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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028241Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028241Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028241Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 87. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-02-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll54. Sitzung 1133
- Protokoll55. Sitzung 1159
- Protokoll56. Sitzung 1185
- Protokoll57. Sitzung 1205
- Protokoll58. Sitzung 1227
- Protokoll59. Sitzung 1257
- Protokoll60. Sitzung 1281
- Protokoll61. Sitzung 1307
- Protokoll62. Sitzung 1319
- Protokoll63. Sitzung 1355
- Protokoll64. Sitzung 1377
- Protokoll65. Sitzung 1397
- Protokoll66. Sitzung 1423
- Protokoll67. Sitzung 1443
- Protokoll68. Sitzung 1469
- Protokoll69.Sitzung 1495
- SonstigesBeilage zu Nr. 69 der zweiten Kammer 1519
- Protokoll70. Sitzung 1525
- Protokoll71. Sitzung 1549
- Protokoll72. Sitzung 1569
- Protokoll73. Sitzung 1583
- Protokoll74. Sitzung 1597
- Protokoll75. Sitzung 1621
- Protokoll76. Sitzung 1645
- Protokoll77. Sitzung 1669
- Protokoll78. Sitzung 1697
- Protokoll79. Sitzung 1725
- Protokoll80. Sitzung 1755
- Protokoll81. Sitzung 1761
- Protokoll82. Sitzung 1781
- Protokoll83. Sitzung 1811
- Protokoll84. Sitzung 1835
- Protokoll85. Sitzung 1863
- Protokoll86. Sitzung 1871
- Protokoll87. Sitzung 1881
- Protokoll88. Sitzung 1895
- Protokoll89. Sitzung 1915
- Protokoll90. Sitzung 1933
- Protokoll91.Sitzung 1949
- BandBand 1850/51,2 -
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Es wird der geehrten Kammer erinnerlich sein, daß bei Ab fassung dieses Antrages in der Deputation der Herr Staats minister des Auswärtigen sich?mit demselben vollkoistmen ein verstanden erklärte, und daß, wie auch im jenseitigen Berichte gesagt ist, derselbe bei der Berathung selbst sich darüber aus sprach, welchen Sinn er diesem Anträge unterlege. Die Kam mer hat dagegen nichts eingewendet, woraus also mit Recht zu folgern ist, daß sie den Sinn, welchen der Herr Minister in dem Anträge gefunden, ebenfalls darin erblicke, und hat dem nach auch geglaubt, daß die Sache damit abgemacht wäre. Die erste Kammer hielt nun aber, wie schon bemerkt, dafür, daß das Wort „zweckmäßig" einer vielfachen Deutung fähig wäre. Die jenseitige Deputation hat dagegen erwidert, daß sie das nicht finde, daß sie vielmehr den Antrag eines Mitgliedes der ersten Kammer in dieser Beziehung für überflüssig halte, indem er eben nichts Anderes besage, als der ursprüngliche Antrag selbst. Wenn das aber der Fall wäre, so läge darin eine Beschränkung, welche auszusprechen für den Augenblick doch wohl bedenklich erscheinen dürste. Wir wissen Alle, daß über die künftige Gestaltung der Verhältnisse Deutschlands in andern Räumen Beschluß gefaßt wird, und es kann nur wünschenswerth sein, daß Anträge, welche von den Kammern ausgehen, ganz allgemein gehalten werden, um der hohen Staatsregierung zu ihrem Gebühren möglichst freien Spiel raum zu lassen. Die Deputation hält daher diesen Zusatz weder für rathlich noch wünschenswerth, und rathetJhnen an, dem in dieser Beziehung von der ersten Kammer gefaßten Beschlüsse nicht beizutreten. Ich habe dem nur die Versicherung beizu fügen, daß auch der Herr Staatsminister nicht die Meinung hegt, daß dieser Zusatz nothwendig und wünschenswerth sei, indem er kn der ersten Kammer erklärte, der Antrag selbst sei zwar unbedenklich, aber auch unwesentlich. Ich würde also den Herrn Präsidenten bitten, zu fragen, ob die Kammer dem Gutachten ihrer Deputation beitreten und den von der ersten Kammer beschlossene« Zusatzantrag ablehnen wolle. Präsident v. Haase: Ich erwarte, ob Jemand über diesen erklärenden Zusatz, welchen die erste Kammer dem bei der gedachten Position von uns gestellten Anträge hinzugefügt hat, etwas bemerke. Unser Antrag ist so gefaßt: „Diehohe Staatsregierung möge bei Mitwirkung zu Schaf-, fungeiner kräftigen, das gesammte Deutschland umfassenden Centralgewalt für gleichzeitige Herstellung einer zweckmäßigen allgemeinen Vertretung des deutschen Volkes Sorge tragen." Die erste Kammer hat geglaubt, in dem Worte „zweckmäßig" etwas zu finden, was verschiedenartig zu deuten sei, und hat beschlossen, diesem Ausdrucke gewissermaßen eineErläuterung, oder, wenn man will, eine verneinend gehaltene Erläuterung hinzuzufügen durch die Worte: „Die Ständeyersamm- lung erklärt hierbei ausdrücklich, daß in diesem Anträge nicht ein Rückblick auf die Nationalver sammlung vom Jahre 1848 und auf den Wahl modus, aus welchem dieselbe hervorgegangen ist, liegen soll, müßte vielmehr einen solchen Rückblick auf das Bestimmteste verneinen. Sie sieht vielmehr in diesem Anträge selbst nur den Ausdruck einer Gesinnung, welche die Staats regierung theilt." Die Deputation nun hat erklärt, daß sie mit diesem Zusatze nicht einverstanden sei, da sie ihn für unnöthig, wenn auch an und für sich für unschädlich halte, und daß auch bei der Berathung darüber in der ersten Kam mer von Seiten der hohen Staatsregierung eine der ihrigen gleiche Erklärung erfolgt sei. Sollte Niemand weiter das Wort ergreifen, so würde ich nach den Ansichten und dem Rathe der Deputation die Frage darauf stellen, ob die Kam mer sich dahin aussprechen wolle, daß sie jene Erklärung der ersten Kammer nicht annehme. Ist die Kammer dieser Ansicht der Deputation und will sie der von der ersten Kammer angenommenen Erläuterung des von uns beschlossenen Antrags nicht beitreten? — Einstim mig Ja. Präsident v. Haase: Sonach ist dieser Gegenstand der heutigen Tagesordnung erledigt. Wir kommen nun zweitens auf die Berathung des Berichts der zweiten Deputation über das königliche Decret vom 26. Januar d. I., einen ferner weiten Nachtrag zum außerordentlichen Staatsbudget wegen Erbauung eines Hospitalgebäudes im böhmischen Kurorte Teplitz betreffend. Ich ersuche den Herrn Referenten, uns den Vortrag zu geben: Referent v. d. Beeck: Das allerhöchste Decret lautet: Nach näherer Angabe der in der Beifuge unter kl. auf geführten Umstände stellt sich nicht nur das Bedürfniß eines besonderen Badehospitalgebäudes in Teplitz zu Unterbrin gung kranker, der dortigen Heilquellen bedürftiger Militair- personcn sowohl als unterer Zoll-, Steuer- und öffentlicher Sicherheitsbeamten als nothwendig und wünschenswerth heraus, sondern es zeigt sich auch die Erbauung eines solchen gerade in der nächsten Zeit als besonders vortheilhaft und minder kostspielig in der Ausführung, indem sie für die Summe von 3300 Lhalern zu bewirken sein wird. Se. Königliche Majestät sehen daher der Erklä rung der getreuen Stände hierauf entgegen. Gegeben zu Dresden, am 26. Januar 1851. Friedrich August. (1-.8.) Bernhard Rabenhorst. Die Motive lauten: Es hat sich nicht nur als höchst wünschenswerth, sondern auch als dringend nothwendig herausgestellt, daß die dem Kriegsministerium Seiten der Stadlgemeinde zu Teplitz der malen und feit längerer Zeit zur Benutzung als Militair- badehospital überlassenen Localitäten einer zweckmäßigen Reform unterworfen werden, da sie jetzt, wo die Zahl der des Keplitzer Bades bedürftigen Mannschaften gestiegen ist, nicht
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