung 1915
- Protokoll90. Sitzung 1933
- Protokoll91.Sitzung 1949
- BandBand 1850/51,2 -
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schnitte tz. 19,22'und 23 vorgenommenen Abänderungen sind schon aus den im jenseitigen Berichte Seite 270 angegebenen Gründen nicht für zweckmäßig anzusehcn und jedenfalls zu untergeordneterArk, um eineneueRedaction der Verfassung^ urkunde zu rechtfertigen. Wichtiger könnte die in der Ucberschrift des dritten Ab schnitts, sowie in mehreren Paragraphen der revidirten Ver fassungsurkunde wiederkehrende Vertauschung des Wortes „Unterthanen" mit „Staatsangehörigen^ erscheinen. Die selbe ist aber materiell bedenklich. Wer sich von der verkehr ten Idee einer sogenannten Bolkssouveränetät freihält, wird in dem der constitutionellen Monarchie entsprechenden Be griffe des Unterthanenverbandes keine Verletzung seines Selbstgefühles finden, wohl aber wird dieser Ausdruck Jeder mann die goldne Regel ins Gedächtniß zurückrufen, daß die vernünftige Freiheit ihren einzigen haltbaren Stützpunkt in der Achtung vor dem Gesetze findet, und daß daher jeder Staatsangehörige dem König und der Verfassung unterthan sein muß. Leidet aber der Ausdruck, wie sich von selbst ver steht, auf alle Staatsangehörige im Gegensätze des Staats oberhauptes ganz gleiche Anwendung, so muß jeder damit etwa zu verbindende mißliebige Nebensinn verschwinden. Die übrigen Abänderungen einzelner Paragraphen in den Abschnitten UI., IV., V. und VI. stehen zum größten Lheile mit einzelnen Bestimmungen der deutschen Grundrechte mehr oder weniger in engem Zusammenhänge und ha ben in dieser Beziehuug schon oben im Allgemeinen die nöthige Berücksichtigung gefunden. Soweit dies aber nicht der Fall ist, erscheinen sie allenthalben nicht wichtig genug, um eine Revision des Staatsgrundgesetzes überhaupt zu rechtfertigen, oder dieselbe wohl gar als dringlich darzustellen. Dies geht aus aufmerksamer Prüfung der in der Regierungs vorlage mit rothen Lettern gedruckten Eheile der h§. 24 bis 68 von selbst hervor, weshalb sich die Deputation umständ licher Auseinandersetzungen hierüber enthalten zu dürfen glaubt. Dieselbe empfiehlt unter diesen Umständen der geehr ten Kammer im Wesentlichen den Beitritt zu dem jenseits ge faßten, oben unter 1 reftrirten Beschlüsse, glaubt aber, daß demselben, um möglichen Mißverständnissen vorzubeugen, folgende Fassung zu geben sein dürfte: Die Kammer wolle sich durch Zurückweisung des Entwurfs unter hinsichtlich der Abschnitte I. bis mit VI. der revidirten Verfassungsurkunde, sowie des Gesetzentwurfs unter L. dahin erklären, daß die Verfassungsurkunde vom 4. September 1831 in ihrem I. bis mit VI. Abschnitte für jetzt unverändert sortbestehen solle. Zu bemerken ist hierbei noch, daß derGesetzentwurf unter L. nur auf die Uebergangsperiode in Betreff einiger aus den Grundrechten entlehnter Bestimmungen Bezug nimmt und daher, wenn diese nicht in die Verfassungsurkunde ausgenom men werden sollen, nicht in dieser Fassung beibehalten werden kann. Sollte cs zu einer Abänderung des Wahlgesetzes und einiger damit zusammenhängender Bestimmungen der Ver fassungsurkunde kommen, so würde natürlich anderweit in Erwägung zu ziehen sein, ob es hierzu eines besonder» Ein- führungsgesctzes bedürfe oder nicht. Präsident v. Haase: Meine Herren! Der Bericht ent hält zwar zwei hauptsächliche Anträge,, allein sie hängen doch so eng mit einander zusammen, daß die Debatte über beide Anträge zusammen wird erfolgen müssen. Es- haben il.K sich bereits als Sprecher angemeldet die Abgg. v. Jahn und Haberkorn. Staatsministcr v. Friesen: Ich glaube, daß es zurAb- kürzung der Debatte über diesen Bericht dienen wird, wenn ich gleich beim Beginn derselben im Namen der Negierung die Erklärung abgebe, daß sie mit den Anträgen der geehrten Deputation auf Seite 501 und 503 einverstanden ist. Die Regierung hat allerdings, wie sie den Gesetzentwurf verlegte, die Ansicht gehabt, daß es zweckmäßig sei, die Frage über die Grundrechte im Zusammenhänge mit der Revision der Vcr- fassnngsurkunde zu erledigen; da aber die Deputation der zweiten Kammer in der Form wenigstens mit der ersten Kam mer einverstanden ist, und auch die Regierung gar nicht ver kennt, daß es in manchen Beziehungen vortheilhafter und besser sei und leichter zum Ziele führe, die Frage wegen Auf hebung der Grundrechte und über die Bestimmungen der selben, welche sortbestehen sollen, getrenntvon der Verfaffungs- revision zu behandeln, so erklärt sich die Regierung damit ein verstanden und wird in der nächsten Zeit einen besondern Gesetzentwurf über die Aufhebung der Grundrechte und der jenigen Bestimmungen derselben, die beizubehalten sind, an die geehrten Kammern bringen. Es scheint mir daher auch ganz zweckmäßig zu sein, der Ansicht der geehrten Deputation auch insofern beizutretcn, daß die materielle Frage darüber, welche Bestimmungen der Grundrechte sich als zweckmäßig dargestellt haben, und bei welchen dies nicht der Fall ist, heute ganz aus sich beruhen zu lassen, denn es wird nicht zu vermeiden sein, in der nächsten Zeit, wenn der neue Gesetz entwurf an die Kammer kommt, auf diese Frage einzugehen. Ich habe geglaubt dies vorausschicken zu müssen, weil es auf den Gang der Debatte vielleicht doch nicht ohne Einfluß sein dürfte. Abg. v. Jahn: Meine Herren! Wir sind bei den Ver handlungen undBerathungcn über unser Vaterland zu einem Gegenstände gekommen, der hauptsächlich unsere Abwesenheit in diesem Saale bedingt, zu einem Gegenstände, der sowohl in der Kammer, als auch im Vaterlande die größte Aufmcrk- amkeit auf sich ziehen muß. Vor uns liegt der Gesetzentwurf, die Revision der Verfaffungsurkunde unseres Vaterlandes be treffend, und ich will mir erlauben, die Ansichten und Grund sätze, welche mich hei meinen Abstimmungen leiten werden, darzulegen. Wenn es überhaupt eine Wohlthat genannt werden kann, eine gute Staatsverfassung zu besitzen, so Ha ren wir dazu unserm Vaterlande insbesondere Glück zu Mün chen gehabt, denn alle die wohthätigen Erscheinungen, die rei uns ins Leben getreten sind, die zeitgemäßen Einrichtun gen sowohl in politischen, wie in socialen Verhältnissen, der Aufschwung in Handel und Gewerbe,,der allgemeine Fort- chritt auf dem Grunde und dem weiten Felde der Künste und Wissenschaften, die Entfesselung, des Grund und Bodens von rüherem Zwange und Dienstbarkeit, die Erstarkungdes Vol kes in seinem politischen Charakter, die Ausbildung vvlks- 33*
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