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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028241Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028241Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028241Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 86. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-02-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll54. Sitzung 1133
- Protokoll55. Sitzung 1159
- Protokoll56. Sitzung 1185
- Protokoll57. Sitzung 1205
- Protokoll58. Sitzung 1227
- Protokoll59. Sitzung 1257
- Protokoll60. Sitzung 1281
- Protokoll61. Sitzung 1307
- Protokoll62. Sitzung 1319
- Protokoll63. Sitzung 1355
- Protokoll64. Sitzung 1377
- Protokoll65. Sitzung 1397
- Protokoll66. Sitzung 1423
- Protokoll67. Sitzung 1443
- Protokoll68. Sitzung 1469
- Protokoll69.Sitzung 1495
- SonstigesBeilage zu Nr. 69 der zweiten Kammer 1519
- Protokoll70. Sitzung 1525
- Protokoll71. Sitzung 1549
- Protokoll72. Sitzung 1569
- Protokoll73. Sitzung 1583
- Protokoll74. Sitzung 1597
- Protokoll75. Sitzung 1621
- Protokoll76. Sitzung 1645
- Protokoll77. Sitzung 1669
- Protokoll78. Sitzung 1697
- Protokoll79. Sitzung 1725
- Protokoll80. Sitzung 1755
- Protokoll81. Sitzung 1761
- Protokoll82. Sitzung 1781
- Protokoll83. Sitzung 1811
- Protokoll84. Sitzung 1835
- Protokoll85. Sitzung 1863
- Protokoll86. Sitzung 1871
- Protokoll87. Sitzung 1881
- Protokoll88. Sitzung 1895
- Protokoll89. Sitzung 1915
- Protokoll90. Sitzung 1933
- Protokoll91.Sitzung 1949
- BandBand 1850/51,2 -
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ein naturwüchsiges/ sondern sogar ein naturwidriges Ge bühren sein würde; allein, da wir im Begriff stehen und in Aussicht haben, daß nicht blos für Sachsen ausschließlich, son dern für sammtliche deutsche Bundesstaaten eine deutsche Flottegegrsindet werden soll, so muß ich wenigstens gegen de» Ausdruck „nicht naturwüchsig" protestiren, indem ich ihn wenigstens nicht für bezeichnend halte, in Betracht, daß die jenigen deutschen Staaten, die sich an den Seeküsten befinden, in Zukunft mit uns ein gleiches Interesse an einer deutschen Flotte haben werden. Derselbe meinte ferner, die Worte der Deputation, welche S. 569 heißen: „als nicht mit Zuversicht zu erwarten steht, daß sammtliche Bundesstaaten nicht nur die bisher ausgeschriebenen Beiträge, sondern auch die fer ner», zur Unterhaltung und Ausbildung der gedachten Flotte nöthig werdenden Beitrage einzahlen werden," möchten be stimmter heißen: „wirklich geleistet haben." Darauf habe ich zu erwidern, daß, wenn man den Antrag so hätte aussprechen wollen, die Auszahlung nicht eher zu leisten, als bis die übri gen Staaten auch dieselbe geleistet hätten, dies zu einer Un möglichkeit geführt haben würde; denn wenn jeder Staat er klärt, er zahle nicht eher, als bis die andern alle wirklich be zahlt haben, so müßte die wirkliche Einzahlung eine Unmög lichkeit bleiben. Wir haben geglaubt, daß in den Worten: „als Nicht mit Zuversicht zu erwarten steht, daß sammtliche Bundesstaaren nicht nur die bisherausgeschriebenen, sondern auch die ferner nöthig werdenden Beitrage einzahlen werden," eine allerdings genügende Bestimmung enthalten sei. Der ge ehrte Abg. Kölz hat den Antrag vorgeschlagen, auf S. 567 hinzuzusügen: „die hohe Staatsregierung wolle der Stände versammlung hierüber Mittheilung machen"; der nächsten wahrscheinlich, oder habe ich das überhört. Wie der Abgeord nete selbst sagt, der Antrag ist unverfänglich, ich glaube aber dennoch, wir können von demselben absehen. Wird aus der deutschen Flotte etwas, wird sie ein wirkliches wichtiges In stitut für Deutschland, so ist doch mit Gewißheit zu erwarten, daß auch in den spätem Finanzperioden nicht unbedeutende Beiträge dafür zu leisten sein werden, und ich kann mir den Fall nicht denken, die Staatsregierung könne von uns die Mittel verlangen zur weitern Ausbildung der Flotte, ohne, wie sie es bisher gethan hat, uns die genauesten Mittheilun gen und Unterlagen zur Einsicht zu geben über Alles, was in dieser Angelegenheit erörtert, verhandelt und ausgeführt worden ist. Ich sollte daher wohl meinen, der geehrte Ab geordnete könne yon seinem Anträge absehcn. Wenn derselbe zweitens eine Auskunft darüber verlangt hat, was wir unter den Worten „wirkliches Centralorgan" verstanden haben, so muß ich bekennen, daß mir wenigstens dabei nicht die Absicht mitsrgelegen hat, zwischen provisorischem und definitivem Centralorganezu unterscheiden. Ich habe dasWort „wirklich" m dem Sinne gebraucht, um zu bezeichnen, daß es ein that- ssächlich bestehendes Centralorgan ist, ein Centralorgan, wel ches wirklich vo» allen bekheiligten Regierungen anerkannt And Mit der nörhigen Exekutivgewalt ausgerüstet sei, um die ihm gebotene Stellung wirklich und thatkräftig in Ausübung zu bringen. Ich müßte es also dem Abgeordneten überlassen, wenn er zwischen provisorischem und definitivem Central organe einen Unterschied gemacht haben will, darüber hier das Nähere beizubringen. Ich wenigstens stehe in diesem Augenblicke nicht auf dem Standpunkte, diesen Unterschied machen zu wollen, denn ich kann mir recht gut denken, daß auch nur provisorisch ein wirklich thatkräftiges und zweck entsprechendes Centralorgan eingeführt werden könne, und einem solchen gegenüber bin ich, und ich glaube auch die übrige» Mitglieder der Deputation, bereit, die Zahlungen zu bewilligen. Abg. Kölz: Obschon, was die erbetene Auskunft anlangt, mich die Ansichten des Herrn Referenten nicht befriedigen, so will ich doch von einem Anträge absehen, da es nicht in mei ner Absicht liegt, irgend einen Beschluß der Kammer herbei- zuführen, durch welchen die Zahlungen Seiten Sachsens zu den Beiträgen für die deutsche Marine irgend erschwert wür den. Dagegen muß ich trotz der Aufklärung Seiten des Herrn Referenten auf meinem ersten 'Anträge beharren. Es ist allerdings ganz richtig, und ich glaube selbst, die Staats regierung wird sich bewogen finden, in dieserBcziehung künftig hin Mittheilung zu machen, sei cs der nächsten, sei es einer später» Ständeversammlung; denn im jetzigen Augenblicke kann man überhaupt nicht wissen, ob die betreffenden Ver handlungen zu einem Resultate führen werden. Indessen eine unbedingte Verpflichtung würde nicht vorliegen', wenn nicht ein Antrag Seiten der Kammer darauf gestellt wird. Gesetzt, es unterbliebe dies, so würden immer wieder neue Interpellationen und Anträge Seiten der Stände stattsinderr müssen. Ich wiederhole, ich glaube, wenn die Kammer aus spricht, sic wolle von dem Resultate der weitern Verhandlun gen unterrichtet sein, so liegt darin ein Beweis dafür, daß die Kammer wirklich ein Interesse an dieser hochwichtigen Ange legenheit nimmt. Ich sollte meinen, da der Herr Referent selbst den Antrag als unverfänglich bezeichnete, was er auch ist, so müßte es auch unverfänglich sein, wenn die Kammer ihn zu dem ihrigen machte. Ich sehe keine Gefahr darin, einen solchen Antrag an die Staatsregierung 'zu bringen. Es handelt sich nicht blos um eine nachträgliche Bewilligung und nicht darum, daß die Staatsregierung sich bewogen finde, wenn sie etwa Beiträge zu dem fraglichen Zwecke noch ferner weit geleistet haben sollte, dieselben einer später» Standever- sammlung zur Bewilligung vorzulegen; nein, meine Herren, ich denke mir auch den Fall, daß zum Beispiel über die Mo dalität der Beitragspflichtigkeit, oder über das Zustandekom men einer deutschen Flotte im Allgemeinen Verhandlungen fortgeführt werden und zu diesem oder jenem Resultate führen; ich wünsche- daß auch, wenn dieser Fall eintritt, die Staats regierung sich bewogen finden möge, eine Mittheilung an die Stände gelangen zu lassen. Ich wünsche mit Einem Worte, daß die Stände von dem weitern Fortgänge der die Errichtung
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